Interview Dr. Sabine Richard (AOK-Bundesverband)

„Diese Verbotsliste spiegelt die Ängste der Apothekerschaft“

Berlin - 13.12.2018, 07:00 Uhr

Die AOK-Versorgungsexpertin Dr. Sabine Richard erklärt gegenüber DAZ.online, dass große Teile von den Apotheken-Plänen des BMG aus ihrer Sicht juristisch nicht machbar sind. (Foto: DAZ)

Die AOK-Versorgungsexpertin Dr. Sabine Richard erklärt gegenüber DAZ.online, dass große Teile von den Apotheken-Plänen des BMG aus ihrer Sicht juristisch nicht machbar sind. (Foto: DAZ)


Was sagen eigentlich die Krankenkassen zu den Apotheken-Plänen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU)? In den Eckpunkten stehen Ideen, die den Kassen nicht schmecken dürften: Beispielsweise, dass sie Patienten nicht zu EU-Versendern lotsen dürfen oder dass sie Dienstleistungserträge mit Apothekern abschließen müssen. Im Gespräch mit DAZ.online erklärt Dr. Sabine Richard, Chefin der Versorgungsabteilung im AOK-Bundesverband, dass sie den geplanten Eingrenzungen für EU-Versender keine juristische Chance gibt und dass sie gerne mit Versendern über Rx-Boni verhandeln würde.

DAZ.online: Sehr geehrte Frau Dr. Richard, das BMG will eine Marktanteil-Obergrenze für EU-Versender schaffen, um die Vor-Ort-Apotheken hierzulande zu schützen. Ist das aus Ihrer Sicht überhaupt juristisch machbar?

Richard: Nein. Nach erster Einschätzung läuft die vorgesehene Marktanteilskontrolle des ausländischen Versandhandels dem freien Warenverkehr in der EU zuwider. Bei der vorgesehenen 5-Prozent-Hürde handelt es sich um eine Einfuhrbeschränkung, mindestens aber um eine Maßnahme gleicher Wirkung.

DAZ.online: Sie meinen also, die Maßnahme würde wieder vor den Gerichten landen?

Richard: Wahrscheinlich. Eine erneute Befassung des EuGH wird in den Eckpunkten auch bereits vorgesehen und scheint unausweichlich. Offensichtlich soll die Argumentation des EuGH durch die Einbindung der AMPreisV in das SGB V umgangen werden, indem dadurch der Fokus auf das nationalstaatliche Gesundheitssystem gelenkt wird.

DAZ.online: Und meinen Sie, die Bundesregierung könnte in diesem Verfahren dann mehr Erfolg haben als bei der Verteidigung der Rx-Preisbindung?

Richard: Nachdem die seinerzeitigen Stellungnahmen der Bundesregierung im EuGH-Verfahren nicht gezündet haben, ist offen, ob dieser zweite Anlauf ausreicht, vor allem vor dem Hintergrund, dass mit dem Apothekengutachten des BMWi, in dem explizit keine Versorgungsprobleme durch den Versandhandel festgestellt wurden, ja eine neue Faktenlage entstanden ist. Wir haben die Erwartung, dass das Verfahren einen ähnlichen Verlauf nimmt wie das der PKW-Maut für Ausländer. Interessant ist, dass die Belange der privaten Krankenversicherung in den Eckpunkten offensichtlich keine Rolle gespielt haben.

DAZ.online: Wie sieht es mit dem sogenannten Boni-Deckel aus. Wäre der aus Ihrer Sicht machbar? Oder würde auch das vor Gerichten scheitern?

Richard: Ob die vorgesehene Einführung eines Boni-Deckels mit den europarechtlichen Vorgaben zu vereinbaren ist, dürfte von deren konkreten Ausgestaltung abhängen. Jedenfalls wird durch die Möglichkeit, einen Bonus zu gewähren, der Einheitspreis abgeschafft. Dieser war gerade Gegenstand des EuGH-Verfahrens und wurde als europarechtswidrig angesehen, da er die gleiche Wirkung wie eine Einfuhrbeschränkung hat. Ob ein Bonus von 2,50 Euro ausreicht, um diese Hürde zu umgehen, ist eine Wertungsfrage. Je höher der Bonus, desto wahrscheinlicher ist es, dass der EuGH die Regelung akzeptieren würde.

