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Sicherheit auf einen Klick

Gemeinsames Logo für seriöse Online-Apotheken in der EU

BERLIN (jz) | Die Europäische Kommission will ein Logo einführen, das es Verbrauchern ermöglicht, autorisierte Arzneimittelverkäufer auf einen Klick zu identifizieren. Sie verabschiedete am 24. Juni eine entsprechende Durchführungsverordnung im Rahmen der Richtlinie über gefälschte Arzneimittel (2011/62/EU), mit der die technischen Anforderungen zur Überprüfung der Echtheit des Logos festgelegt werden. Es soll ab Mitte 2015 mit allen seinen Funktionen zur Verfügung stehen.

Die Verordnung soll in den nächsten vier bis sechs Wochen in Kraft treten. Im Anschluss bleibt den einzelnen Mitgliedstaaten ein Jahr, um sich auf die neuen Vorgaben vorzubereiten und diese umzusetzen. Die nationalen Regulierungsbehörden in der EU werden auf ihren Internetseiten eine Liste aller legaler Online-Apotheken und sonstigen zugelassenen Arzneimittelvertreiber in ihrem jeweiligen Land veröffentlichen. Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) wird wiederum auf ihrer Internetseite auf diese einzelnen Listen verlinken.

Wie funktioniert das Logo? Es findet sich künftig auf Internetseiten, über die Arzneimittel gekauft werden können. Bei einem Klick auf das Logo sollten Verbraucher auf die Internetseite der zuständigen Regulierungsbehörde weitergeleitet werden, auf der sich die Liste aller zugelassenen Arzneimittelvertreiber findet. Ist der entsprechende Anbieter dort aufgeführt, kann der Kauf bedenkenlos fortgesetzt werden – wenn nicht, sollte vom Kauf über diese Internetseite abgesehen werden. Dann kann aus der Liste ein anderer Anbieter ausgewählt werden.

Neues Logo auch für die ABDA

Ab September will die ABDA ein neues Logo auf allen ihren Aussendungen einsetzen. Die Schriftform der vier ABDA-Buchstaben wird sich ändern. Das rechts davon mit kleinem Abstand gedruckte rote Apotheken „A“ wird als Markensymbol bleiben. Der neue Schriftzug soll die Wiedererkennbarkeit der ABDA verbessern. Starttermin soll der Deutsche Apothekertag 2014 sein. Leider war die ABDA auf Anfrage nicht bereit, uns vorab ein Muster zur Verfügung zu stellen.

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