DAZ aktuell

Vorsicht Substitutionsausschluss!

Wie man mit der erweiterten Liste umgehen kann

Von Kirsten Lennecke | Lang, lang hat es gedauert, bis nach der Ankündigung am 21. April 2016 die Substitutionsausschlussliste nun erweitert wurde. Eigentlich etwas, was wir Apotheker begrüßen. Die Krankenkassen werden vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) mit der Nase darauf gestoßen, dass man nicht so einfach wahllos Arznei­mittel austauschen kann, ohne die Therapie zu gefährden.

Eigentlich also gut, aber erinnern Sie sich noch, wie es bei der Einführung der ersten Liste war? Ab dem ersten Tag der Umsetzung gab es Probleme: die Patienten hatten aufgrund der vorher geltenden Rabattverträge doch schon den einen oder anderen Austausch mitgemacht und bekamen schon gar nicht mehr das Arzneimittel, das der Arzt immer noch aufschrieb. Ab sofort galt das Austauschverbot, es musste das Arzneimittel abgegeben werden, das verordnet war – und die Therapie des Patienten musste wieder umgestellt werden auf das Arzneimittel, das in den Akten seines Arztes stand, oder der Arzt musste gebeten werden, ein neues Rezept auszustellen mit der Bezeichnung des Arzneimittels, das der Patient jetzt schon seit Längerem bekam. Alle wurden aufgescheucht: Apotheker haben sich fürsorglich um die Fortführung der Therapie des Patienten kümmern wollen und mussten sowohl den Patienten als auch den Arzt über die neue Regelung aufklären. Die Patienten waren genervt vom Apotheker, der ihm bei jedem Rezept von irgendwelchen Änderungen erzählte. Sie waren verärgert, dass es schon wieder eine Änderung der Medikation geben sollte, wo sie sich doch gerade an die neue gewöhnt hatten. Der Arzt war wiederum genervt, weil der Apotheker mit den ausgestellten Rezepten „nie zufrieden ist“, immer irgendwelche Änderungswünsche hat, weil er scheinbar nie das abgeben kann, was der Patient braucht – dabei gibt es doch wirklich Wichtigeres als das Ausstellen eines Rezepts. Letztlich noch einmal der Apotheker: Auch er war verärgert, dass alle ihm die Schuld für die Umsetzung der neuen Verordnungen geben. Dabei hat tatsächlich der Apotheker das Problem, dass die Krankenkassen ihm seine Rezepte nicht erstatten, weil er sich nicht an die Regeln hält, von denen die anderen offensichtlich gar nichts wissen wollen.

Foto: ABDA
Diskussionen vorprogrammiert? Damit die erweiterte Substitutionsausschluss­liste nicht wieder zu Chaos führt, sollten Arzt und Patient darüber aktiv informiert werden.

Ein Grundproblem hinter der Umsetzung der Substitutionsausschlussliste ist, dass die Ärzte die Medikations­listen ihrer Patienten nicht aktualisieren. Ärzte können – sie sollen sogar – nur Wirkstoffe verschreiben, damit sich der Apotheker dann um die kostengünstige Auswahl des tatsächlichen Arzneimittels kümmert. Dabei haben sie es oft aufgegeben, in der Medikationskartei ihrer Patienten das tatsächlich aktuell eingenommene Arzneimittel zu vermerken. Wie auch? Bei den alle paar Jahre wechselnden Rabattverträgen und den immer wieder wechselnden Arzneimitteln, die ihre Patienten mal in der einen oder in der anderen Apotheke holen, oder die sie bei Lieferengpässen oder gerade passender Lagerhaltung ausgehändigt bekommen, die ärztliche Medikationsdatei zu aktualisieren, erscheint schier unmöglich.

Was tun bei der 2. Tranche?

Die aktuelle Situation unterscheidet sich diesmal nicht von der vor einem Jahr. Es gibt im Prinzip drei Möglichkeiten, mit der Erweiterung der Substitutionsausschlussliste umzugehen.

  • Die Apotheker nehmen die vom Arzt verordneten Arzneimittel als verpflichtend hin. Der Patient muss tatsächlich einen weiteren Austausch über sich ergehen lassen.

Dabei überlassen wir die Verantwortung der Therapie ganz und gar dem Arzt, eventuell zulasten des Patienten.

  • Wir informieren den Patienten über die neue Situation und fragen ihn, wie er zu einem erneuten Austausch steht. Wenn der Patient das Risiko eines erneuten Austauschs vermeiden möchte (wozu ihm zu raten ist), bitten wir ihn, den Arzt über sein aktuell eingenommenes Fertigarzneimittel zu informieren. Der Patient kann den Arzt bitten, ihm ein neues Rezept über das notwendige Arzneimittel auszustellen.

Damit wird der Patienten auch mit in die Verantwortung für seine Therapie einbezogen, auch wenn es sein kann, dass er hiermit eventuell überfordert ist.

  • Wir informieren im Vorfeld jeden Arzt über die neue Regelung, zum Beispiel mit einem vorbereiteten Informationsschreiben. Vielleicht kann man ihm bei jedem Patienten, der nach Rabattaustausch bereits ein anderes Arzneimittel bekommt als verordnet, darüber informieren und ihn bitten, für das nächste Mal das tatsächlich eingenommene Arzneimittel aufzuschreiben.

Damit übernehmen wir Apotheker die Verantwortung zu Beginn der Umstellung, so dass es hoffentlich gar nicht erst zu einem Chaos mit der erweiterten Liste kommt. |

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.