Richard: Die Kassen haben einen Anspruch auf die Boni

DAZ.online: Wie ist denn grundsätzlich Ihre Meinung zu Rx-Boni? Eigentlich müssten Sie sich doch freuen, wenn DocMorris und Co. günstigere Preise anbieten…

Richard: Im Papier bleibt offen, ob die Boni an die Krankenkassen oder wie bisher direkt an die Versicherten gewährt werden. Da Arzneimittel grundsätzlich kein Konsumgut sind, sollten Boni und Rabatte gemäß dem solidarischen Sachleistungsprinzip nicht an Einzelne gegeben werden. Eingeführt werden sollte für die Krankenkassen eine gesetzliche Grundlage, den Anspruch auf Boni geltend zu machen und gegebenenfalls auch auf dem Klageweg durchzusetzen. Daher plädierten wir bereits in der Vergangenheit für eine Anpassung der entsprechenden Rechtsnormen im Sozialgesetzbuch (SGB V) und in der AMPreisV, um den Kassen einen Anspruch auf Boni zu verschaffen.

DAZ.online: Jens Spahn will ja als Kompensation zur Öffnung der Preisbindung das Apothekenhonorar an mehreren Stellen erhöhen. Unter anderem soll die Notdienstpauschale verdoppelt werden. Was halten Sie davon?

Richard: Hier greifen die Eckpunkte selektiv einen Vorschlag des ansonsten ignorierten Honorargutachtens auf, den wir mit Blick auf die Stärkung der Versorgung in ländlichen Regionen grundsätzlich befürworten. Allerdings sollte dies wie im Honorargutachten vorgeschlagen durch die Umverteilung der Honorare finanziert werden.

Richard: Spahns Pläne widersprechen dem Honorar-Gutachten

DAZ.online: Das größte Honorarplus soll sich aber durch neue honorierte pharmazeutische Dienstleistungen ergeben – insgesamt 240 Millionen Euro. Die Kassen sollen sogar verpflichtet werden, solche Verträge mit den Apothekern abzuschließen. Was halten Sie davon?

Richard: Eine verpflichtende Vertragsvereinbarung über zusätzliche pharmazeutische Dienstleistungen führt zu einer Finanzierung, die an keinerlei Bedingungen gekoppelt ist. Das konterkariert die Aussagen des Apothekengutachtens des BMWi, wonach beim Apothekenhonorar eine Einsparsumme von ca. 1,24 Milliarden Euro erreichbar ist.

DAZ.online: Es ist doch aber unbestritten sinnvoll, dass die Kompetenzen der Apotheker stärker in die Versorgung eingebunden werden. Und genau das soll ja durch das neue Honorar gefördert werden.

Richard: Mit der Finanzierungszusage für zusätzliche pharmazeutische Dienstleistungen wird der Wunsch des Berufsstandes erfüllt, ohne dass diese neuen Leistungen aber sinnvoll in die Versorgung der Patienten integriert werden. Dass die zusätzlichen Mittel von der Apothekerschaft selbst verteilt werden sollen, zeigt, dass nicht die Patientenversorgung, sondern die Apothekerversorgung im Fokus steht. Allerdings wird die Chance einer wirklichen strukturellen Weiterentwicklung verpasst. Es ist keine Rede von neuen flexibleren Betriebsformen, die die Präsenz der Apotheker auch in strukturschwächeren Regionen langfristig sicherstellen würde.

„Der Versandhandel verbessert die Wettbewerbssituation“

DAZ.online: Eine weitere Regelung in den BMG-Plänen, die die Kassen interessieren dürfte, ist dass es den Krankenkassen verboten werden soll, Patienten zu „steuern“, sie also beispielsweise über Selektivverträge zu EU-Versendern zu lotsen. Wie kommentieren Sie das?

