ABDA/KBV-Modell im VSG

BPI warnt vor Kochbuchmedizin

Berlin - 12.09.2011, 10:22 Uhr


Verständnislosigkeit beim Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie: Der Änderungsantrag zum Versorgungsstrukturgesetz, der Modellvorhaben für die Umsetzung des ABDA/KBV-Konzepts zur Arzneimittelversorgung eine gesetzliche Grundlage geben soll, ist für den Verband der Weg in die „Kochbuchmedizin“. Wie Ärzte und Apotheker für ein solches Modell eintreten können, sei „nicht nachvollziehbar“.

„Modellvorhaben zu Arzneimittelversorgung“ ist für den BPI schlicht ein „verharmlosender Titel“ für einen „weiteren Schritt auf dem Weg zur standardisierten Kochbuchmedizin“. Schon in der Vergangenheit hatte der Verband klargestellt, dass er nichts von Medikationskatalogen hält.  

Mit solchen Modellen gebe der Arzt seine therapeutische Freiheit aus der Hand, um sich von der Wirtschaftlichkeitsprüfung zu befreien, so der Vorwurf des BPI. Der Patient werde lediglich „nach Liste behandelt“. Prof. Dr. Barbara Sickmüller, stellvertretende BPI-Geschäftsführerin: „Es ist nicht nachvollziehbar, wie Ärzte und Apotheker auf die Idee kommen können, in Zeiten, in denen jedem Menschen klar ist, dass sich Medizin individualisiert, nunmehr die Pauschalantwort für jeden Patienten fixieren zu wollen. Noch weniger verständlich ist es, wenn die Politik auf solche Vorschläge hereinfällt“.

Sickmüller betonte, dass auch der BPI das Problem der Wirtschaftlichkeitsprüfung sehe – die Ärzte hätten sie hier an ihrer Seite. Das gelte aber nicht mehr, „wenn dabei die Versorgungsqualität leidet und der Arzt seine Aufgabe, nach den individuellen Belangen der Patienten zu therapieren, aufgibt“.

Modellvorhaben sollen die Therapietreue und die Compliance erhöhen, so der BPI weiter. Diese sinnvollen und notwendigen Ziele würden aber auf diesem Wege jedoch in keiner Weise erreicht.

In der Publikumspresse meint man indessen in dem Änderungsantrag einen neuen Anlauf für die Einführung der Positivliste zu erkennen. Damit wurde das ABDA/KBV-Konzept allerdings nicht richtig verstanden. Hier geht es nicht um den Ausschluss von Arzneimitteln aus der Versorgung – schon gar nicht von Innovationen –, sondern um ein Medikamentenmanagement auf Basis einer Wirkstoffverordnung. Zwar soll es einen „Katalog für eine wirtschaftliche Wirkstoffauswahl in allen versorgungsrelevanten Indikationen“ geben – unter einer Positivliste verstand man bislang allerdings etwas anderes.


Kirsten Sucker-Sket