BMG-Antwort auf FDP-Anfrage

Ministerium: Keine „Resteverwertung“ beim Cannabisanbau

Bettina - 04.09.2018, 14:10 Uhr

Schmerzhaft für das ökologische Bewusstsein: Sollte es jemals zum deutschen Cannabisanbau kommen, sollen etwaige Produktionsüberschüsse vernichtet werden, erklärt das Bundesgesundheitsministerium. (m / Foto: Imago)

Schmerzhaft für das ökologische Bewusstsein: Sollte es jemals zum deutschen Cannabisanbau kommen, sollen etwaige Produktionsüberschüsse vernichtet werden, erklärt das Bundesgesundheitsministerium. (m / Foto: Imago)


Der Importbedarf an medizinischem Cannabis steigt rasant – dies bestätigt die Antwort des Bundesgesundheitsministeriums auf eine kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion. Medizinalhanf aus deutschem Anbau wird es vor 2020 nicht geben. Sollten dabei Überschüsse entstehen, plant die Bundesregierung, diese zu vernichten. Dies finden die Liberalen unwirtschaftlich und regen an, über einen Cannabisexport nachzudenken.

Der Weg zur deutschen Cannabisernte ist mit Verzögerungen gepflastert. Deshalb hinterfragte die FDP-Bundestagsfraktion vor einigen Tagen, ob die Regierung noch hinter dem Medizinalhanf-Anbau stehe und wann mit dem Produktionsbeginn gerechnet werden könne. Die Antwort des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) auf diese Provokation ist kurz und knapp: Ja, und man gehe von einer ersten Ernte im Jahre 2020 aus, antwortet der parlamentarische Staatsekretär Dr. Thomas Gebhart (CDU).

FDP: erste BfArM-Ausschreibung „schlampig“

Ursprünglich sollte der deutsche Anbau 2019 starten. Jedoch musste das zuständige Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) das erste Vergabeverfahren Ende März wegen einer Niederlage vor Gericht stoppen. Ende Juli hat die Behörde eine neue Ausschreibung gestartet. Die Auftragserteilung soll im ersten Quartal 2019 stattfinden. „Das Vorgehen des BfArM mit Medizinalcannabis ist weiter unbefriedigend: Durch eine schlampige Ausschreibung wurde die Produktion in Deutschland um mindestens ein Jahr verzögert“, kritisiert der FDP-Gesundheitspolitiker und Hauptfragesteller Dr. Wieland Schinnenburg.

Chancengleichheit für deutsche Firmen?

An der ersten Ausschreibung gab es einiges zu kritisieren, so seien deutsche Firmen benachteiligt gewesen, weil Erfahrung im Cannabisanbau, der in der Bundesrepublik nicht erlaubt ist, eine Bewerbungsvoraussetzung war. Laut dem BMG solle dies für die neue Ausschreibung nicht mehr zutreffen: Bieter, die Erfahrung im Anbau weiterer Arzneipflanzen haben, sollen die gleichen Chancen wie erfahrene Cannabisproduzenten bekommen. Laut Ausschreibungstext müssen Cannabis-unerfahrene Firmen eine separate Anbau- und Verarbeitungsreferenz zur Arzneipflanzenproduktion nachweisen. Ist der Bieter dagegen bereits im Medizinalhanf-Geschäft, genügt eine Cannabisreferenz.

10,4 Tonnen für vier Jahre

Ein weiterer Kritikpunkt am ersten Verfahren war, dass die vom BfArM veranschlagte Produktionsmenge von 6,6 Tonnen für vier Jahre zu gering sei. Die Freien Demokraten hinterfragten, ob die für den zweiten Anlauf geplante Menge den Bedarf decken könne. Das BfArM hat im neuen Verfahren die Gesamtmenge für vier Jahre auf 10,4 Tonnen, also 2,6 Tonnen pro Jahr, erhöht, erklärt das BMG. Außerdem solle in den Bieterverträgen eine Öffnungsklausel enthalten sein, die im Bedarfsfall gestattet, den Jahresplanungsbedarf um bis zu 30 Prozent zu erhöhen. Die notwendigen Vorraussetzungen für diesen Bedarfsfall erläutert das BMG allerdings nicht. 



Dr. Bettina Jung, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


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3 Kommentare

Fremdschämen,

von bettina am 15.02.2019 um 17:29 Uhr

möchte man sich für die Ignoranz dessen was im Politikgeschäft so passiert.
Da wird ein Verbot, welches auf reinem politischem Rassismus (und Protektionismus) aus der Kolonialzeit stammt, über ein Jahrhundert aufrecht erhalten. Es werden Schadensfälle konstruiert und Anslingers sowie Nixons politische Ansichten trotz Eingeständnisse Ihrer (fragwürdigen) Taten weiterhin aufrecht erhalten. Warum? Weil es immer schon so war. Nicht weil einigen Menschen das Kraut vielleicht nicht gut bekommen würde, sonst wären Alkohol, Tabak und andere ungesunde Sachen ja auch verboten. Der WHO hat Alkohol ja nicht mal als Droge bzw. Betäubungsmittel klassifiziert.
Es ist einfach nur eine Schande für wie Blöd man uns Menschen / Verbraucher/ Patienten hält.

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Cannabis

von Lamann, Thomas am 11.10.2018 um 11:52 Uhr

Mit Cannabis heilen Sie keine Lungenentzuendung. Kein Typhus, kein EHEXC, keine Bronchitis egal ob vom oder nicht vom Rauchen. Richitge Antibiothika zu verweigern ist Mord und Wirtschaftschaedigend. Antibiothikaresistent kommt, wenn Ihnen der Arzt ein Packung aufschreibt und sie diese nicht bis zum Ende nehmen. schriebt er sie 3 Wochen zu spät auf, denn hatte der Arbeitgeber das Nachsehen. Das Versagen lag bei den Ärzten die nicht die richtigen oder keine Antibiothika aufschreiben wollten. Uneinsichtig, weil es um alle moegliche Umweltgifte und Keime geht. Dass es vim Zigarettentrauch allein kommt ist ja deren groesste Lüge. Nicht jeder der passiv mit geraucht hat Lungenkrebs. Und Erkaeltungen kommen von Kaelte und nicht von Zigaretten. Die kommen auch ohne das Menschen Zigaretten rauchen.

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Gott wie peinlich...

von horst am 04.09.2018 um 17:25 Uhr

Fremdschämen beim BMG das ist ja lächerlich. Heute lassen sie Tonnenweise Cannabis um den halben Erdball fliegen Klimaerwärmung interessiert sowieso keinen. Vernichtung von Überschuss?!? Wir reden hier von einer läppischen Heilfpflanze für solch blödsinnigen Ideen wird man International doch nur noch ausgelacht.

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