Bundesopiumstelle

Betäubungsmittel auf Auslandsreisen - was zu beachten ist

Berlin - 18.06.2009, 11:30 Uhr


Patienten, die auf Betäubungsmittel angewiesen sind, müssen auf Auslandsreisen nicht verzichten. Die Bundesopiumstelle informiert, was sie bei der Urlaubsplanung beachten sollten.

Viele Patienten sind auf Medikamente angewiesen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Obwohl sie oftmals durchaus reisefähig sind, scheuen sich viele davor, ins Ausland zu reisen. Sie sorgen sich um die Qualität der medizinischen Versorgung am Ferienort und fürchten, Probleme mit dem Zoll oder der Polizei zu bekommen, wenn sie Betäubungsmittel mit sich führen.

Nach den Bestimmungen der geltenden Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) können von einem Arzt verschriebene Betäubungsmittel aber in einer der Dauer der Reise angemessenen Menge als persönlicher Reisebedarf im grenzüberschreitenden Verkehr mitgeführt werden. Bei Reisen bis zu 30 Tagen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens (zur Zeit Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn) sollte die Mitnahme von ärztlich verschriebenen Betäubungsmitteln mit einer vom Arzt ausgefüllten und durch die zuständige oberste Landesgesundheitsbehörde oder eine von ihr beauftragte Stelle beglaubigten Bescheinigung erfolgen.

Aktuelle Informationen zum Reisen mit Betäubungsmitteln einschließlich des Formulars sowie die Liste der für die Beglaubigung zuständigen Stellen können auf den Internetseiten des BfArM herunter geladen werden. Um alle unverzichtbaren Medikamente auch bei Reisen in andere als die oben ge-nannten Länder mitnehmen zu können, rät die Bundesopiumstelle Patienten, sich eine ärztliche Bescheinigung, möglichst in englischer Sprache ausstellen zu lassen, die Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung und Dauer der Reise enthält, und diese bei der Reise mitzuführen.

Es bestehen jedoch keine international harmonisierten Bestimmungen für die Mitnahme von Betäubungsmitteln als medizinischer Bedarf der Reisenden. Einige Länder verlangen Importgenehmigungen, schränken die Menge der erlaubten Menge ein oder verbieten die Mitnahme von Betäubungsmitteln sogar generell. Um auf Auslandsreisen Probleme zu vermeiden, empfiehlt das BfArM, sich bereits während der Reisevorbereitung bei der jeweils zuständigen diplomatischen Vertretung des Reiselandes in Deutschland nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen zu erkundigen.


Kirsten Sucker-Sket