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Ärzte und Apotheker setzen auf gemeinsame Verantwortung

BERLIN (ks). Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) wollen mit einem gemeinsamen Konzept die Arzneimittelversorgung verbessern. Am 12. April stellten KBV-Vorstand Dr. Carl-Heinz Müller und ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf ihr Konzept in Berlin vor. Es soll nach dem Wunsch von ABDA und KBV in das neue Versorgungsgesetz zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung auf dem Land aufgenommen werden.
Foto: DAZ/Sket
Bei der Vorstellung des KBV/ABDA-Versorgungskonzepts (v. l.): Dr. Carl-Heinz Müller (KBV), Dr. Andreas Köhler (KBV), Heinz-Günter Wolf (ABDA) und Friedemann Schmidt (ABDA). Ein DAZ.TV-Interview mit ABDA-Vize Schmidt finden Sie hier.

Eines der häufigsten Probleme in der Arzneimitteltherapie sei die fehlende Compliance der Patienten, erklärte Müller. Bei Langzeittherapien liege die Einnahmetreue bei nur 50 Prozent. Hinzu komme, dass sich das Risiko arzneimittelbezogener Probleme erhöhe, je mehr Medikamente ein Patient einnehme, ergänzte Wolf. Und immerhin seien es fast sieben Millionen GKV-Patienten, die fünf oder mehr Arzneimittel in der Dauertherapie einnehmen – plus Selbstmedikation. Dadurch steige das Risiko für unerwünschte Arzneimittelereignisse.

Das gemeinsame Konzept will gegen die Probleme vorgehen. Die beiden "Säulen" sind der Medikationskatalog und die Wirkstoffverordnung: Ärzte sollen künftig Wirkstoff, Stärke, Menge und Darreichungsform verordnen. Grundlage hierfür ist ein Medikationskatalog auf Wirkstoffbasis, der eine leitliniengerechte Versorgung sicherstellt. Der Apotheker wählt das Präparat aus. Auf diesen zwei Säulen bildet das Medikationsmanagement das "Dach": Es richtet sich an chronisch Kranke, die mindestens fünf Arzneimittel dauerhaft einnehmen. Jeweils ein Arzt und ein Apotheker übernehmen für ein Jahr gemeinsam die kontinuierliche Betreuung. Sie erstellen und aktualisieren unter anderem den Medikationsplan, der dem Patienten anzeigt, welches Arzneimittel er in welcher Dosierung wann und wie lange einnehmen soll. Für das Medikamentenmanagement sollen Arzt und Apotheker gemeinsam ein Honorar in Höhe von 360 Euro pro Jahr erhalten, das sie sich zu gleichen Teilen aufteilen.

Für die Ärzte ist eine Bedingung für das Konzept, dass die Richtgrößenprüfungen wegfallen. Müller: "Das würde erheblich zur Berufszufriedenheit beitragen. Nach unseren Befragungen sagen 50 Prozent der Medizinstudierenden, dass die Androhung von Regressen für sie ein Argument sei, sich nicht niederzulassen", erklärte der KBV-Vorstand.

Von dem neuen Modell profitierten aber nicht nur die Patienten, auch die Krankenkassen könnten viel Geld sparen, sagte Wolf. "Die Kassen müssten von dem Konzept begeistert sein. Non-Compliance und unerwünschte Arzneimittelereignisse verursachen jährlich mehrere Milliarden Euro direkte Kosten, beispielsweise durch vermeidbare Krankenhauseinweisungen. Außerdem entsorgen wir jährlich Arzneimittel im Wert von über einer Milliarde Euro, weil sie nicht eingenommen wurden. Nach einer stufenweisen Einführung unseres Modells bis 2014 könnte die GKV pro Jahr 2,1 Milliarden Euro einsparen", so der ABDA-Präsident. Bislang haben die Krankenkassen allerdings noch wenig Interesse an dem Modell bekundet, das auch schon letztes Jahr auf dem Apothekertag als "historische Chance" präsentiert wurde.

Müller und Wolf sehen in Non-Compliance und unerwünschten Arzneimittelereignissen Probleme, die Ärzte und Apotheker nur gemeinsam lösen können. "Wenn wir gemeinsam arbeiten, können wir viel erreichen", betonten beide. Sie forderten die Politik auf, das Konzept in das geplante Versorgungsgesetz zu übernehmen und so der Arzneimitteltherapiesicherheit einen höheren Stellenwert einzuräumen.



DAZ 2011, Nr. 15, S. 23

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