Ernährung aktuell

Becel pro.activ als Arzneimittel zulassen

Die Verbraucherorganisation foodwatch hat einen Verkaufsstopp für die Margarine Becel pro.activ gefordert. Für das mit Phytosterinen angereicherte Lebensmittel wird damit geworben, dass es den LDL-Cholesterinblutspiegel senken kann. Aus Sicht von Foodwatch gehört Becel pro.activ damit nicht in den Supermarkt. Der Hersteller Unilever soll vielmehr ein Zulassungsverfahren für die Margarine als Arzneimittel anstrengen und sie dann über die Apotheke vertreiben, so die Forderung.
Foto: Becel
Raus aus dem Supermarkt, rein in die Apotheke, fordert die Verbraucherorganisation Foodwatch für Becel pro.activ.

Becel pro.activ-Produkten – ursprünglich gab es nur die nun von Foodwatch beanstandete Margarine, mittlerweile werden auch Becel pro.activ-Milch und -Joghurt-Drinks angeboten – sind künstlich Phytosterine zugesetzt. Dank dieses Zusatzes sind die Produkte in der Lage, "als Bestandteil einer abwechslungsreichen und ausgewogenen Ernährung mit viel Obst und Gemüse und einem aktiven Lebensstil nachweislich den LDL-Cholesterinspiegel in nur drei Wochen um 10 bis 15 Prozent senken zu können". Erreicht werden soll damit laut Werbeaussage eine Verbesserung der Herzgesundheit. Hier setzt ein Kritikpunkt von Foodwatch an: Dass eine durch Pflanzensterine bewirkte Senkung des Cholesterinspiegels auch das Risiko für Herzinfarkte senkt, sei – anders als für cholesterinsenkende Arzneimittel – nicht belegt. Auch gebe es Hinweise auf negative Effekte von Pflanzensterinen. "Becel pro.activ für jedes Kind zugänglich neben Rama und Lätta im Supermarkt anzubieten, ist die Aufforderung zu einer womöglich gefährlichen Selbstmedikation", meint daher Oliver Huizinga von Foodwatch.

Die Organisation weist darauf hin, dass das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in Übereinstimmung mit der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA rät, "dass der Verzehr von Lebensmitteln mit Phytosterinen von gesunden Menschen, die keinen erhöhten Cholesterinspiegel haben, ausdrücklich vermieden werden sollte". Huizinga dazu: "Wenn das staatliche Bundesinstitut für Risikobewertung und sogar die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde so eindeutig vor dem Verzehr warnen, sollte sich Verbraucherministerin Ilse Aigner dafür einsetzen, dass medikamentenähnliche Lebensmittel wie Becel pro.activ nicht mehr frei im Supermarkt verkauft werden dürfen. Das Beispiel zeigt, dass man den Gesundheitsschutz nicht der Lebensmittelindustrie überlassen darf." Becel pro.activ sollte aus Sicht der Verbraucher organisation künftig "nur auf ärztliche Empfehlung in der Apotheke abgegeben werden". Unilever solle ein Zulassungsverfahren als Medikament anstrengen, damit die nach dem Arzneimittelrecht zuständigen Behörden den gesundheitlichen Nutzen sowie die Risiken und Nebenwirkungen beurteilen können.


ral



DAZ 2011, Nr. 46, S. 90

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