Medikationsplan im E-Health-Gesetz

ABDA will ARMIN-Erfahrung einbringen

Berlin - 14.01.2015, 15:00 Uhr


Bei der ABDA zeigt man sich erfreut, dass der Gesundheitsminister die Arzneimitteltherapiesicherheit auf seine Prioritätenliste und den Medikationsplan ins E-Health-Gesetz geschrieben hat. Er sei eine entscheidende Voraussetzung für ein systematisches Medikationsmanagement, erklärt ABDA-Präsident Friedemann Schmidt. In den Umsetzungsprozess werde die Apothekerschaft nun gerne ihre praktischen Erfahrungen mit dem Modellprojekt ARMIN einbringen.

Der Medikationsplan ist im gestern bekannt gewordenen Referentenentwurf zum E-Health-Gesetz vorgesehen. Ab dem 1. Oktober 2016 sollen danach alle Patienten mit fünf und mehr regelmäßig einzunehmenden Medikamenten einen Medikationsplan erhalten – zunächst in schriftlicher Form, später soll der Medikationsplan auf die elektronische Gesundheitskarte (eGK) übertragen werden. Deutschlands Apotheker begrüßten diese Pläne, wie es in der ABDA-Mitteilung heißt – und die damit verbundene Absicht, die Vernetzung zwischen den Akteuren im Gesundheitswesen voranzutreiben.

Auch dass die Apothekerschaft an der Erarbeitung des einheitlichen Medikationsplans klar eingebunden werden soll, sei gut. „Allerdings wird es jetzt sehr darauf ankommen, die relativ abstrakten Formulierungen im Gesetzentwurf in eine für Patienten und Heilberufe praktikable Umsetzung zu bringen“, betont Schmidt. In Modellprojekten wie ARMIN habe man bereits wertvolle praktische Erfahrungen zur gemeinsamen pharmazeutischen Betreuung von Patienten durch Ärzte und Apotheker gesammelt. „Diese bringen wir natürlich gerne in den weiteren Prozess ein.“

Kassen loben Fristen und Sanktionen

Die Ersatzkassen begrüßen das Ziel des Gesetzgebers, die Digitalisierung im Gesundheitswesen durch ein neues Gesetz anzuschieben: Damit komme er ihren Forderungen nach, die eGK als Instrument für die Umsetzung medizinischer Anwendungen wie Notfalldaten, verordnete Medikamente oder für die Übermittelung des elektronischen Arztbriefes von Arzt zu Arzt zu nutzen, erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen. „Klare Fristen und auch die Einführung von Sanktionen können diesem wichtigen Projekt einen neuen Schub geben, um Blockadehaltungen insbesondere bei den Leistungserbringern zu unterbinden.“ Die Unterstützung durch den Gesetzgeber lasse hoffen, dass sich die Investitionen auch rechnen.


Juliane Ziegler


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