Heilmittel: Kassen müssen Kosten übernehmen

Bonn (im). Die Heilmittel-Richtlinien sind am 16. März neu gefasst worden und sollen am 1. April in Kraft treten. Der zuständige Bundesausschuss beschloss in Bonn die Anpassung seiner Vorlage, welche das Bundesgesundheitsministerium gestoppt hatte. Um längerfristige Verordnungen nicht zu unterbrechen, wurde ein neuer Passus in den Richtlinien aufgenommen. Dieser besagt, dass Krankenkassen bis zu einer endgültigen Entscheidung die Kosten des Heilmittels übernehmen. Die maximalen Verordnungsmengen wurden laut Bundesausschuss so angepasst, dass unnötige Praxisgebühren für Patienten vermieden werden.

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