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LAK Brandenburg verabschiedet QMS-Satzung

Die Landesapothekerkamer Brandenburg hat bei ihrer Kammerversammlung am 4. Juli 2001 in Potsdam ihre Satzung für das Qualitätsmanagementsystem (QMS) der Apotheken verabschiedet. Weitere Tagesordnungspunkte waren der Geschäftsbericht 2000, der Haushaltsabschluss 2000 sowie die Wahl der Delegierten zum diesjährigen Deutschen Apothekertag in München und ein Antrag zum Apothekertag.

Die Landesapothekerkamer Brandenburg hat bei ihrer Kammerversammlung am 4.Juli 2001 in Potsdam ihre Satzung für das Qualitätsmanagementsystem (QMS) der Apotheken verabschiedet. Weitere Tagesordnungspunkte waren der Geschäftsbericht 2000, der Haushaltsabschluss 2000 sowie die Wahl der Delegierten zum diesjährigen Deutschen Apothekertag in München und ein Antrag zum Apothekertag.

Kamerpräsident Dr. Jürgen Kögel schnitt in seinem Bericht einige aktuelle gesundheitspolitische Themen an. Die geplanten Änderungen des Apothekengesetzes, insbesondere die Erweiterung des Zuständigkeitsbereichs von Krankenhausapotheken, wertete er als Systembruch zwischen ambulanter und stationärer Versorgung. Insofern sei begrüßenswert, dass eine Gesetzesänderung in dieser Legislaturperiode wohl nicht mehr zu erwarten sei.

Erfreut zeigte sich Kögel auch über die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Frankfurt und des Berliner Kammergerichts in Sachen DocMorris. Nun warte man gespannt, ob und in mit welchem Ergebnis die Angelegenheit dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt werde.

Nachdenken über Pflichtfortbildung

Bedenklich stimmte den Kammerpräsidenten, dass die Stiftung Warentest herausgefunden haben will, dass lediglich in vier Prozent der deutschen Apotheken eine ordentliche Beratung stattfinde. Unabhängig davon, ob diese Zahl stimme, sei eine Intensivierung der Fortbildung in der Apotheke erforderlich. Zur Diskussion stehe auch eine Pflichtfortbildung, orientiert an dem Punktesystem der Ärzte.

Apothekern könnte die Verpflichtung auferlegt werden, innerhalb von zwei bis drei Jahren verschiedene Fortbildungsveranstaltungen zu besuchen, die je nach Umfang unterschiedliche Punkte einbringen. Diese Überlegungen seien jedoch noch nicht ausgereift. Ein Problem sei z. B. welche Konsequenzen gezogen werden sollen, wenn ein Kollege sich den Fortbildungsmaßnahmen verweigert.

QMS

Klarer ist die Vorgehensweise in Sachen Qualitätsmanagementsysteme (QMS). Als letzte Apothekerkammer hat nun auch Brandenburg eine entsprechende Satzung verabschiedet. Die Kammer sieht es als ihre Pflicht an, ein solches apothekenspezifisches System anzubieten, ohne jedoch die Freiwilligkeit der Teilnahme einzuschränken.

Die QMS-Satzung lehnt sich nahe an die Mustersatzung der ABDA an. Streitstoff lieferte allerdings die Bestimmung, dass die Kammer Zertifizierungsstelle sein soll. Einige Mitglieder der Kammerversammlung bezweifelten, dass die Kammer zur Zertifizierung berechtigt sei, und forderten, dass zunächst eine Akkreditierung bei der Trägergemeinschaft für Akkreditierung in Frankfurt/Main eingeholt werden müsse. Da jedoch keine andere Apothekerkammer eine solche Akkreditierung in ihrer QMS-Satzung vorsieht, sahen andere Kammermitglieder nicht ein, dass dieses kostspielige Anerkennungsverfahren durchgeführt werden müsse. Letztlich einigte man sich, die Satzung dennoch zu verabschieden, mit dem Zusatz, dass die Frage der eventuell erforderlichen Akkreditierung nochmals gesondert geprüft wird.

Antrag zum Apothekertag

Vizepräsident Stephan Creuzburg stellte den vorgeschlagenen Antrag für den kommenden Deutschen Apothekertag in München vor. Dieser beschäftigt sich mit der Frage, warum gleichwertige Stoffe oder Zubereitungen teilweise als Arzneimittel und teilweise als Medizinprodukte eingeordnet werden, mit der Folge, dass sie gesetzlich unterschiedlich bewertet werden. Die Kammerversammlung beschloss, den entsprechenden Antrag zu stellen.

Geschäftsbericht 2000

Barbara Dunke, Geschäftsführerin der LAK Brandenburg, gab einen ausschnittsweisen Überblick über die Tätigkeiten der LAK im vergangenen Jahr. Als wichtigstes standespolitisches Ereignis für die Brandenburger Apotheker im Jahr 2000 wertete sie die Wahl zur Kammerversammlung. Dunke dankte den 71 Kolleginnen und Kollegen, die sich zu dieser ehrenamtlichen Tätigkeit bereit erklärt haben.

Im Geschäftsbericht zeigte Dunke die Entwicklung der Zahl der Kammerangehörigen und der Apotheken in Brandenburg auf. Die Anzahl der approbierten Apotheker erhöhte sich im Vergleich zu 1999 von 1042 auf 1081, ein Anstieg von 3,7Prozent. In den vergangenen zehn Jahren hat sich die Zahl der Approbierten fast verdoppelt. Noch immer ist das Angebot an Arbeitsplätzen größer als das zur Verfügung stehende Arbeitskraftpotenzial. Der Frauenanteil betrug im Jahr 2000 66Prozent (bundesweit: 63Prozent). Die Anzahl der Apotheken hat sich im letzten Jahr lediglich um zwei erhöht. Insgesamt gibt es 513 Vollapotheken und zehn Zweigapotheken in Brandenburg.

Dunke berichtete weiterhin über die Arbeit in den Ausschüssen sowie die Kammeraktivitäten in den Bereichen Fort- und Weiterbildung. Die vielfältigen Seminarangebote der Kammer wurden von vielen Brandenburger Apothekerinnen und Apothekern wahrgenommen.

Ein Problem bereiten derzeit die gesetzlich vorgeschriebenen Notfalldepots. So kam es beim Ersatz von Schlangengiftserum und Tollwut-Immunglobulinen zu Versorgungsengpässen, da diese in Deutschland nicht mehr hergestellt werden. Auch der Import dieser Mittel ist nicht immer leicht, da die weltweite Produktion erheblich eingeschränkt wurde. Zudem dürfen nach dem Arzneimittelgesetz Arzneimittel ohne deutsche Zulassung grundsätzlich nur bei Bedarf bestellt werden. Wegen dieser Schwierigkeiten wollen sich die Bundesärztekammer und die Bundesapothekerkammer mit dem Bundesgesundheitsministerium in Verbindung setzen. Ziel ist, das gesetzlich vorgeschriebenen Sortiment zu überarbeiten und Fragen der Bereitstellung zu klären. Auch der Haushaltsabschluss des Jahres 2000 ist für die LAK Brandenburg erfreulich. Einnahmen und Ausgaben stehen sich ausgeglichen gegenüber. ks

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