DAZ aktuell

ABDA-KBV-Modell: Gespräche ausgesetzt

Ärzte-Honorarstreit wirkt sich auf Modellregion aus

BERLIN (lk). Der Honorarstreit zwischen Ärzten und gesetzlichen Krankenkassen belastet jetzt auch die Gespräche über die Umsetzung des ABDA-KBV-Konzepts in der Modellregion Sachsen/Thüringen. Ein für den 24. September angesetzter Termin mit der AOK Plus wurde kurzfristig abgesagt. Der Grund: Auf Direktive der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) finden während des Honorarstreits keinerlei Verhandlungen mit gesetzlichen Krankenkassen statt.

Dem haben sich die regionalen KVen Sachsens und Thüringens angeschlossen und somit kommt auch das ABDA-KBV-Konzept nicht voran. Auch die Gespräche auf Fachebene zur Klärung von Detailfragen wurden ausgesetzt. "Das ist ärgerlich", bestätigte der Vorsitzende der sächsischen Landesapothekerkammer, Friedemann Schmidt, gegenüber DAZ.online die Terminabsage durch die Ärztevertreter, "auch wenn wir Verständnis für die Absage der Kassenärzte haben." Eine ernsthafte Gefährdung für die Umsetzung des ABDA-KBV-Konzepts sieht Schmidt aber nicht. Angestrebt sei nach wie vor, das Modellprojekt in der zweiten Jahreshälfte 2013 zu starten. Unklar ist jedoch, ob es zu einer weiteren Verzögerung kommt. Denn der abgesagte Termin sollte eigentlich Klarheit bringen, ob die AOK Plus endlich in konkrete Verhandlungen mit den KVen Sachsens und Thüringens sowie mit den beiden Landeapothekerverbänden eintreten wird. Bisher wird lediglich eine Zusammenarbeit "sondiert".

Die ABDA will sich von der Terminabsage nicht beeindrucken lassen. Im Berliner Apothekerhaus laufen nach Auskunft von Schmidt die Vorbereitungen unverändert weiter. Die ABDA hat federführend die Ausarbeitung der Wirkstoffverordnung übernommen. In Abstimmung mit der AOK Plus sollen 180 bis 200 Wirkstoffe in einer Liste zusammengestellt werden, die als Grundlage für die Richtgrößenvereinbarung mit den Kassenärzten dient. Die KBV erstellt daraus den Medikationskatalog, ebenfalls in enger Abstimmung mit der AOK Plus. Der Katalog soll die Rabattvertragssituation der AOK Plus abbilden. Schließlich erwartete die AOK Plus vom Modellprojekt eine deutliche Erhöhung ihrer Rabattquote mit entsprechenden Einsparungen.

Im Gegenzug sollen die am Modellprojekt teilnehmenden Ärzte von der Richtgrößenprüfung freigestellt werden. Es droht damit kein Regress mehr. Die teilnehmenden Apotheker sollen anhand des Wirkstoff- und Medikationskataloges für die AOK Plus-Patienten die Auswahl des rabattierten Arzneimittels übernehmen. Da die Gespräche abgesagt wurden, gibt es naturgemäß ebenfalls keinen Fortschritt bei einer der entscheidenden Frage: der Honorierung der am Modellvorhaben teilnehmenden Ärzte und Apotheker.



DAZ 2012, Nr. 39, S. 24

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