Richard: Die lange Verbotsliste spiegelt vor allem die Ängste der Apothekerschaft, die hier politisches Gehör gefunden hat. Verbote unterbinden den Wettbewerb, sie sind daher abzulehnen. Auch durch den Versandhandel kommt es zu einer effektiven Wettbewerbssituation um die Qualität der Versorgung der Patientinnen und Patienten.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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16 Kommentare

Keine Sorge, liebe KraKa´s ...

von Alfons Neumann am 14.12.2018 um 0:02 Uhr

... WIR haben keine Angst davor, Rezepte von Euch als Wunschverordnung zu beliefern, dem Patienten dann den Preis entsprechend zu berechnen und die Rabattverträge auszusetzen. IHR dürft Euch gern weiter mit dem Patienten-Zorn ob der Erstattung beschäftigen, dann habt Ihr mal was zu tun !
Ohne unsere KOSTENLOSE Umsetzung der Rabattverträge seid Ihr nämlich NICHTS !!

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Gut das wir das 2hm-Gutachten totgeschwiegen haben

von Albert Bonell am 13.12.2018 um 14:41 Uhr

... und wir nicht an Zombies glauben.

Wenn ich ganz fest die Augen zukneife sehe ich auch niemanden, der das Gutachten aufgreift.

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Jeder muß zu allem eine Meinung haben

von Thomas Kerlag am 13.12.2018 um 14:24 Uhr

Bei solchen rein politischen Menschen herrscht Hybris bei der Urteilsfähigkeit. Da ist es fast Bürgerpflicht Angst vor dem Ausbremsen von wesentlichen Akteuren im Gesunheitswesen zu bekommen.

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Ohne Worte

von B. Baumbusch am 13.12.2018 um 12:18 Uhr

Ein kleines Beispiel zum Thema "Krankenkassen handeln im Interesse der Versicherten" :
Eine bei der AOK versicherte Person benötigt nach einem Krankenhausaufent halt eine Anschlussheilbehandlung AHB.
Hier handelt die AOK ganz im Interesse der Versicherten und beschneiden deren Recht auf freie Klinikwahl, indem AHB 's ausschließlich in AOK- Vertragskliniken genehmigt. (Man könnte sich seine freie Klinikwahl zwar erstreiten, aber wer weiß denn schon, dass er ein solches Recht hat und pocht auf dieses) Dort wird natürlich patientenindividuell und auf hohem Niveau behandelt!
Die AOK meint es ja nur gut mit ihren Versicherten und sorgt für eine optimale Versorgung !
Jetzt braucht aber einer der AOK-Vorstände wegen der gleichen Indikation eine AHB. Kein Problem, denkt man sich.
Die AOK hat da ja eine ganze Menge Kliniken unter Vertrag, die alle optimale Therapien anbieten. Und die Chefetage könnte sich so ja auch mal unter das gemeine Volk mischen und dessen Stimmung einfangen.
Aber bleiben wir realistisch ! Der Mann macht selbstverständlich von seinem Recht der freien Klinikwahl Gebrauch und wählt eine Klinik, die AOK-Versicherte sich gerne von Außen anschauen können, mehr aber auch nicht. Die AOK hält diese Klinik für nicht vertragswürdig.
Aha, und was macht dann die AOK Chefetage in einer solchen Klinik?
Diese Frage stellten sich mehrere Personen und haben den guten Mann einfach mal gefragt, warum er sich denn ausgerechnet dort behandeln lässt.
Seine Antwort : Hier bekomme ich die optimale Therapie von den besten Therapeuten.

Noch Fragen?

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Zuzahlung

von Dr.Diefenbach am 13.12.2018 um 11:36 Uhr

Wie schon öfters erwähnt:Zuzahlungen weg,Problemkreis deutlich reduziert.Dass die Macht der Kassen gebrochen werden MUSS,hat die Politik noch nicht begriffen.Solange man sich vom GKV Spitzenverband(Monopolkommission wo bist Du?) derart auf dem Kopf herumtrampeln lässt,gibt es keine Veränderung(Interessenskonflikte???)

