Foodwatch verklagt Unilever

Nebenwirkungen bei Becel pro.activ?

Berlin - 07.02.2012, 16:38 Uhr


Die Verbraucherorganisation foodwatch und der Nahrungsmittelkonzern Unilever streiten sich vor Gericht über die Frage, ob durch die cholesterinsenkende Margarine Becel pro.activ Nebenwirkungen auftreten können.

Im vergangenen Jahr forderte die Verbraucherorganisation einen Verkaufsstopp des Unilever-Produkts: Laut einiger Studien sei das Auftreten erheblicher Nebenwirkungen durch die in der Margarine enthaltenen Pflanzensterine möglich. Dadurch könnte das Risiko für Herzerkrankungen steigen. Unilever solle, um Risiken und Nebenwirkungen von den zuständigen Behörden beurteilen zu lassen, ein Zulassungsverfahren als Medikament anstrengen, regte foodwatch an.

Der Nahrungsmittelkonzern berief sich in der Folge auf die Bewertungen von Wissenschaftlern wie Prof. Dr. Hans-Ulrich Klör von der Universität Gießen: „Aus wissenschaftlicher Sicht gibt es keinen Hinweis darauf, dass der Verzehr Pflanzensterin-angereicherter Produkte mit Nebenwirkungen in Verbindung zu bringen ist.“ Auch Prof. Dr. Eberhard Windler aus Hamburg wies die von foodwatch geäußerten Bedenken zurück: „Wenn sich dadurch ein erhöhtes Risiko für eine koronare Herzkrankheit ergeben würde, müssten Pflanzensterine eine vielfach höhere Atherogenität als Cholesterin aufweisen. Dafür aber gibt es keinen Anhalt.“

Die Behauptung, es gebe keine Hinweise auf Nebenwirkungen, sei „absolut haltlos“, kritisiert dagegen Oliver Huizinga von foodwatch. Unilever ignoriere bewusst den aktuellen Stand der Wissenschaft, „getreu dem Pippi-Langstrumpf-Motto: ‚Ich mach‘ mir die Welt, wie sie mir gefällt‘.“ Kritische wissenschaftliche Stimmen und ernst zu nehmende Hinweise auf Nebenwirkungen im Zusammenhang mit Pflanzensterinen blende der Konzern aus, so Huizinga.

Im vergangenen November lehnte es Unilever ab, eine von foodwatch geforderte strafbewehrte Unterlassungsverfügung zu unterzeichnen. Das Unternehmen steht weiterhin zu seinen Aussagen. Vielmehr verunsichere die Verbraucherorganisation die Verbraucher mit „Halbwahrheiten“. Gegen diesen Vorwurf und die Aussage des Unternehmens, es gebe keinen Hinweis auf Nebenwirkungen, will foodwatch nun mit der Klage vor dem Landgericht Hamburg (Az. 324 O 64/12) vorgehen.


Juliane Ziegler