BMG-Antwort auf Linken-Anfrage

Ministerium rät bei Cannabis-Engpässen zum „Apotheken-Hopping“

15.06.2018, 15:45 Uhr

Cannabis-Lieferengpässe? Das BMG sieht kein Problem. (Foto: Imago)

Cannabis-Lieferengpässe? Das BMG sieht kein Problem. (Foto: Imago)


Vor einigen Tagen erkundigte sich die Linksfraktion im Bundestag nach der Versorgungssituation mit Medizinalcannabis für Apotheken. Der Antwort des Bundesgesundheitsministeriums zufolge gibt es noch keinen Fortschritt bei den Verhandlungen zum Apothekenabschlag. Bei Lieferengpässen zu den Blüten empfiehlt das BMG den Patienten, die Apotheke zu wechseln oder auf andere Cannabisprodukte umzusteigen.

Für Apotheker sind beim Medzinalcannabis noch viele operative Fragen offen. So ist die Liefersituation der Blüten weiterhin unsicher. Und aus den Verhandlungen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) mit dem GKV-Spitzenverband zur Apothekenvergütung für die Cannabis-Abgabe gibt es seit Monaten nichts Neues.

Kein Fortschritt bei Verhandlungen zum Apothekenabschlag

Die Linksfraktion im Bundestag hatte vor einigen Tagen eine kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt, bei der es um die Rolle der Apotheker beim Medizinalhanf und die Versorgungslage mit medizinischem Cannabis geht. In einer der Teilfragen erkundigen sich die Linken danach, wie weit die Verhandlungen zwischen dem Kassen- und dem Apothekenverband sind, die seit etwa 10 Monaten laufen.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) antwortet, dass die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen seien. Bis sich beide Parteien auf eine Vereinbarung in der Hilfstaxe einigen, werden Cannabisrezepturen nach der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV), also mit einem Festzuschlag von 90 Prozent und einem Rezepturzuschlag, taxiert.

BMG: Cannabisblüten dürfen kein Fertigarzneimittel sein

Die resultierenden Abgabepreise betrachten die Linken als „überhöht“, wie man der Vorbemerkung der Fragesteller entnehmen kann. Die Linken fragen zudem, ob die Regierung in Betracht zieht, Cannabisblüten rechtlich als Fertigarzneimittel einzustufen, wodurch die Zuschläge nach AMPreisV entfallen würden.

Die parlamentarische Staatssekretärin Sabine Weiss (CDU) schreibt dazu: „Die Einstufung als Fertigarzneimittel richtet sich nach der am europäischen Unionsrecht ausgerichteten gesetzlichen Begriffsbestimmung in§ 4 Absatz 1 des Arzneimittelgesetzes (AMG). Sonderregelungen für einzelne Arzneimittel sind nicht vorgesehen.“  

Auf regionaler Ebene gibt es bereits Ausnahmen wie etwa in Hessen, wo Apotheker auf die DC als Identitätsprüfung verzichten dürfen oder Schleswig-Holstein, wo Medizinalhanf aus den Niederlanden als Fertigarzneimittel gilt.  

Cannabisernte ab 2020

Seitdem Cannabisblüten auf Rezept verordnet werden können, sind immer wieder einzelne Sorten nicht lieferbar. Der deutsche Cannabisanbau sollte ab 2019 Abhilfe gegen das Versorgungsproblem schaffen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hatte dazu eine Ausschreibung gestartet, dessen Gesamtvolumen für vier Jahre auf 6,6 Tonnen begrenzt war. Doch das Vergabeverfahren wurde Anfang April gestoppt, weil ein teilnehmendes Unternehmen beim OLG Düsseldorf erfolgreich geklagt hatte.

Das BMG erklärt in dem aktuellen Schreiben nun, dass sich die erste deutsche Cannabisernte auf 2020 verschiebt. Das BfArM werde „in Kürze“ eine neue Ausschreibung veröffentlichen.

Auch in dem neuen Ausschreibungsverfahren solle die Produktionshöchstmenge begrenzt  sein, was der drogenpolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Niema Movassat, bemängelt: „Die Bundesregierung scheint allerdings nicht aus vergangen Fehlern gelernt zu haben. Dabei hat das BfArM bereits bewiesen, dass es die Nachfrage von medizinischem Cannabis nicht realistisch einzuschätzen vermag.“

BMG: Einfach die Apotheke wechseln

Aus Sicht der Bundesregierung stellen die Lieferengpässe kein großes Problem dar. So seien seit Sommer 2017 keine Lieferschwierigkeiten bekannt, nachdem die Importmengen zuvor angehoben worden waren. Sollte ein Patient dennoch Schwierigkeiten haben, seine Cannabistherapie aus der Apotheke zu bekommen, empfiehlt das BMG, sich an eine andere Apotheke zu wenden.

