Cholesterinsenker

Warnhinweis auf Unilevers Becel-Margarine

Berlin - 18.02.2014, 11:22 Uhr


Becel pro.activ ist „Speziell für Menschen mit einem überhöhten Cholesterinspiegel“ – darauf wird auf der Margarinenpackung inzwischen deutlich hingewiesen. Damit reagiert Unilever auf eine EU-Verordnung, die Hersteller zu einer solchen Kennzeichnung verpflichtet. Der Verbraucherorganisation foodwatch geht das nicht weit genug.

Mit dem zwingend vorgeschriebenen Kennzeichnungshinweis soll gewährleistet werden, dass das Erzeugnis seine Zielgruppe erreicht und nicht unnötigerweise von Personengruppen konsumiert wird, für die es nicht gedacht ist, wird in der EU-Verordnung 718/2013 erklärt. Die Verordnung sieht zudem eine Übergangsregel vor, nach der Lebensmittel mit Phytosterinen, die vor dem 15. Februar 2014 in Verkehr gebracht oder gekennzeichnet wurden, den Anforderungen dieser Verordnung jedoch nicht entsprechen, weiterhin vermarktet werden dürfen, bis die jeweiligen Bestände erschöpft sind.

Mit der Hinweispflicht trage die EU zwar Hinweisen auf mögliche Gesundheitsrisiken Rechnung, erklärt foodwatch – dennoch lasse die EU den freien Verkauf potenziell riskanter Lebensmittel weiterhin zu. „Da Produkte wie Unilevers Becel pro.activ neben herkömmlicher Margarine im Supermarktregal liegen, werden sie auch von zahlreichen Verbrauchern konsumiert, die ihren Cholesterinspiegel noch nicht einmal kennen und damit Selbstmedikation ohne ärztlichen Befund betreiben.“ Die Verbraucherorganisation fordert daher, Produkte mit medizinischer Wirkung und möglichen Risiken wie Medikamente zu behandeln und eine klinische Erprobung vorzuschreiben.

Seit Jahren gibt es einen Zwist zwischen foodwatch und Unilever um die cholesterinsenkende Margarine. Die Verbraucherorganisation wirft dem Konzern vor, Zweifel am gesundheitlichen Nutzen sowie Hinweise auf mögliche Risiken zu verschleiern. Gegen die Aussage, aus wissenschaftlicher Sicht gebe es keinen Hinweis darauf, dass der Verzehr von mit Pflanzensterinen angereicherten Produkten mit Nebenwirkungen in Verbindung zu bringen sei, war foodwatch sogar gerichtlich vorgegangen. In erster Instanz wies das Landgericht Hamburg die Klage allerdings ab. foodwatch rechnet mit einem Verhandlungstermin in zweiter Instanz noch in der ersten Jahreshälfte 2014.

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Juliane Ziegler