Ins Ausland mit BtM

BfArM: Regeln für eine problemlose Reise

Berlin - 12.06.2013, 14:35 Uhr


Die Urlaubszeit steht bevor, damit rücken auch Auslandsreisen näher. Wer allerdings auf betäubungsmittelhaltige Arzneimittel angewiesen ist, sollte dabei einige Regeln beachten, um bei der Einreise oder am Urlaubsort Probleme mit dem Zoll oder der Polizei zu vermeiden. Darauf weist die Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hin.

Grundsätzlich gilt: Betäubungsmittel, die nach der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) von einem Arzt verschrieben wurden, können in einer der Dauer der Reise angemessenen Menge als persönlicher Reisebedarf für 30 Tage mitgeführt werden. Die Mitnahme von Betäubungsmitteln durch beauftragte Personen ist dagegen nicht zulässig, da Betäubungsmittel ausschließlich für den eigenen Bedarf mitgeführt werden dürfen.

Innerhalb der Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens ist zusätzlich eine Bescheinigung des Arztes erforderlich. Diese Bescheinigung muss von der zuständigen Landesgesundheitsbehörde beglaubigt werden. Bei Reisen in andere Länder rät die Bundesopiumstelle, sich vom Arzt eine mehrsprachige Bescheinigung gemäß dem „Leitfaden für Reisende“ des INCB (International Narcotics Control Board) ausstellen zu lassen. Sie enthält Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung, Wirkstoffmenge und Dauer der Reise. Diese Bescheinigung ist ebenfalls von der zuständigen Landesgesundheitsbehörde zu beglaubigen und bei der Reise mitzuführen.

Es existieren keine international harmonisierten Bestimmungen für die Mitnahme von Betäubungsmitteln als medizinischer Bedarf. Einige Länder verlangen zusätzlich Importgenehmigungen, schränken die Menge ein oder verbieten die Mitnahme von Betäubungsmitteln generell. Um Probleme zu vermeiden, empfiehlt die Bundesopiumstelle, sich bereits während der Reisevorbereitung bei der jeweils zuständigen diplomatischen Vertretung des Reiselandes in Deutschland nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen zu erkundigen.

Weitere Informationen zum Reisen mit Betäubungsmitteln hat das BfArM im Internet auf zusammengestellt.


BfArM/Juliane Ziegler