Bundesopiumstelle

Informationen zu BtM auf Auslandsreisen

Berlin - 12.06.2015, 11:15 Uhr

Wer auf BtM angewiesen ist, sollte bei Auslandsreisen einige wichtige Hinweise beachten. (Foto: stockWERK/Fotolia)

Wer auf BtM angewiesen ist, sollte bei Auslandsreisen einige wichtige Hinweise beachten. (Foto: stockWERK/Fotolia)


Patienten, die auf betäubungsmittelhaltige Arzneimittel angewiesen sind, dürfen diese grundsätzlich auch auf Auslandsreisen mitnehmen. sie müssen aber einige Regeln beachten, damit es bei der Einreise oder am Urlaubsort nicht zu Problemen mit dem Zoll oder der Polizei kommt. Darauf weist zu Beginn der Urlaubszeit die Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hin.

Grundsätzlich können Betäubungsmittel, die nach der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) ärztlich verordnet wurden, in einer der Dauer der Reise angemessenen Menge als persönlicher Reisebedarf für 30 Tage mitgeführt werden. Bei Reisen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens benötigen Patienten hierfür eine Bescheinigung des Arztes, die zudem von der zuständigen Landesgesundheitsbehörde beglaubigt werden muss.

Bei Reisen in andere Länder rät die Bundesopiumstelle, sich vom Arzt eine mehrsprachige Bescheinigung gemäß dem „Leitfaden für Reisende“ des INCB (International Narcotics Control Board) ausstellen zu lassen. Diese enthält Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung, Wirkstoffmenge und Dauer der Reise. Auch der Leitfaden sieht eine Mitnahme von Betäubungsmitteln für eine Reisedauer von maximal 30 Tagen vor. Diese Bescheinigung ist ebenfalls von der zuständigen Landesgesundheitsbehörde zu beglaubigen und bei der Reise mitzuführen.

Allerdings bestehen keine international harmonisierten Bestimmungen für die Mitnahme von Betäubungsmitteln als medizinischer Bedarf. Die Bundesopiumstelle verweist darauf, dass einige Länder zusätzlich Importgenehmigungen verlangen, die Menge einschränken oder die Mitnahme von Betäubungsmitteln sogar generell verbieten.

Wer ganz sicher gehen will, sollte sich bereits während der Reisevorbereitung bei der jeweils zuständigen diplomatischen Vertretung des Reiselandes in Deutschland nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen zu erkundigen. Alle Formulare und weitere Informationen zum Reisen mit Betäubungsmitteln hat das BfArM im Internet zusammengestellt: www.bfarm.de/reisen



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