Die letzte Woche

Mein liebes Tagebuch

04.12.2016, 08:00 Uhr

Vielleicht schaffen es die Juristen, das EuGH-Urteil zu neutralisieren? (Foto: Andi Dalferth)

Vielleicht schaffen es die Juristen, das EuGH-Urteil zu neutralisieren? (Foto: Andi Dalferth)


Rx-Versandverbot rauf und runter. Jetzt kommen die Juristen! Vielleicht gibt es ja elegantere Lösungen als ein Verbot, das womöglich nicht kommt oder nicht halten wird. Und dazwischen schwurbelt die FDP herum und weiß nicht, was sie will. Im Gegensatz zur ABDA, sie weiß genau, was sie will: Möge alles so bleiben wie es ist. Die ABDA-Wahlen jedenfalls lassen diesen Wunsch in Erfüllung gehen. 

28. November 2016

Die FDP meldet sich zu Wort. Die schon wieder! Dieses Mal in der Person von Marie-Agnes Strack-Zimmermann, die stellvertretende Bundesvorsitzende. Und sie weiß genau, dass Regulierung und Schutzzonen nichts in der Sozialen Marktwirtschaft verloren haben. Also, ein Rx-Versandverbot hätte sowieso keinen Bestand, und wenn die Apotheker beim E-Rezept und der elektronischen Patientenakte nicht mitmachen, werden sie eh überrollt. Mein liebes Tagebuch, so einfach ist die FDP-Welt der Marie-Agnes Strack-Zimmermann.


Auch zwei  Thüringer SPD-Abgeordnete äußerten sich enttäuscht darüber, dass der Bundesrat für ein Rx-Versandverbot votierte. Sie glauben – ganz brav im Lauterbach-Sound –, dass der Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln für chronisch Kranke mit geringem Einkommen eine Möglichkeit ist, mit den dort gewährten Rabatten Geld zu sparen. Mein liebes Tagebuch, da hätten sie sich mal mehr in die Materie vertiefen sollen, denn so einfach ist die Welt nicht. Da gibt es ernst zu nehmende Experten, die davon ausgehen, dass die Boni nicht den Patienten, sondern den Krankenkassen zustehen. Sparen mit Boni bei Rx-Arzneimitteln – nee, nee, so einfach geht‘s nicht, das weckt Begehrlichkeiten bei den Kassen! 


Das hatte schon was von Kabarett: Friedemann Schmidt, unser Oberapotheker aus Leipzig, wie ihn vor Kurzem die FAZ taufte, und Max Müller, der Apothekerschreck von DocMorris, saßen Schulter an Schulter in der Grünen-Arena und plauderten unter Moderation von Kordula Schulz-Asche mit einem Verbraucherschützer, einem  Management-Professor, einem Monopolkommissar und zwei weiteren Versandhändlern über das EuGH-Urteil. „Ein Traumpaar“ nannte Schulz-Asche den ABDA-Präsidenten und den DocMorris-Vorstand. Na ja, mein liebes Tagebuch, Traumpaare stellen wir uns irgendwie anders vor. Und mehr Gemeinsames gab es da auch nicht – da liegen Welten zwischen beiden und so richtig können sie auch nicht miteinander. Wie auch! Immerhin, der tapfere Friedemann in der Löwengrube der Versandfreunde soll sich gut behauptet haben, hört man. Er verteidigte die Rx-Preisbindung mit Zähnen und Klauen und sprach geschickt von der „Rückführung des Versandhandels auf den OTC-Bereich“ – von Verbot ist da keine Rede. Und dann sprang der kleine Max in den Ring, ließ Rx-Boni weitgehend außen vor und philosophierte von der drohenden Unterversorgung auf dem Land – huch, mein liebes Tagebuch, die redet er sich immer gern herbei. Und er visionierte von einer gemeinsamen Lösung, wie DocMorris und die Apotheker die Versorgungsstruktur verbessern könnten. Herzerweichend, aber weltfremd. ABDA und DocMorris, ein NoGo. Ein paar Kappeleien zeigen’s. Friedemann meinte, mit Max kann man nicht wirklich, weil sich DocMorris nicht an Spielregeln hält. Und Max redete davon, dass man keinen Umsatzsteuervorteil und sich nichts vorzuwerfen habe. Die Lösungsvorschläge der anderen Diskutanten brachten nicht wirklich etwas und Schulz-Asche resümierte: Kein Rx-Versandverbot, aber der Apothekerberuf und seine Vergütung müssten gestärkt werden. Ach ja. 