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Ich kann nicht mehr

von Mathias Mallach am 13.12.2018 um 11:14 Uhr

Ich bin fertig, ich ertrag das alles nicht mehr.
Wisst Ihr, liebe Kolleginnen und Kollegen, wie man die ganze Chose nennt ?
POGROM nennt man sowas.
Von allem Seiten prasselt es auf uns ein und die ABDA schweigt...
Hallo, liebe HVs ? Lest Ihr eigentlich nicht mit hier ? Geht Euch das alles so am A... vorbei ?
Ich versteh´s nicht mehr.
Wenn ich nur anfangen sollte, die Ungerechtigkeiten, Lügen, den Schwachsinn, die unausgegorenen Ideen, Sparpläne usw. aufzuzählen, weiß ich vor lauter Schwindeligkeit überhaupt nicht, wo ich anfangen soll.
Ist denn die ganze Welt komplett verrückt geworden ???
Bei soviel Blech, das hier verzapft wird, kann ich nur noch die Frage an die Beteiligten stellen : Korrupt oder nur komplett verblödet ?
Mensch, verstaatlicht uns endlich, damit das Elend ein Ende hat !
Verdammte...

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Ängste?

von Reinhard Rodiger am 13.12.2018 um 10:48 Uhr

Frau Richard meint, Verbote behindern Wettbewerb.
Bezogen auf das Verhalten der Krankenkassen sind sie notwendig, um den Machtmissbrauch zu verhindern. Selektivverträge sind Ausgrenzungsverträge einzig zu dem Zweck der Erzeugung von Druck.Ein anderes Wort ist Erpressung. Krankenkassen halten sich nicht an Gesetze, wurde kürzlich vom BVA gerügt, sie sollten das ändern.Ahndungslose Übertretung von Gesetzen gelingt nur Körperschaften öffentlichen Rechts.Selbst die Monopolkommission mahnte, dass KK als Körperschaften öffentlichen Rechts nicht wie Unternehmen verhalten sollen.Der RSA wird unzulässig ausgebeutet.Leistungserbringern wird kein Gewinn zugestanden.usw.

Verbote sind nötig, um die Missbrauchsmacht zu zügeln.
Das spiegelt nicht die Angst, sondern das Fehlverhalten der Bezogenen.

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Patientenwohl

von T. La Roche am 13.12.2018 um 9:01 Uhr

Herzlichen Dank für das Interview,
hat noch jemand Fragen?
Wer hat das Sagen hier im Land?
1. die EU
2. die Krankenkassen
oder andersrum. Aber wie schon oft kommentiert...die Pläne von Herrn Spahn sind nichts wert. Leere Versprechungen, die der Reihe nach einkassiert werden unter anderem weil die Mächtigen dieses Landes sie nicht akzeptieren werden.

Übrigens lade ich hiermit Frau Dr. Richard für 2-3 Stunden in meine Apotheke ein. Sie redet so locker über Apothekerinteressen und unsere Ängste. Danach können wir uns mal über Patienteninteressen und qualitative Patientenversorgung unterhalten. Zudem würde sie bestimmt auch einen ganz anderen Blick auf die Rolle der Krankenkassen bekommen.
Eine ernstgemeinte Einladung!
T. La Roche
Seelberg Apotheke

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Ist das keine Option?

von Markus Rother am 13.12.2018 um 8:31 Uhr

Warum fordert die Apothekerschaft nicht eigentlich die Abschaffung der gesetzlichen Zuzahlung? Geht das nicht? Würde das nicht mehrere Fliegen mit einer Klappe schlagen?

1. Wenn die Patienten nicht zuzahlen müssen, gibt es wenig Grund ein Rezept online einzureichen, weil der finanzielle Anreiz fehlt. Die Versender dürfen natürlich weiter Boni geben, wie es die EU Ihnen zusichert, aber diese gelten dann eben z.B. als Gutschein für weitere Bestellungen. Da lohnt es sich bestimmt für viele nicht mehr.
Damit sind zwar die Privatpatienten immer noch nicht abgedeckt aber zumindest wäre es ein Anfang.

