ABDA/KBV-Konzept

Müller: Jetzt umsteuern und Regresse abschaffen

Berlin - 13.09.2011, 12:37 Uhr


Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat die Absicht der Bundesregierung begrüßt, dass ABDA-KBV-Konzept zur Arzneimittelversorgung in das neue Versorgungsstrukturgesetz aufzunehmen und in ausgewählten Regionen Modellprojekte zu starten.

Die KBV sei der festen Überzeugung, dass sich das Konzept in Modellvorhaben beweisen werde. Müller: „Wir gehen davon aus, dass die Politik das Konzept anschließend in die Regelversorgung übernimmt“. Dabei setze die KBV jedoch darauf, dass die Politik noch zu Änderungen an diesem Antrag bereit sei. Die KBV fordert, dass mehr als ein Modellvorhaben möglich sein soll, damit in einem innovativen Prozess – auch durch den Wettbewerb mehrerer Modelle – genügend Erfahrungen gesammelt werden könnten. Die Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit dürfe nicht auf Jahre hinausgeschoben werden.

Die von der KBV geforderte Ablösung der Richtgrößenprüfung sehe die Regierungskoalition zwar für die Modellregion vor. Sie ist aber gegenwärtig nicht umsetzbar. Müller: „Wir fordern hier eine Lösung, die die Vertragsärzte nicht noch zusätzlich belastet.“

Das ABDA/KBV-Konzept verlasse die ausgabenbezogene Steuerung und ersetze diese durch eine leitlinien- und indikationsbezogene sowie wirtschaftliche Arzneimittelversorgung. Ärzte, die überwiegend die Leitwirkstoffe verordnen, verhielten sich im Endeffekt auch wirtschaftlich. Müller: „Die bisherigen Richtgrößenprüfungen und Regresse werden durch unser Konzept abgelöst.“

Die KBV kritisiert, dass der Gesetzgeber das Problem nur halbherzig angehe. Die Politik habe sich mit dem Versorgungsstrukturgesetz zum Ziel gesetzt, die Versorgung zu verbessern und den Ärztemangel zu bekämpfen. „Solange sie aber nicht die Regresse abschafft, fehlt ein wichtiges Element bei diesem Vorhaben. Wir haben bundesweit 12.500 Medizinstudierende befragt, was sie von der Niederlassung abschreckt. Die Hälfte von ihnen hat Regresse angegeben“, so Müller weiter.

Die Voraussetzungen hätten sich seit der Einführung der Richtgrößenprüfungen 1998 wesentlich gewandelt. Heute in Zeiten von Rabattverträgen zwischen Kassen und Industrie hätten Ärzte keinen Einblick mehr, welchen Preis ein Arzneimittel habe. Müller: „Die Preisverantwortung liegt heute voll bei den Krankenkassen und den Pharmazeutischen Unternehmen.“


Lothar Klein