29. November 2016 

Statt Rx-Versandverbot ein anderer Ansatz, dem Boni-Unwesen ein Ende bereiten zu wollen: Der Leipziger Rechtsanwalt Fabian Virkus fordert im Namen mehrerer Apotheker, ausländische Versandapotheken, die Boni gewähren, von der GKV-Versorgung auszuschließen. Denn Boni-Gewährung  verstoße gegen den Rahmenvertrag. Noch weiter reicht die Position der Kanzlei Hönig und Partner: Das EuGH-Urteil betreffe die GKV gar nicht, denn in der GKV werde das Sachleistungsprinzip angewandt. Das Arzneimittel werde dem Versicherten nur zur Verfügung gestellt, der eigentliche Kauf finde zwischen Krankenkasse und Apotheke statt. Mein liebes Tagebuch, tolle Argumentationen der Juristen. So, und nun macht was draus! 

30. November 2016

Schon wieder die FDP, dieses Mal die bayerische. Und die tickt ein kleines bisschen anders: Deren Vorsitzender Albert Duin ist verärgert über das EuGH-Urteil und fordert ein „vorübergehendes Rx-Versandverbot“. Mal was anderes, gell? Denn die Apotheker könnten sich gegen die neue Marktlage nicht wehren „das geht nicht“. Aber so ganz ohne Gedanken an freien Wettbewerb geht’s auch bei ihm nicht. Also, Marktsituation erst mal auf Eis legen mit dem Rx-Versandverbot, meint er,  und dann überlegen, wie man den Markt wettbewerbsorientierter gestalten könne. Mein liebes Tagebuch, hilft nicht wirklich weiter. Irgendwie will die FDP letztlich doch die Apotheken in den Wettbewerbsstrudel schicken. 


Ja, eine Sensation jagt die andere. Wie schon bei der Bundesapothekerkammer (Kiefer ist der alte und neue Präsident) herrscht auch beim Deutschen Apothekerverband eiserne Kontinuität. Fritz Becker ist wieder gewählt. Der alte Verbandschef ist der neue. Wer hätte das gedacht, solche Überraschungen! So geht’s bei den Apothekers. Mein liebes Tagebuch, ist doch auch beruhigend, dass es in dieser schnelllebigen Welt noch Konstanten gibt. Und jetzt rate mal, wer der neue ABDA-Präsident und wer sein Vize sein wird! Ich weiß es schon. 

1. Dezember 2016

Das wäre ja noch schöner: Im Rahmen der Substitutionstherapie sollen Apotheker einen Teil der ärztlichen BtM-Dokumentation übernehmen. Das sieht zumindest eine Änderung der BtM-Verschreibungsverordnung vor. Die Apotheker sollen, so sieht der Entwurf vor, den Ärzten einmal monatlich einen Bericht über die erfolgte Nachweisführung erstatten. Nee, nee, nee, so nicht! Bürokratische Belastungen von den Ärzten auf die Apotheker verlagern – ohne zusätzliche Vergütung, nein danke. Sagt auch die ABDA und wehrt sich dagegen. Mein liebes Tagebuch, auch die Erhöhung der Dokugebühr auf 2,91 Euro reißt das nicht raus, denn das ist nur die Minimalanpassung für die bisherige Doku der BtM-Rezepte, mehr nicht. 


