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Arzneiverordnungsreport 97: Entscheidung im März

Im Verfahren um den Arzneiverordnungsreport 97 (AVR) wird das Oberlandesgericht Düsseldorf seine Entscheidung am 6. März verkünden, so die Information des Bundesverbands der pharmazeutischen Industrie (BPI) am 17. Februar vor Journalisten in Bonn.

Der AVR 97 ist wie mehrfach berichtet mit geschwärzten Passagen erschienen, bis zur endgültigen juristischen Klärung wird die ursprünglich geplante Aufstellung sogenannter umstrittener Arzneimittel nicht veröffentlicht. Hersteller wollen bis vor den Bundesgerichtshof gehen.
Im Kern geht es um die Frage, ob Krankenkassen als öffentlich-rechtliche Körperschaften durch Bewertung von Arzneimitteln steuernd in den Markt sowie die ärztliche Therapiefreiheit eingreifen dürfen. So sieht der BPI eine Auflistung "umstrittener Arzneimittel" letztlich als einen Boykottaufruf, der zudem die Ärzte unter Druck setzen soll. Der Verband erinnerte daran, daß nur das Bundesgesundheitsministerium eine Negativliste von Arzneimitteln erstellen darf und nur das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte für die Zulassung von Präparaten zuständig ist.
Der BPI, der vorwiegend die Interessen mittelständischer Unternehmen vertritt, hat darüber hinaus Zweifel an der Unabhängigkeit der Autoren des AVR. Der Report wird vom Heidelberger Pharmakologen Professor Ulrich Schwabe sowie Dr. Dieter Paffrath vom Wissenschaftlichen Institut der Ortskrankenkassen (WIdO) herausgegeben, wobei auch Paffraths Name ist in der beklagten Ausgabe geschwärzt wurde.
Vor dem Oberlandesgericht haben pharmazeutische Unternehmen nach eigenen Angaben Belege für die nicht ordnungsgemäße Honorierung von Professor Schwabe vorgelegt. Der Pharmakologe soll demnach insgesamt 15000 DM für seine Tätigkeit am AVR 96 erhalten haben, obwohl ein Vertrag nur für den GKV-Arzneimittelindex geschlossen worden sei. Die verwendeten Daten in den Arzneiverordnungsreporten stammen regelmäßig aus dem GKV-Arzneimittelindex, dessen Träger die gesetzlichen Kassen, Ärzte sowie Apotheker sind, die Bewertung erfolgt jedoch durch Autoren um Schwabe und Paffrath. Die Hersteller fordern das Offenlegen des Auftragsverhältnisses, da Professor Schwabe in der Öffentlichkeit als unabhängiger Wissenschaftler präsentiert werde. Auf Anfrage der DAZ-Apotheker Zeitung beim Bundesverband der Ortskrankenkassen in Bonn hieß es, dies müsse zunächst hausintern geklärt werden.
Der Streit um den Arzneiverordnungsreport hat sich in den letzten Monaten zugespitzt, zur Zeit laufen einstweilige Verfügungen. Im Apothekendachverband ABDA sowie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), die auch Träger des Reports sind, regt sich Unmut. So hatte im vergangenen Herbst Professor Rainer Braun von der ABDA den Ausstieg aus dem AVR nicht ausgeschlossen, da die wiederkehrende Botschaft eines Milliarden-Einsparpotentials sogenannter umstrittener Arzneimittel eine Irreführung der Öffentlichkeit darstelle. Nach Ansicht der KBV erhielt der Report Brisanz dadurch, daß differenzierte wissenschaftliche Aussagen mißbraucht wurden, um den Kassen in Verhandlungen mit den Ärzten als pauschale Begründung für Regresse zu dienen. Die Argumentationskette "umstritten" gleich verzichtbar gleich Einsparpotential sei nicht zulässig.

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