Mehrwertsteuer auf Arzneimittel

Voller Satz nur in wenigen Ländern

10.02.2011, 12:45 Uhr


Die Europäische Kommission hat eine tabellarische Übersicht der Sätze der Mehrwertsteuer (MwSt) in den 27 EU-Mitgliedstaaten veröffentlicht (Stand 1.1.2011).

Dieser musste bis Ende 2010 mindestens 15 % betragen und soll vorläufig bis spätestens 2015 auf dieser Höhe beibehalten werden. Für bestimmte Produkte und Dienstleistungen können ein oder zwei ermäßigte Steuersätze anwendet werden, jedoch nur nach Maßgabe der in Anhang III der Richtlinie genannten Kategorien. Hierzu gehören auch Arzneimittel. In der Tabelle sind die derzeit geltenen Nomal-Steuersätze in der EU erfasst.

Tab.: Verteilung der Mehrwertsteuer-Normalsätze in Europa

MwSt.-Normalsatz

Länder

25%

Dänemark, Ungarn, Schweden

24%

Rumänien

23%

Griechenland, Polen, Portugal, Finnland

22%

Lettland

21%

Belgien, Irland und Litauen

20%

Bulgarien, Tschechien, Estland, Italien, Österreich, Slowenien, Slowakei, Großbritannien

19,6%

19%

Frankreich

Deutschland, Niederlande

18%

Malta, Spanien

15%

Luxemburg, Zypern

Nur in wenigen Ländern werden diese Normalsätze uneingeschränkt auch auf Arzneimittel angewendet (Deutschland, Dänemark und Bulgarien).

In allen anderen gibt es für Arzneimittel ermäßigte Sätze, wie zum Beispiel den halbierten Satz in Tschechien und der Slowakei, oder lediglich rund ein Drittel oder ein Viertel des Normalsatzes, unter anderem in Zypern, Litauen, Ungarn, Polen, Slowenien und Finnland. In einigen Mitgliedstaaten, wie Belgien, Griechenland, Estland, Frankreich, Italien, Luxemburg, den Niederlanden. Portugal und Großbritannien werden mehrgleisge Lösungen gefahren, d h. innerhalb der Produktgruppe gelten unterschiedliche Steuersätze, bis hin zum Nullsatz, wie in Grobritannien (allerdings nur für Arzneimittel im Rahmen des National Health Service).

Das 28-seitige Dokument, das auf der Internetseite der Europäischen Kommission abrufbar ist, beinhaltet auch eine interessante Übersicht über die Entwicklung der Mehrwertsteuersätze in den Mitgliedstaaten.


Dr. Helga Blasius