Wer von der FDP äußerte sich noch nicht zum EuGH-Urteil? Ach ja, der Nachwuchs (ja, den gibt es sogar bei dieser Partei), die jungen Liberalen, die JuLis. Sie wollen knallhart eine Liberalisierung des Apothekenmarkts, „in Zeiten der Digitalisierung ist jeder Welpenschutz für Apotheker fehl am Platz.“ Süß, oder? Und weiter: Gröhe mache mit seinem geplanten Rx-Versandverbot Klientelpolitik, vom Verbot profitiere nur die Apothekerlobby, und überhaupt: weg mit dem Fremd- und Mehrbesitzverbot bei Apotheken. Mein liebes Tagebuch, und wenn die JuLis dann in 30 Jahren die AlLis, die alten Liberalen sind (falls es die FDP dann überhaupt noch gibt) und sie sofort eine Apotheke brauchen, weil sie furchtbare Schmerzen haben, dann können sie auf ihrer  Apothekenfinder-App nachsehen und werden feststellen, dass die nächste Apotheke 40 km entfernt ist und der Versandhandel erst übermorgen liefert. Dumm gelaufen. 


Nichts gibt’s vom Innovationsfonds! Die Apotheker sind an der ersten Ausschüttung des beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) angesiedelten Innovationsfonds leer ausgegangen, ihre eingereichten Projekte sind nicht förderungswürdig. Gefördert werden dagegen Projekte vor allem zur Arzneimitteltherapiesicherheit und Telemedizin – allerdings sind an diesen Projekten die Apotheker nicht beteiligt, sondern in erster Linie Krankenkassen und Ärzte. Selbst bei einem telemedizinischen, arzneitherapeutischen Beratungsservice der Barmer GEK sucht man die Einbindung der Apotheker vergeblich. Mein liebes Tagebuch, warum denken Krankenkassen und andere Institutionen bei der Arzneimittelberatung nicht an den Apotheker? Und bei der Telemedizin schon gleich gar nicht? Warum spielt der Apotheker da keine Rolle


Bei Hilfsmitteln, beispielsweise Diabetikerbedarf, darf der Anbieter auf die gesetzliche Zuzahlung des Patienten verzichten, hat der Bundesgerichtshof entschieden. Denn Hilfsmittel sind keine Rx-Arzneimittel, außerdem geht die Zuzahlung bei Hilfsmitteln an den Verkäufer und nicht an die Krankenkasse – deshalb könne der Verkäufer auch darauf verzichten. Mein liebes Tagebuch, für Apotheken geht das allerdings nicht so einfach, denn ihre Berufsordnungen untersagen zum Teil einen Zuzahlungsverzicht. Außerdem: Wenn bei Hilfsmitteln der Wettbewerb auch noch über die Zuzahlung ausbrechen würde, dann kann’s die Apotheke gleich ganz lassen. 

2. Dezember 2016

Rezepte, die erkennbar von Internet-Ärzten ausgestellt wurden, dürfen von deutschen Apotheken nicht beliefert werden. Prominente betroffene Arzt-Praxis ist DrEd in London. Und die hat natürlich überhaupt kein Verständnis für diese urdeutsche Regelung. Aber, was soll’s, DrEd weiß natürlich, wie man dieses Verbot umgeht. Es gibt Versandapotheken außerhalb von Deutschland, z. B. in den Niederlanden - und die beliefern diese Rezepte. DrEd wird die Rezepte der Patienten mit deren Einverständnis gerne an diese Versender schicken. Und Verlierer sind die deutschen Apotheken. Mein liebes Tagebuch, solange dieser Spuk nur DrEd betrifft, wird das nicht der Untergang der deutschen Apotheken sein. Aber unabhängig davon fragte man sich bei diesem Thema immer wieder: Wie sieht man einem Rezept an, ob es nach einem persönlichen oder einem telefonischen Kontakt ausgestellt wurde? Und vielleicht sollten wir uns generell mal Gedanken machen, wie es telemedizinisch/telepharmazeutisch weitergeht? Die DrEd-Problematik ist doch nur ein oberflächliches Symptom. Welche Rolle wollen wir Apothekers denn in Zukunft in Sachen E-Health und Co. wirklich spielen? Konzepte dazu? Fehlanzeige. Irgendwie hat man manchmal den Eindruck, wir verschlafen die Zukunft. 