2. Die Krankenkassen sind erst kürzlich in der Presse gewesen, da sie 21Mrd. Euro Überschuss haben. Unser Gesundheitsminister hat selbst davon gesprochen, Geld an die Versicherten zurückzugeben. Warum also nicht auf diesem Weg?

3. Es wäre sicher in der Bevölkerung populärer als dass die Apotheken ein „Geldgeschenk“ bekommen, somit eigentlich besser umsetzbar. Und gegen die Krankenkassen findet sich doch bestimmt eine Front.
Also bleibt nur das Problem, dass die Krankenkassen eine Lobby haben. Aber da so schön gegen die mächtige Apothekerlobby gewettert wird, kann man doch auch mal Stimmung gegen die Krankenkassenlobby machen.

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AW: Ist das keine Option

von Anita Peter am 13.12.2018 um 8:34 Uhr

Die Antwort auf Ihre Fragen ist einfach: Es geht darum den Versand zu stärken und den Bestand der Vor Ort Apotheken zu halbieren.

AW: Ist das keine Option

von Markus Rother am 13.12.2018 um 9:38 Uhr

Mir ist klar, dass es einflussreiche Gruppen gibt, die genau das bezwecken: Versandhandel stärken um einen persönlichen Vorteil für sich herauszuholen. Aber die ABDA gehört doch hoffentlich nicht zu diesen Gruppierungen.
Hat das von unserer mächtigen Lobby schon einmal jemand gefordert?
Als die Praxisgebühr eingeführt wurde, wie schnell war diese auch gleich wieder verschwunden?
Ich würde mir die Schlagzeile wünschen: „Apothekerschaft fordert Abschaffung der Zuzahlung bei Rezepten“.

AW: Ist das keine Option

von Anita Peter am 13.12.2018 um 10:27 Uhr

Welche Lobby meinen Sie? Die nicht existente, nur von den Medien heraufbeschworene Lobby?
Warum rät unser oberster Häuptling keine kleine Buden zu übernehmen? Warum sollte er das tun, wenn er nicht selbst wollte, dass 30% der Buden weg müssen? Mehreinnahmen durch Kannibalismus. Das ist der Plan.

AW: Ist das keine Option

von Heiko Barz am 14.12.2018 um 13:03 Uhr

Liebe Kollegin Peter, ich bewundere Ihre glasklare Analytik beim Kannibalismus. Den „Überlebenden“ wird sicher nach kurzer Zeit vorgerechnet, wieviel sie durch den „Tod“ der Anderen mehr „verdienen“! Und alsbald melden sich Lauterbach, KKassen und Co., diese unrechten Mehrverdienste sofort wieder einzuschmelzen. Dann ist auch dieser Effekt schnell verdampft.

.

von Anita Peter am 13.12.2018 um 8:00 Uhr

Der Boni Deckel wird vor dem EUGH einkassiert.
Die Begrenzung der EU Versender wird vor dem EUGH einkassiert.
Die weitere Inländerdiskriminierung wird von einem deutschen einkassiert.

Aber das RXVV ist angeblich rechtlich zu unsicher. Spahn baut ganz bewusst alles auf juristisch tönerne Beine um das Konstrukt endgültig zum Einsturz zu bringen.

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Dilemma im Quadrat ... für den Anfang ...

von Christian Timme am 13.12.2018 um 7:48 Uhr

1. Wer greift wem und wann in welche Tasche? ... das ist hier die Anfangsfrage. 2. Wer bestimmt hier wann über wen wie lange? ... das könnte die Folgefrage sein. Oder ist es umgekehrt?. Oder geht es hier nur um Chaos ... um jeden Preis?. Und was sagen die „zahlenden Patienten“ dazu? Das war die erste falsche Frage ...

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von Christoph Stackmann am 13.12.2018 um 7:44 Uhr

Handelsblatt: Prüfbericht nährt Manipulationsverdacht bei vielen AOKs https://hbapp.handelsblatt.com/cmsid/23751952.html

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