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DGB-Vorstand erstellt eigenes Konzept zur Bürgerversicherung

BERLIN (ks). Die Gewerkschaften stehen geschlossen hinter der Bürgerversicherung. Wie die stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Ursula Engelen-Kefer, am 3. November in Berlin mitteilte, hat der DGB-Bundesvorstand einstimmig ein Konzept für die Bürgerversicherung beschlossen.
Foto: DAZ/Sket
BÜRGERVERSICHERUNG À LA 
DGB: Das Konzept sieht laut Ursula Engelen-Kefer einen Wettbewerb „unter gleichen Bedingungen“ 
zwischen privaten und gesetzlichen Kassen vor.

"Das solidarisch finanzierte Gesundheitssystem ist zukunftsfähig, muss aber effizienter und gerechter werden", betonte die DGB-Vize bei der Vorstellung des Konzepts. Eine nachhaltige Reform müsse die Einnahme- und Ausgabenprobleme der Krankenversicherung beheben. "Ein reines Umverteilungsprogramm von unten nach oben wie die Kopfprämie der CDU lehnen DGB und Gewerkschaften entschieden ab".

Mehr Wettbewerb

Erster Kernpunkt des DGB-Konzeptes sei die Verbesserung der Qualität der Gesundheitsversorgung, erläuterte Engelen-Kefer. Zwischen privaten und gesetzlichen Krankenkassen werde ein Wettbewerb unter gleichen Bedingungen hergestellt. Zudem seien ein weiterer Ausbau der integrierten Versorgung und Möglichkeiten für direkte Verträge mit Ärzten und Krankenhäusern sowie qualitätsorientierte Vergütungen vorgesehen.

Abschaffung der Versicherungspflichtgrenze

Weiterer Kernpunkt ist die Weiterentwicklung der solidarischen Finanzierung. So will der DGB die Versicherungspflichtgrenze abschaffen, um allen Bürgern eine freie Wahl zwischen gesetzlichen und privaten Kassen zu ermöglichen. Bislang privat Versicherte erhalten Bestandsschutz. Familienangehörige ohne eigenes Einkommen bleiben beitragsfrei mitversichert. Die Beiträge sollen aber allmählich aus Steuermitteln aufgebracht werden. Das DGB-Konzept sieht weiterhin vor, dass neben den paritätisch finanzierten Beiträgen aus abhängiger Beschäftigung auch Kapitaleinkommen zur Finanzierung des Gesundheitswesens hergezogen werden. Dies solle durch einen Anteil an der europaweit geplanten Zinsabgeltungssteuer geschehen. Für Kapitaleinkommen ist dabei im Gegensatz zu den Beiträgen aus Beschäftigung keine Beitragsbemessungsgrenze geplant.

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