Mein liebes Tagebuch, auch das noch in dieser Woche: Ein Zyto-Apotheker aus Bottrop soll bei der Herstellung von sterilen Infusionen absichtlich gepanscht haben: zu niedrig dosiert, aber mit den Kassen den vollen Betrag abgerechnet, so der Vorwurf. In BILD schon auf Seite 1, die Staatsanwaltschaft ermittelt. 



3. Dezember 2016

Die zweite Kerze brennt – Zeit, mal den ganzen Irrsinn, der in den letzten Wochen nach dem EuGH-Urteil abgelaufen ist, einzuordnen. Käme ein Außerirdischer bei uns Apothekers zu Besuch und wollte man ihm erklären, wie dieses Europa derzeit rechtlich aufgestellt ist, dann könnte man es so auf den Punkt bringen: Wenn deutsche Arzneimittel nur eben mal kurz über die Grenze nach Holland gefahren werden und wieder importiert werden, dann unterliegen sie damit nicht mehr den deutschen Preisregeln für Arzneimittel und dürfen von ausländischen Versandhändlern billiger verkauft werden. Irre, oder? Der Jurist Heiko Meyer meint dazu, dass dies ein volkswirtschaftlich sinnloses Geschäftsmodell ist, das nur die Umgehung der nationalen Preisregelungen für Rx-Arzneimittel als Wertschöpfungsfaktor hat. Denn eigentlich ist für die deutschen Preisregelungen die deutsche Gesundheitspolitik zuständig. Und ganz klar: Solche Praktiken stellen einen Missbrauch der Warenverkehrsfreiheit dar. Der grenzüberschreitende Vertrieb fällt dann eben nicht unter den Schutz des freien Warenverkehrs, wenn die Erzeugnisse nur zum Zweck der Wiederausfuhr über die Grenze gekarrt werden. Meyer schlägt eine Neuregelung in § 78 des AMG vor, die bestimmt, dass die Preise und Preisspannen nicht für grenzüberschreitende Verkäufe innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums gelten. Mein liebes Tagebuch, das wäre doch eine Lösung, dem sinnlosen Treiben  ein Ende zu bereiten! Darüber hinaus gibt es noch weitere juristische Ansätze, den Markt nach dem EuGH-Urteil neu zu ordnen (siehe den Eintrag vom 29. November). Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob es überhaupt rechtens ist, dass ausländische Versender ihren Kunden den vollen Arzneimittelpreis quittieren, obwohl diese die Zuzahlung nicht bezahlt haben. Alles superjuristische Ansätze. Mein liebes Tagebuch, das wären doch Alternativen zum Rx-Verbot. Denn: Hört man sich ein wenig um, dann zeigt sich wenig Zuversicht, ein Verbot für den Versand von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu erreichen. Dennoch, die offizielle Linie wird auch weiterhin hin lauten: Rx-Versandverbot. Und im Hintergrund wird fieberhaft an Plan B und C gearbeitet. So sieht’s aus. 


Peter Ditzel (diz), Apotheker / Herausgeber DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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9 Kommentare

Guten Abend, meine Lieben !

von gabriela aures am 04.12.2016 um 19:24 Uhr

Ich persönlich sitze am virtuellen Fenster, Arme auf das Kissen gestützt und beobachte mal verwundert, mal verzweifelt und oft vor allem ärgerlich die Säue, die fast im Stundentakt durch das Apothekendorf getrieben werden.
Fast schon belustigend der Eifer der FDP, hier die lauffreudigste Sau zu geben.
Keine 5%, aber Meinung wie eine echte Partei ✌

» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten

AW: Guten Abend, meine Lieben

von gabriela aures am 04.12.2016 um 19:32 Uhr

....und DAZ hat meinen halben Kommentar gefressen !
AHHHH-ich mag nicht mehr.

