Arzneiverordnungsreport

BPI zweifelt weiterhin

Berlin - 11.09.2013, 09:20 Uhr


Kurz vor der Vorstellung des neuen Arzneiverordnungsreports 2013 hat der Bundesverband der pharmazeutischen Industrie (BPI) den Report des vergangenen Jahres kritisiert. Das alljährlich erscheinende Werk analysiert die Arzneimittelkosten der GKV und weist unter anderem Einsparpotenziale aus – allerdings mit zweifelhaften und intransparenten Methoden, bemängelt der BPI.

Jedes Jahr nach der Sommerpause präsentieren die Herausgeber Prof. Dr. Ulrich Schwabe vom Pharmakologischen Institut der Universität Heidelberg und Dr. Dieter Paffrath, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der AOK NordWest, den AVR – mit einer Analyse von Verordnungsdaten des Vorjahres. Basis für die Autoren ist dabei der GKV-Arzneimittelindex, der seinerseits vom Wissenschaftlichen Institut der AOK (WIdO) erstellt wird. Jahr für Jahr folgt der Vorstellung des AVR die Kritik seitens der Pharmaverbände, mittlerweile wird diese bereits im Vorfeld geübt. 

So auch gestern: Der AVR 2012 mit den Zahlen des Jahres 2011 berge erneut große methodische Mängel, erklärten die Professoren Dr. Dieter Cassel (Uni Duisburg-Essen) und Dr. Volker Ulrich (Uni Bayreuth), die den Report untersuchten: Er suggeriere auf nationaler Ebene und im internationalen Vergleich Einsparpotenziale, die nicht der Realität entsprächen. Zwar sei die Methodik im Gegensatz zum Vorjahr geringfügig verbessert worden, bestätigten die Professoren – aber nicht ausreichend. Unter anderem berechne der AVR weiterhin die nationalen Einsparpotenziale anhand des Apothekenverkaufspreises inklusive der Mehrwertsteuer anstelle der Netto-Herstellerabgabepreise. Er lege die unbegrenzte Substitution zugrunde, obwohl nicht alle Produkte beliebig austauschbar seien, und bilde die gesetzlichen Rabatte nicht sachgerecht ab.

Weiterer Kritikpunkt: intransparent und willkürlich. Die Berechnungen seien methodisch zweifelhaft, weil sie einerseits nicht nachvollziehbar seien und weil andererseits selektiv ermittelte Einsparpotenziale auf den Gesamtmarkt hochgerechnet würden. Man wähle Daten und Methoden offenbar im Hinblick auf das erwünschte Ergebnis aus, so die Professoren. Dr. Norbert Gerbsch, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des BPI, ergänzte, es sei außerdem problematisch, dass die Berechnungen des AVR teilweise für den Bestandsmarktaufruf zur Grundlage für den Gemeinsamen Bundesausschuss geworden sei – und das, obwohl das Berechnungsmodell des AVR intransparent und nicht nachvollziehbar sei.

Der BPI fordert daher, die Berechnungsgrundlagen, also den Methodenteil des AVR, offenzulegen. Solange die Berechnungen einer methodischen Kritik nicht standhielten, dürften sie nicht zur Grundlage gesundheitspolitischer Entscheidungen und elementarer Prozesse im Gesundheitswesen werden, betonte Gerbsch. Der Report sei keine unabhängige Publikation. Er forderte außerdem, die Zusammensetzung der Gremien im Verfahren der Nutzenbewertung von Arzneimitteln zu ändern. Die Kassenvertreter seien dort zu dominant, und dass ausgerechnet die AOK mit ihrem wissenschaftlichen Institut die Grundlage für die Nutzenbewertung im Bestandsmarkt lege, wirke wie ein „Ringtausch unter Gleichgesinnten“.

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Juliane Ziegler