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Düstere Aussichten im Rentenalter

Niedrige Löhne, Teilzeitarbeit, Befristung und Arbeitslosigkeit – das sind die Hauptgründe, warum viele der heute Beschäftigten im Rentenalter von Armut bedroht sind. Frauen sind besonders betroffen, denn in ihrer Erwerbsbiografie klaffen oft große Löcher und die Einzahlungen in die Rentenkasse sind niedrig. Eine private Vorsorge, die diese Lücke schließen würde, ist bei geringem Einkommen kaum möglich.

In einem Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung hat der Präsident der Deutschen Rentenversicherung, Herbert Rische, vor der wachsenden Altersarmut gewarnt, für die er insbesondere Niedriglöhne und Arbeitslosigkeit verantwortlich macht: "Da sind auch die Tarifpartner gefragt, wie der Niedriglohnbereich zeigt. Ohne ausreichenden Lohn gibt es keinen Spielraum für private Vorsorge." Man könne nicht einerseits fordern, die privaten Säulen in der Altersvorsorge zu stärken, und zugleich einen großen Niedriglohnbereich befürworten. Rische: "Wie soll das zusammengehen?" Eine Ausweitung des Niedriglohnbereichs hieße, die Axt an die lohnbezogenen Sozialversicherungssysteme zu legen, so Rische weiter.

Niedriger Lohn steigt langsamer


Ein weiteres Ergebnis der Bertelsmann-Studie: Der Rückgang der Normalarbeitsverhältnisse ist mit einer schwachen Lohnentwicklung einhergegangen: Für Geringverdiener stiegen die Durchschnittslöhne zwischen 2001 und 2008 nur um 1,6% (europäischer Durchschnitt: 2,9%).

Weniger Normalarbeitsverhältnisse

Dass die unbefristeten Vollzeitarbeitsverhältnisse immer mehr zurückgehen, zeigt eine Studie der Bertelsmann Stiftung in Zusammenarbeit mit dem Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit (IZA): 2008 waren nur noch 60% der Beschäftigten zwischen 25 und 64 Jahren in solch einem Normalarbeitsverhältnis tätig – ein Rückgang um 4,6 Prozentpunkte gegenüber dem Jahr 2001. In vielen europäischen Ländern wie Frankreich, Großbritannien und Finnland sind die traditionellen Beschäftigungsformen dagegen angestiegen.

Besonders ausgeprägt ist diese Entwicklung im Dienstleistungsbereich: Dort sind nur 53% der Arbeitnehmer unbefristet und in Vollzeit (30 Stunden und mehr) angestellt. In der Industrie sind es noch 77%.

Vom Rückgang der Normalarbeitsverhältnisse sind besonders Frauen betroffen: Hier sank der Anteil im Vergleichszeitraum von 48 auf 43%. Das ist im Vergleich der 28 untersuchten OECD-Staaten der drittniedrigste Wert. Nur in den Niederlanden und der Schweiz liegt er noch darunter. Dass die Beschäftigungsquote bei Frauen trotzdem gewachsen ist, liegt an dem größeren Anteil von Teilzeitarbeitsverhältnissen.

Teilzeit-, Mini- und Zweitjobs wachsen

Die Zahl der Teilzeitbeschäftigten insgesamt ist laut Bundesregierung von 1999 bis 2008 um 36% bzw. 1,33 Millionen auf 5 Millionen gestiegen. Minijobs nahmen innerhalb von sechs Jahren um 29% auf 7,1 Millionen zu. Die Zahl der Arbeitnehmer mit zwei Jobs hat sich zwischen 2002 und 2007 auf über 1,8 Millionen verdoppelt.

Atypische Arbeitsverhältnisse sind unsicherer

Eric Thode, Co-Autor der Bertelsmann-Studie, sieht in der Zunahme atypischer Beschäftigungsverhältnisse die Gefahr, dass immer mehr Arbeitnehmer ohne Kündigungsschutz dastehen. "Die Politik steht vor der Herausforderung, auch im Bereich flexibler Arbeitsverhältnisse mehr Sicherheit zu schaffen, ohne die gestiegene Anpassungsfähigkeit wieder einzuschränken", so Thode.


Quelle: Pressemeldung der Bertelsmann Stiftung vom 11. 1. 2010

Kommentar: Betriebliche Vorsorge stärken


Die Politik setzt bei der Alterssicherung immer stärker auf private Vorsorge. Doch wer mit geringer staatlicher Rente rechnen muss wie Langzeitarbeitslose oder Minijobber, kann meist keine Rücklagen fürs Rentenalter bilden.

Auch für die überwiegend weiblichen Angestellten in öffentlichen Apotheken, die oft nur in Teilzeit und mit Erziehungspausen tätig sind, ist das Risiko der Altersarmut nicht zu unterschätzen. Deshalb ist es umso wichtiger, die betriebliche Altersvorsorge zu stärken. ADEXA ist dazu im Gespräch mit den Arbeitgebern vom ADA, um einen entsprechenden Tarifvertrag abzuschließen.

Aber in erster Linie ist natürlich die Höhe der Gehälter maßgeblich. Da in diesem Jahr auch Verhandlungen zu Gehaltstarifverträgen anstehen, sei den Arbeitgebern die Mahnung des Präsidenten der Deutschen Rentenversicherung (siehe links) zur Verinnerlichung anempfohlen.

Tanja Kratt, ADEXA, Zweite Vorsitzende

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