Spektakulär aber selten

Chemieunfälle in der Apotheke 

25.01.2016, 12:21 Uhr

Blick auf eine Apotheke in Sulzbach, in der hochexplosive Pikrinsäure für Feuerwehreinsatz sorgte. (2008). (Foto: Becker&Bredel / dpa)

Blick auf eine Apotheke in Sulzbach, in der hochexplosive Pikrinsäure für Feuerwehreinsatz sorgte. (2008). (Foto: Becker&Bredel / dpa)


Wenn es zu einem Unfall mit Chemikalien in Apotheken kommt, gibt es meist viel Aufmerksamkeit – schon weil stets sehr viele Einsatzkräfte vor Ort sind. Tatsächlich kommt es aber so selten zu Unfällen, dass sie sich nicht einmal in der Statistik wiederfinden.

Wenn es passiert, dann wirkt es häufig spektakulär. Es kracht, raucht oder stinkt wenigstens etwas – und im Nu sind 30 Feuerwehrleute in auffälligen Spezialanzügen mit Atemschutz dabei, die Straße rings um die Apotheke abzusperren. Der Apotheker kann sich sicher sein, dass seine Offizin in den Medien ausführlich Erwähnung findet, und häufig ist später von Schwerverletzten zu hören. Allerdings ist es eine zweifelhafte Berühmtheit, die die Apotheke so erlangt und wahrscheinlich auch eher schlecht fürs Geschäft.

Gemeint sind Unfälle mit Gefahrstoffen, von denen Apotheken in der Regel auch nach der Änderung der Verordnung über die ApBetrO im Jahr 2012 noch einige hundert besitzen – die Liste der „apothekenüblichen Gefahrstoffe“ füllt ganze Bücher. Die gelagerten Mengen sind dabei für gewöhnlich nur klein, doch einige Substanzen haben es durchaus in sich. Und so genügt meist eine kleine Ursache, um große Wirkung zu erzielen – mindestens in der öffentlichen Wahrnehmung. „Chemieunfall“ heißt es dann inhaltsschwer in den Schlagzeilen und „mehrere Schwerverletzte“. Das lässt bei jedem Vorfall aufhorchen und weckt Ängste.

Bei Chemieunfällen sind stets viele Einsatzkräfte vor Ort

So etwa Anfang Januar 2016, als im oberbayrischen Marquartstein nahe dem Chiemsee zwei Feuerwehrlöschzüge mit 30 Einsatzkräften ausrückten, um sich um einen „Gefahrstoffaustritt“ in einer Apotheke zu kümmern. 700 Milliliter Flüssigkeit, darunter etwas Salpetersäure, waren ausgetreten, als fünf Flaschen zu Boden fielen. Verletzte oder Gefahr für die Öffentlichkeit gab es nicht. Mitte Januar 2016 rückten 75 Feuerwehrleute in Schwanewede bei Bremen an, um zwei Liter des hochgiftigen und krebserregenden Kresols zu bergen. Einem Apotheker war beim Verladen in den Kofferraum die Flasche aus einem Korb gerutscht. Der Apotheker und eine Angestellte wurden zur Beobachtung ins Krankenhaus gebracht.

Etwas lauter war der Unfall im Juli 2015 in einer Apotheke in einem Einkaufszentrum in Duisburg, als ein Zwei-Liter-Gefäß mit Salzsäure mit einem lauten Knall in 1000 Scherben zerbarst. Eine Mitarbeiterin hatte Wasser in die Salzsäure gegeben und das Gefäß verschlossen. Kurz nachdem sie den Raum verlassen hatte kam es zur Explosion. Verletzt wurde niemand.

Zu klein für die Statistik

Betrachte man diese und andere Unfälle jedoch genauer, gibt es meist mehr Aufmerksamkeit als Schaden. „Schwerverletzt“ ist etwa im Sinne der Statistiken auch schon jemand, der nach einem Unfall ins Krankenhaus gebracht wird und dort 24 Stunden zur Beobachtung bleibt. Die Zahl der Arbeitsunfälle mit Gefahrstoffen in Apotheken jedenfalls ist so gering, dass sie bei der zuständigen Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) nicht gesondert in der Statistik auftauchen. 

"Kein besonderes Risiko": Karl-Heinz Knorr, Vizepräsident Deutscher Feuerwehrverband

„Liegen nur sehr wenige Fälle vor, wie das bei Arbeitsunfällen mit Gefahrstoffen in Apotheken, die recht selten sind, der Fall ist, reicht die Zahlenbasis für eine aussagefähige Hochrechnung nicht aus“, erklärt Michael Muth, Sprecher der BGW. Die Berufsgenossenschaft erstellt ihre Statistiken, indem sieben Prozent aller gemeldeten Arbeitsunfälle detailliert dokumentiert und nach Unfallursache und Branche klassifiziert werden. Aus den Daten wird dann statistisch signifikant hochgerechnet.

Gefahrenpotenzial wie Labore 

Auch bei der Feuerwehr gelten Apotheken nicht als besondere Gefahrenschwerpunkte. „Es gibt bewährte Vorschriften aus dem Gefahrstoff-Recht, bei deren Beachtung von Apotheken kein besonderes Risiko ausgeht“, sagt Karl-Heinz Knorr, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes und dort unter anderem zuständig für die Bereiche Einsatz und Umweltschutz. Ihm sei keine Feuerwehr bekannt, die für eine Offizin objektbezogene Einsatzpläne vorhalte oder eine „erhöhte Ausrückefolge“ festgelegt habe. 

