Petition zum Austausch von Rx-Schmerzmitteln

Pro Generika unterstützt Deutsche Schmerzliga

Berlin - 10.05.2011, 09:36 Uhr


Der Branchenverband Pro Generika hat sich hinter die Petition der Deutschen Schmerzliga gestellt, starke, unter das Betäubungsmittelrecht fallende Schmerzmittel im Rahmen von Rabattverträgen von der automatischen Austauschpflicht auszunehmen.

In einer öffentlichen Anhörung des Deutschen Bundestags hat die Präsidentin der Deutschen Schmerzliga, Dr. med. Marianne Koch, gestern eine entsprechende Petition vorgetragen. Pro Generika-Geschäftsführer Bork Bretthauer erklärte, die Petition werde von den Generikaunternehmen in Deutschland „voll befürwortet“. Schmerzen bedeuteten für die Patienten oft eine starke seelische Belastung; zusätzlich müssten sie mit hohem Aufwand vom Arzt auf eine individuell wirksame und verträgliche Dosierung des jeweiligen Schmerzmittels eingestellt werden. Besteht ein Rabattvertrag, muss das bewährte Arzneimittel in der Apotheke jedoch regelmäßig ausgetauscht werden – die Folgen sind nicht selten Über- oder Unterdosierungen sowie Nebenwirkungen.


„Schon die Tatsache, dass die Petition in kurzer Zeit von 72.000 Patienten, Ärzten und Apothekern durch ihre Unterschrift unterstützt wurde, zeigt die Größenordnung des Problems“, so Bretthauer. Er verweist darauf, dass diese Arzneimittel in Dänemark und Schweden bereits vom automatischen Austausch in der Apotheke ausgenommen sind. Ähnliche Bemühungen liefen derzeit in Frankreich und Spanien.

Pro Generika appelliert daher an den Deutschen Bundestag, „dem berechtigten Anliegen der Betroffenen zu entsprechen und stark wirksame Schmerzmittel sowie Arzneimittel in ähnlich sensiblen Indikationen auch in Deutschland von der Austauschverpflichtung zu befreien“. Damit geht der Verband weiter als Marianne Koch, bleibt aber hinter der früheren Forderung, Rabattverträge ganz abzuschaffen, zurück. Frau Koch hatte gestern in der Anhörung erklärt, die Ausnahme von der klar abgrenzbaren Arzneimittelgruppe der Opioide aus der Austauschverpflichtung werde kein Türöffner für weitere Ausnahmen sein. Allerdings gibt es durchaus noch einige andere kritische Indikationen – prominentes Beispiel ist die Epilepsie. Bretthauer: „Im deutschen Gesundheitssystem hat zudem der Arzt das letzte Wort, wenn es um den Patienten geht. Denn der Patientenschutz muss für alle Vorrang haben!“


Kirsten Sucker-Sket