Anhörung im Gesundheitsausschuss

Keine Fragen an die ABDA

Berlin - 12.02.2014, 18:18 Uhr


Die heutige Anhörung zum 14. SGB V-Änderungsgesetz im Gesundheitsausschuss des Bundestages rankte sich vor allem um den Plan, die Nutzenbewertung von Arzneimitteln des Bestandsmarktes zu beenden. Auch zu den von Schwarz-Rot vorgesehenen „Klarstellungen“ zum Erstattungsbetrag äußerten sich einige geladene Sachverständige. Die Substitutionsausschlussliste kam nur am Rande zur Sprache.

Meist gefragt war heute sicherlich der GKV-Spitzenverband – ob zum Bestandsmarktaufruf, zu Erstattungsbeträgen oder zur Substitutionsausschlussliste. Neue Argumente waren allerdings nicht zu vernehmen. Der geplante Wegfall der Nutzenbewertung von patentgeschützten Arzneimitteln, die vor dem 1. Januar 2011 schon auf dem Markt waren, sei „schade aus Qualitätsgründen“, erklärte GKV-Vize-Chef Johann Magnus von Stackelberg. Hier werde eine Chance verpasst – zumal es sich um Arzneimittel handele, die teilweise Referenzarzneimittel in Verfahren der frühen Nutzenbewertung sind. Eine „dringende Bitte“ äußerte Stackelberg: Jedenfalls bei der Zulassung für ein neues Anwendungsgebiet müsse die frühe Nutzenbewertung für diese Arzneimittel bestehen bleiben. Um den Verzicht auf den Bestandsmarktaufruf durch die Zwangsmaßnahmen Preismoratorium und Herstellerrabatt zu kompensieren, hätte Stackelberg eine Erhöhung des Rabatts auf acht statt auf nur sieben Prozent gewünscht. Dann ginge die Rechnung einigermaßen auf, erklärte er.

Heiß her ging es beim Thema Erstattungsbeträge: Markus Frick vom Verband forschender Pharmaunternehmen (vfa) äußerte sich hierzu im Namen aller Herstellerverbände. Die in den beiden Änderungsanträgen vorgesehenen Regelungen gingen weit über das hinaus, was im Koalitionsvertrag stehe, monierte er. Eine Klarstellung allein zur Berechnung der Handelszuschläge von Apothekern und Großhändlern hätte auch anders erfolgen können. Doch hier gehe es eben nicht mehr nur um eine „Klarstellung“, sondern um eine „völlige Umprogrammierung des AMNOG“ mit „weitverästelten Folgen“, so Frick. Im Arzneimittelgesetz soll künftig ausdrücklich stehen, dass der Erstattungsbetrag der Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers sein soll. Dies hätte unmittelbare Folgen auf die internationale Preisreferenzierung. Auch die Verhandlungslösung bei den Erstattungsbeträgen werde auf diese Weise nahezu abgeschafft, erklärte Frick. Man werde nicht mehr über Abschläge verhandeln, sondern die Tendenz werde dahin gehen, rein rechnerisch Aufschläge auf die Kosten der Vergleichstherapie zu bestimmen. Der Listenpreis, so Frick, würde mit den beabsichtigten Änderungen gänzlich funktionslos, auch wenn die Fraktionen von Union und SPD diesen ausdrücklich nicht verbannen wollen.

Stackelberg hielt dagegen: Die Pharmaindustrie zünde mal wieder „Nebelkerzen“ – es gehe kein Weg dran vorbei, es müsse auf allen Ebenen klargestellt sein, dass der Erstattungsbetrag der Abgabepreis ist. Antje Haas, ebenfalls vom GKV-Spitzenverband, legte nochmals den Streit um die Definition des „Erstattungsbetrages“ dar. Sie betonte, die nun vorliegenden Änderungsanträge lösten diese Probleme „vollständig und zufriedenstellend“. Haas begrüßte auch, dass der Listenpreis weiter erfasst werden solle – das sei technisch absolut notwendig für jede Art von Nacherstattung. Wie der pharmazeutische Großhandel oder die Apotheker zu der geplanten Änderung stehen, wurde übrigens nicht gefragt.

Kurz vor Schluss brachte die SPD die zuvor nur am Rande gestreifte Substitutionsausschlussliste ins Spiel. Die befragten Sachverständigen – von GKV-Spitzenverband, Kassenärztlicher Bundesvereinigung und Patientenvertretung – waren alle einer Meinung. Beim Gemeinsamen Bundesausschuss ist die Liste bestens aufgehoben. Die Kriterien, die für den Schiedsstellenbeschluss entwickelt wurden, wollen sie auch mit in den G-BA tragen. Während der gesamten Anhörung nicht zu Wort kam ABDA-Hauptgeschäftsführer Sebastian Schmitz.


Kirsten Sucker-Sket


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