Apotheken hätten so etwa das gleiche Gefahrenpotenzial wie Labore, die kleine Chemikalienmengen besitzen, ergänzt Klaus Ehrmann vom DFV-Fachbereich Umweltschutz.  „Festzustellen ist, dass Apotheken keinen Einsatzschwerpunkt der Feuerwehr darstellen“, sagt auch Jürgen Langenberg, Vertreter des DFV in der Kommission „Hazardous Materials“ des Weltfeuerwehrverbandes.

Feuerwehr versucht Gefahren für die Bevölkerung abzuwehren

Allerdings ist bei der Meldung eines Chemieunfalls meist zunächst nicht klar, was genau eigentlich passiert ist und um welche Chemikalien es sich handelt. Dann werde standardmäßig nach der Feuerwehr-Dienstvorschrift 500 „Einheiten im ABC-Einsatz“ vorgegangen, erklärt Langenberg. „Kernpunkt dieser Vorschrift ist die schnelle Menschenrettung durch die ersteintreffenden Feuerwehrkräfte sowie die Verhinderung einer Ausbreitung der Chemikalien“, sagt der Experte. Da damit standardmäßig auch eine Absperrung zur möglichen Gefahrenabwehr für die Bevölkerung verbunden ist, sind meist entsprechend viele Einsatzkräfte vor Ort – und die Aufmerksamkeit der Bevölkerung sicher.

Gefährliche Chemikalien weiterhin in Apotheke benötigt

Dass Apotheken auch in Zukunft weiterhin gefährliche Chemikalien lagern müssen, sei notwendig, erklärt Peggy Ahl, Referentin für Qualitätssicherung bei der ABDA. Schließlich stellten Apotheken in Deutschland jedes Jahr mehrere Millionen individuelle Rezepturarzneimittel her. Zwölf Millionen waren es nach den Zahlen des Verbandes im Jahr 2014. „Die Chemikalien und Ausgangsstoffe mit gefährlichen Eigenschaften sind erforderlich, um für die Patienten diese Rezepturarzneimittel herstellen zu können“, sagt Ahl.

Dazu kommt die Verpflichtung, Prüfmittel für Medikamente vorrätig zu halten. Eines davon war bis zur Änderung der ApBetrO m Jahr 2012 die Pikrinsäure, verwandt mit dem Sprengstoff Trinitrotoluol (TNT) und in trockenem Zustand ähnlich explosiv. Solche besonders gefährlichen Chemikalien konnten aber mittlerweile durch andere Prüfmethoden ersetzt werden, erklärt Ahl – womit die Gefahr von Chemieunfällen in Apotheken noch ein wenig geringer geworden ist.


Volker Budinger, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Richtiger Umgang mit Gefahstoffen wichtig !

von Wohlbeer am 25.01.2016 um 19:21 Uhr

Unfälle in Apotheken sind selten, weil die Mengen an Gefahrstoffe meist klein und das Personal gut geschult ist. Dennoch hat der Inhaber der Schwan-Apotheke in Schwanewede mehrere Felder des Umgangs mit Gefahrstoffe nicht beachtet. So wollte er das Kresol in einer 2 l Glasflasche entsorgen. Damit wollte er gefährlichen Abfall transportieren und befindet sich nicht mehr in der Apothekenbetriebsordnung sondern im Abfallrecht und im Transportrecht, hier Gefahrguttransporte. Kresol zieht die Verpackungsgruppe II und mit der Glasflasche als Primärverpackung hätte er eine bruchsichere Umverpackung für den Transport wählen müssen. Entgleitet das Material dann den Händen wie geschehen in der Garage, dann passiert nichts, außer dass die Umverpackung einen Kratzer bekommt. Es ist zudem nicht zulässig, gefährlichen Abfall in einem privaten PKW zu transportieren und gewerbetreibende dürfen in der Regel nicht die Gefahrstoffsammelstellen der Städte nutzen sondern müssen die Entsorgung des Gefahrstoffs bezahlen.
Auch das Verbringen des Kresol in die Garage ist keine gute Idee, da in dieser vermutlich keine Gefährdungsbeurteilungen vorliegen, keine Schutzmittel bereitliegen, keine persönliche Schutzausrüstung getragen wurde, … Bei einem Hautkontakt hätten geringe Mengen gereicht, um dem Leichtsinnigen oder seiner Mitarbeiterin das Leben zu nehmen. Selten sind spezifische Hautdekontaminationsmittel sofort zur Hand – die GESTIS-Datenbank des Instituts für Arbeitssicherheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA DGUV) (http://gestis.itrust.de/nxt/gateway.dll/gestis_de/000000.xml?f=templates$fn=default.htm$vid=gestisdeu:sdbdeu$3.0) fordert hier zum Beispiel Deconaid Rapid, Deconaid First oder Medidecon, erstere beide bei Laborunfällen, letzteres bei industriellem Umgang. Und gegen die Dämpfe sind Atemschutzmasken Pflicht.
Ergo: das Potential der Gefahrstoffe in Apotheken ist nicht klein, zumal alle Wirkstoffe AUF MENSCHEN WIRKEN und die Reagenzien nach neuer CLP-Verordnung häufig als giftig, mutagen, teratogen oder karzinogen eingestuft sind. Selbst Phenolphthalein, der „lustige Indikator“ ist nach der REACH Verordnung in die Stoffe mit dem SVHC (Substances of Very High Concern = besonders besorgniserregend) eingestuft. Wer also ein Labor betreibt, sollte prüfen, ob er für alles gelagerte auch die richtigen „Gegenmittel“ wie PSA, Hautdekontamination und Gefährdungsbeurteilung vorliegen hat.

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