Nächste Woche im Europäischen Parlament

Abstimmung über Richtlinie gegen Arzneimittelfälschungen

Brüssel - 09.02.2011, 12:10 Uhr


In der kommenden Woche wird das Europäische Parlament über einen weiteren Teil des EU-Pharmapakets abstimmen: Dabei geht es um eine neue Richtlinie, mit der die zunehmenden Arzneimittelfälschungen bekämpft werden sollen.

„Wir sind sehr froh darüber, dass es uns gelungen ist, sehr zeitnah eine Einigung bei diesem sensiblen Thema herbeizuführen. Dies ist aufgrund einer deutlichen Zunahme von Arzneimittelfälschungen dringend notwendig und im Sinne der Patienten und Verbraucher in Europa", sagte der EU-Parlamentarier Peter Liese (CDU) im Vorfeld der Abstimmung.

Die Richtlinie sieht unter anderem vor, dass neue Sicherheitsmerkmale auf Arzneimittel-Verpackungen angebracht und die Dokumentation und Überwachung der Vertriebswege verbessert werden. Durch das Scannen eines Barcodes kann bei Verkauf des Medikamentes dadurch genau überprüft werden, wo das Medikament herkommt und ob es sich um ein Originalprodukt handelt. Obligatorisch werden die Sicherheitsmerkmale für Rx-Arzneien; nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel sind vorerst von der Richtlinie ausgenommen. Es soll aber innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten dieser Richtlinie geprüft werden, ob auch frei verkäufliche Arzneimittel einbezogen werden sollten. Auch bei bestimmten Generika, die für Fälscher kaum lukrativ sein dürften, soll es auf der Grundlage der Ergebnisse einer Risikobewertung möglich sein, auf die Anforderungskriterien für die Sicherheitsmerkmale zu verzichten.

Liese wies darauf hin, dass es nicht zu Datenschutzproblemen und zu einen Mehr an Bürokratie kommen werde: „Das Europäische Parlament konnte einen strengen Daten- und Patientenschutz durchsetzen. Außerdem haben wir bürokratische Überforderung für Patienten, Apotheker und Industrie verhindert.“

Erfreut zeigte sich Liese zudem darüber, dass nun auch das Problem der Fälschungen angegangen wird, die illegal über das Internet angeboten werden. Der ursprüngliche Kommissionsvorschlag hatte zu diesem speziellen Thema keine Regelung getroffen. Der jetzige Entwurf für die Richtlinie sieht nun beispielsweise vor, dass die Kommission ein  EU-Logo für die Homepage von Internetapotheken erlässt. So soll der Verbraucher leichter erkennen können, ob sich eine bestimmte Website, auf der Arzneimittel zum Verkauf angeboten werden, einer zugelassenen Apotheke zuordnen lässt. Dieses EU-Logo soll mit einer vom betreffenden Mitgliedstaat eingerichteten zentralen nationalen Website verbunden sein, auf der der Verbraucher die Echtheit dieses Logos überprüfen und sich Hintergrundinformationen über die Risiken des Kaufs von Arzneimitteln im Internet holen kann.

Insgesamt zeigte sich Liese mit dem gefundenen Kompromiss sehr zufrieden: „Dieser ist zum Wohle der Patienten und Verbraucher in Europa“. Die Annahme im Europäischen Parlament gilt Liese zufolge ebenso als sicher wie die Annahme im Rat.



Kirsten Sucker-Sket