Legaler Arzneiversand

Startschuss für gemeinsames Logo

Berlin - 24.06.2014, 16:37 Uhr


Heute hat die Europäische Kommission ein Logo eingeführt, das es Patienten ermöglicht, autorisierte Online-Apotheken zu identifizieren. Wie die Kommission mitteilte, verabschiedete sie eine entsprechende Durchführungsverordnung im Rahmen der Richtlinie über gefälschte Arzneimittel. Das Logo soll ab der zweiten Jahreshälfte 2015 mit allen seinen Funktionen zur Verfügung stehen.

„Verbraucher müssen sich darüber im Klaren sein, dass sie beim Kauf von Arzneimitteln im Internet Gefahr laufen, Fälschungen zu bekommen, wenn sie nicht bei einem behördlich zugelassenen Vertreiber bestellen“, erklärte der EU-Kommissar für Gesundheit, Tonio Borg. Gefälschte Arzneimittel seien im besten Fall unwirksam, könnten aber auch schädlich oder gar tödlich sein. „Um die Sicherheit der Verbraucher zu gewährleisten, hat die Kommission ein gemeinsames Logo für Online-Apotheken entworfen.“

Die Verordnung soll in den nächsten vier bis sechs Wochen in Kraft treten. Im Anschluss bleibt den einzelnen Mitgliedstaaten ein Jahr, um sich auf die neuen Vorgaben vorzubereiten und diese umzusetzen. Die nationalen Regulierungsbehörden in der EU werden auf ihren Internetseiten eine Liste aller legaler Online-Apotheken und sonstigen zugelassenen Arzneimittelvertreiber in ihrem jeweiligen Land veröffentlichen. Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) wird auf ihrer Internetseite auf diese Listen verlinken.

Wie funktioniert das Logo? Es findet sich künftig auf Internetseiten, über die Arzneimittel gekauft werden können. Bei einem Klick auf das Logo sollten Verbraucher auf die Internetseite der zuständigen Regulierungsbehörde weitergeleitet werden, auf der sich wiederum die Liste aller zugelassenen Arzneimittelvertreiber findet. Ist der entsprechende Anbieter dort aufgeführt, kann der Kauf bedenkenlos fortgesetzt werden – wenn nicht, sollte vom Kauf über diese Internetseite abgesehen werden. Dann kann aus der Liste ein anderer Anbieter ausgewählt werden.


Juliane Ziegler


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