Ob ein Cannabispatient mit dieser Strategie Erfolg haben wird, ist fraglich. Die Lieferengpässe bei den Blüten sind sorten- und nicht apothekenspezifisch. Und dem Vernehmen nach bestellen nur wenige Apotheken größere Mengen Cannabisblüten auf Vorrat. Außerdem scheinen die Lieferschwierigkeiten auch über den vom BMG genannten Zeitraum hinaus bestanden zu haben, wie einige Apotheker berichten. Die Importfirmen führen zum Teil lange Wartelisten.

Movassat, auf dessen Initiative die kleine Anfrage der Linken zurückgeht, gibt sich mit dem Lösungsvorschlag der Regierung nicht zufrieden „Die Bundesregierung verschließt die Augen vor den Lieferengpässen. Besonders frech ist es, wenn die Bundesregierung nun Cannabispatienten rät, sich einfach an eine andere Apotheke zu wenden, wenn bestimmte Medizinal-Cannabisblüten nicht vorrätig seien.“

Von Hanfblüten auf Fertigarzneimittel umsteigen?

Das Bundegesundheitsministerium hat noch eine weitere Idee, was Cannabispatienten im Falle von Lieferschwierigkeiten tun könnten. Und zwar schreibt Weiss: „Zudem besteht die medizinisch-therapeutische Möglichkeit, dass Ärztinnen und Ärzte alternative Rezepturarzneimittel oder Fertigarzneimittel auf Cannabisbasis verschreiben. In Betracht kommen Dronabinol, das bei der Rezepturzubereitung auch in verschiedenen Stärken mit Cannabidiol gemischt werden kann, Cannabisextrakte als Rezepturarzneimittel sowie Sativex® und Canemes®.“ 

Auch hier ist unklar, ob Cannabispatienten zeitnah von der Strategie profitieren, die das BfArM hier vorschlägt. Denn einerseits unterscheiden sich Hanfblüten und die genannten Cannabisarzneimittel in ihrer Wirkung. Daher ist medizinisch nicht gewährleistet, ob der Patient nach dem Wechsel weiterhin von der Behandlung profitiert.  

Zum anderen differenzieren auch die Krankenkassen bei den Cannabistherapien. So muss jeder GKV-Versicherte, bevor er mit der Behandlung beginnt, einen Antrag auf Kostenerstattung stellen. Und der behandelnde Arzt muss in den Antragsformularen genau angeben, welche Form  der Cannabistherapie der Patient bekommen soll, es handelt sich folglich eine spezifische Genehmigung der Kasse.

„Wenn die Probleme so einfach lösbar wären, würde es nicht unzählige Beschwerden geben. Es wirkt so, als ob es der Bundesregierung nicht besonders wichtig ist, die Versorgungslage zu verbessern“, kommentiert Movassat.



Dr. Bettina Jung, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


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3 Kommentare

GERMAN PATIENT ROUNDTABLE

von Philip J Cenedella GERMAN PATIENT ROUNDTABLE am 25.06.2018 um 13:57 Uhr

The German Patient Roundtable calls on the government to include PATIENTS in these discussions! We can be reached at www.germanpatientroundtable.de and our Board has over 120 years of expertise in the medicinal marijuana industry.

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Notlage der Patienten

von Greenleaf am 16.06.2018 um 9:03 Uhr

Die aktuelle Situation ist katastrophal. Das kranken Menschen nicht schneller geholfen wird ist eine bodenlose Frechheit. Die Preise sind unmöglich zu zahlen. Einige Cannabispatienten haben Krebs, haben nicht viel Geld zum Leben und versuchen nur eine bessere Lebensqualität zu erhalten. Traurig das in so einem Fortschrittlichem Land nur weggeschaut wird...

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AW: Notlage der Patienten

von Dr. Arnulf Diesel am 16.06.2018 um 12:47 Uhr

Bitte pauschalisieren Sie nicht. Die einzelnen Punkte haben nichts miteinander zu tun. Lieferengpässe treten bei verschiedenen Arzneimitteln auf. Solange nur der Preis zählt, wird sich das nicht ändern. Abhelfen könnte ein Bevorratungszuschlag auf jede Packung -ähnlich wie bei Treibstoffen, daneben Anreize, Wirkstoffe wieder in D bzw. EU zu produzieren. Die Preise für Cannabis werden dagegen von den GKV gezahlt, sofern eine medizinische Notwendigkeit besteht. Die Patienten werden hierdurch nicht mehr belastet. Wenn Sie unzufrieden mit der deutschen Gesundheitspoltik sind (dann sind Sie nicht alleine) - tun Sie schon bei bei der nächsten Wahl etwas dagegen.

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