Steigende Liquiditätsreserven im Fonds

BVA: Absage an Beitragssatzsenkung

Berlin - 26.01.2011, 15:10 Uhr


Der GKV-Schätzerkreis am Bundesversicherungsamt (BVA)erwartet 2010 und 2011 für den Gesundheitsfonds mehr Einnahmen als zunächst prognostiziert. Forderungen aus der SPD, deshalb die Beitragssätze zu senken, erteilte BVA-Präsident Maximilian Gaßner jedoch eine Absage.

2010 wird der Fonds rund 0,3 Mrd. Euro mehr einnehmen, als zunächst erwartet, 2011 sollen es 0,5 Mrd. Euro sein. Die Einnahmen werden die Zuweisungen an die Krankenkassen 2010 und 2011 zusammen voraussichtlich um 6,2 Milliarden Euro übersteigen – Geld das in die Liquiditätsreserve fließen wird.

Der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Karl Lauterbach, forderte angesichts dieser Entwicklung, dass die Bundesregierung den GKV-Beitragssatz von 15,5 Prozent wieder herabsetzen müsse. Dem erteilte Gaßner eine Absage: „Der Gesundheitsfonds sichert die finanziellen Grundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung im Interesse aller Versicherten. Dies darf nicht durch kurzfristige Maßnahmen leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden.“

Das BVA stellte klar, dass die Liquiditätsreserve Ende des Jahres 2010 voraussichtlich 3,6 Mrd. Euro betrage. Damit seien die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, nach denen diese Reserve mindestens 20 Prozent einer Monatsausgabe des Gesundheitsfonds betragen muss, dies entspreche etwa 3 Mrd. Euro. Zwar werde die Liquiditätsreserve bis Ende 2011 nach der jüngsten Einnahmenprognose des Schätzerkreises auf voraussichtlich 6,2 Mrd. Euro ansteigen (inklusive zusätzlicher Bundesmittel in Höhe von 2 Mrd. Euro). Der BVA-Präsident warnte aber vor Fehlinterpretationen: „Die Liquiditätsreserve dient dazu, Einnahmeschwankungen auszugleichen und eine Belastung der Steuerzahler durch vorgezogene Bundeszuschüsse oder Liquiditätsdarlehen des Bundes zu vermeiden. 2009 hatte der Gesundheitsfonds wegen der Finanzkrise ein Defizit von 2,5 Mrd. Euro und konnte keine Liquiditätsreserve aufbauen. Ende 2010 liegen wir gerade etwas über dem gesetzlichen Mindestbetrag, der weitere Aufbau im Jahr 2011 ist notwendig, weil zum einen aus der Liquiditätsreserve künftig auch der Sozialausgleich für Geringverdiener und die Zusatzbeiträge für ALG II-Empfänger zu decken sein werden und zum anderen im aktuellen konjunkturellen Umfeld das Risiko unerwarteter Einnahmeausfälle nicht auszuschließen ist“. 


Kirsten Sucker-Sket