AW: FDP...

von Christoph Heiring am 05.12.2016 um 17:22 Uhr

Zumindest kann man dieser Partei, wenn sie sich denn zum Thema "Überrollt werden" äussert, nicht vorhalten, sie hätte keine Ahnung, wovon sie redet :)

Schmidt

von Frank ebert am 04.12.2016 um 14:05 Uhr

Bei der Nowedageneralversammlung war ich einer der wenigen der nicht geklatscht hat. Auch hier wurde ihm nur Honig ums Maul geschmiert. Kein Wort vom Versagen der Abda und unseres Superanwalts Lutz Tisch.

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Was ich meine,

von Karl Friedrich Müller am 04.12.2016 um 13:33 Uhr

ist:
So das ewig so weitergehen? das Nichtstun, die sorglose Inkompetenz bei der ABDA?
Keine Ahnung von Wirtschaft, aber von Schikanen?
Immer neuer, nicht hilfreicher Quark?

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Verantwortung

von Karl Friedrich Müller am 04.12.2016 um 12:34 Uhr

"Im Gegensatz zur ABDA, sie weiß genau, was sie will: Möge alles so bleiben wie es ist. Die ABDA-Wahlen jedenfalls lassen diesen Wunsch in Erfüllung gehen. "
ist schon merkwürdig, dass das Fiasko so an der ABDA Führung abperlt. Man hat es geschafft, dass man dafür keine Verantwortung übernimmt. Planlos, ohne Ideen.
Kollegen müssen klagen. Werden diese wenigstens unterstützt?
Ein Rücktritt der Führung wäre überfällig.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Arzneimittel sind Güter besonderer Art

von Gunnar Müller, Detmold am 04.12.2016 um 10:26 Uhr

Sie sind Über-Lebensmittel.
Die Abgabe (der Verkauf) an den Endverbraucher unterliegt diversen Regelungen und Gesetzen.
Warum besteht also (noch) kein generelles Verbot, beim Patienten mit Preisen für Arzneimittel zu werben?

Wollen wir wirklich weiter zulassen, dass Arzneimittel über den Preis definiert werden dürfen? Dass für Medikamente mit Preisen geworben wird? Soll es wirklich einen 'Markt' für Arzneimittel geben mit Angeboten wie 'kauf 3, zahl 2', 'happy hour' und 'Großpackung - gerade günstig im Angebot'?
Und
Wollen wir wirklich zulassen, dass 'Endverbraucher' Medikamente über den Versandhandel unreflektiert d. h. ohne unmittelbar vorherige (!), direkte (!), persönliche (!) pharmazeutische Beratung erhalten dürfen?
Von den Präsenzapotheken vor Ort wird eine solche Beratung - zu Recht - verlangt. Einschließlich einem permanent persönlich verfügbaren, verantwortlichen Apotheker vor Ort. Und das - und nur das - ist auch gut so.

Wie lange noch wollen wir mit zweierlei Maß messen?

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Die Woche

von Frank Ebert am 04.12.2016 um 10:03 Uhr

Ich hätte noch den alten Glaseke erwähnt

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Staubwischen auf der Titanic

von Ulrich Ströh am 04.12.2016 um 8:54 Uhr

Das Festhalten an der Forderung nach dem Rx-Versandverbot
hat Parallelen zum Staubwischen auf der Titanic.
Man kann es tun,aber es wird nichts bringen....

Was beinhaltet der Plan B oder C ?
Die Betroffenen sollten es jetzt zügig erfahren.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

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