Tierschutzgesetz

Tierversuche: Bundesrat fordert Präzisierungen

Berlin - 06.07.2012, 17:38 Uhr


Mehr Schutz für Versuchstiere: Der Bundesrat hat heute in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause umfangreich zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Tierschutzgesetzes Stellung genommen. Mit dem Gesetz sollen die europäische Tierschutz-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt und gleichzeitig die nationalen Tierschutzstandards erhöht werden.

Grundsätzlich begrüßen die Länder den Gesetzentwurf. Das Ziel, eine konsequente Umsetzung des sogenannten 3R-Prinzips (Replacement, Reduction, Refinement) bei Tierversuchen zu wissenschaftlichen Zwecken, werde von den Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Deutschland konsequent verfolgt, konstatieren sie in ihrer Stellungnahme. Umso wichtiger sei es sicherzustellen, dass die Mensch und Tier dienende wissenschaftliche Forschung nicht mehr als zur Umsetzung dieser Ziele unabweisbar erforderlich beeinträchtigt wird.

Dennoch gehen den Ländern einige Regelungen, die Tierversuche betreffen, nicht weit genug. Unter anderem fordern sie eine Klarstellung, dass Tierversuche in der Aus-, Fort- oder Weiterbildung, wo immer dies möglich ist, durch filmische Darstellungen, Computersimulationen, Modelle oder Ähnliches ersetzt werden.

Zudem plädiert der Bundesrat dafür, eine Ermächtigungsgrundlage für eine weitere Rechtsverordnung zu schaffen. Diese soll die Förderung der Entwicklung, Validierung und des Einsatzes von Alternativen zum Tierversuch regeln. Derartige Vorschriften seien „unverzichtbar, um Zahl und Belastung von Versuchstieren einzuschränken“, heißt es in der Begründung. In einer Verordnung könnten beispielsweise Pflichten der Tierschutzbeauftragten, Beiräte und sonstiger Personen präzisiert werden. Eine bloße  Willensbekundung reicht dem Bundesrat dazu nicht aus.

Überdies setzt sich der Bundesrat für ein gesetzliches Verbot der Versuche an Menschenaffen ein. Sie sollen verboten sein, soweit sie nicht der Erhaltung dieser Arten oder den Menschenaffen selbst dienen. Aufgrund der hoch entwickelten  kognitiven und sozialen Fähigkeiten von Menschenaffen bestünden bei ihrer Verwendung in Versuchen nicht nur ethische Fragen, sondern auch Probleme, den verhaltens- und umweltbedingten sowie den sozialen Bedürfnissen unter Laborbedingungen gerecht zu werden, so die Begründung. Dies rechtfertige ihren besonderen Schutz und das grundsätzliche Verbot für Experimente. Der Bundesrat weist auch darauf hin, dass in der EU Menschenaffen zum letzten Mal im Jahr 1999 für Tierversuche eingesetzt wurden. In Deutschland seien seit 1992 keine Tierversuche mit Menschenaffen mehr durchgeführt worden, ohne dass sich dies auf die wissenschaftliche Forschung ausgewirkt habe.

Abseits der Neuregelungen zu Tierversuchen haben die Länder noch weitere Anliegen. So wollen sie „Rodeo-Veranstaltungen“ verbieten, sofern damit Schmerzen oder Leiden für die Tiere verbunden sind. Zudem plädiert er – mit einer Übergangsphase von zehn Jahren für bestehende Betriebe – für ein Verbot der Pelztierhaltung zur Pelzgewinnung. Auch das Klonen von Tieren für landwirtschaftliche Zwecke solle verboten werden.


Kirsten Sucker-Sket