Medikationsplan Spezial

Zerplatzte Träume

Wie der Apotheker beim Medikationsplan zum Statisten wurde

Von Peter Ditzel | Eigentlich spricht alles dafür, dem Arzneimittelfachmann Apotheker beim Medikationsplan eine aktive Rolle zu geben: sein Überblick über die gesamte Medikation des Patienten, sein Fachwissen, die Möglichkeit der Medikationsanalyse. Doch die Politik, Ärzte und Krankenkassen wollen ihn nicht wirklich einbinden und machen ihn zum Statisten. ­Warum der Apotheker von Anfang an kaum eine Chance hatte, zeigt die Chronologie des Medikationsplans und sein Schicksal im E-Health-Gesetz.
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Es ist im Frühsommer 2014, als Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe der Kragen platzt. Er hat die Nase voll davon, dass sich Ärzte und Kassen nun schon jahrelang um die elektronische Gesundheitskarte (eGK) streiten und sich über Anforderungen an die Karte nicht einigen können. Bereits Ende 2003 waren Vorgaben zur Einführung und Umsetzung einer eGK ins SGB V aufgenommen worden. Jetzt Gröhe: Der Nutzen der Karte für den Patienten gehört endlich in den Mittelpunkt, auch ein Medikationsplan soll künftig über die eGK zugänglich sein. Er kündigt ein E-Health-Gesetz an, das Tempo in den Ausbau einer sicheren digitalen Kommunikation und von entsprechenden Anwendungen im Gesundheitswesen bringen soll.

Im Herbst 2014 tauchen erste Vorstellungen auf, wie ein Medikationsplan aussehen könnte: Patienten, die mindestens fünf verordnete Arzneimittel anwenden, sollen eine Übersicht über die von ihnen anzuwendenden Arzneimittel mit patientenverständlichen Anwendungshinweisen, ausgedruckt auf Papier, erhalten – den Medikationsplan. Auf Wunsch des Patienten sollen darin nicht nur die ärztlich verordneten, sondern auch die für die Selbstmedikation erworbenen Arzneimittel dokumentiert werden. Damit Ärzte und Apotheker diesen Medikationsplan für Patienten leichter aktualisieren können, sollen die Daten auf der eGK gespeichert werden. So weit, so gut. Die Apotheker haben ihre Rolle schon vor Augen.

Der Gesetzentwurf und die Reaktionen

Januar 2015 – Gröhe legt einen Referentenentwurf seines E-Health-Gesetzes vor: „Versicherte, die mindestens fünf verordnete Arzneimittel anwenden, haben ab dem 1. Oktober 2016 Anspruch auf Erstellung und Aushändigung eines Medikationsplans in Papierform durch den Hausarzt“, soll der erste Absatz des neuen Paragrafen 31a im SGB V lauten. Für Apotheker ein Schlag ins Gesicht. Ist da gerade das Kartenhaus des modernen Apothekerberufs, das auf dem Trio von Medikationsplan, Medikationsanalyse und Medikationsmanagement fußt, zusammengebrochen? Apotheker sollen nicht am Medikationsplan beteiligt sein, ihr Wissen in ihrem ureigenen Arbeitsgebiet, den Arzneimitteln, soll nicht gefragt sein? Allenfalls „Aktualisierungen können, soweit Veranlassung dazu besteht, auch von anderen Leistungserbringern, insbesondere Apothekern … vorgenommen werden“, heißt es in der Begründung zum Re­ferentenentwurf.

Und was nicht nur die Fachwelt verwundert: Da der Ausbau einer IT-­Infrastruktur für einen Medikationsplan, auf den Ärzte und Apotheker ­gemeinsam zugreifen sollen, dauern wird und der Plan daher noch nicht auf der eGK gespeichert werden kann, soll der Start ins E-Health-Zeitalter „zu Fuß“ beginnen, ausschließlich mit einer Papierversion des Medikationsplans. Voraussichtlich erst zwei Jahre später soll der Medikationsplan dann auf die eGK übertragen und dort gespeichert werden. Warum das Ministerium mit der Papierversion vorprescht und nicht noch ein, zwei Jahre warten möchte? Wegen der „dramatisch“ ansteigenden Zahl von Patienten mit fünf und mehr Medikationen, so heißt es aus dem Ministerium. Jährlich stürben in Deutschland mehr Patienten aufgrund von Fehlmedikationen als durch Autounfälle. Die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) sei eines der wichtigsten Themen in der Gesundheitspolitik. Und dennoch: Die Apotheker sind dabei sichtlich nicht gefragt.

Die erste Reaktion der ABDA auf den Entwurf fällt erstaunlich zurückhaltend aus: Man begrüße zwar die Einbindung der Apothekerschaft, sei aber davon überzeugt, „dass eine noch stärkere Einbeziehung gerade im Bereich der Arzneimitteltherapiesicherheit erforderlich ist, um für die Patienten die volle Nutzung der Chancen der Telematik zu ermöglichen“, schreibt die Apotheker-Organisation und schiebt ihre Wunschliste nach, nämlich: Der Versicherte soll wählen dürfen, wer ihm den Medikationsplan ausstellt, Arzt oder Apotheker. Außerdem sollen nur die Arzneimittel in einen Medikationsplan aufgenommen werden, die systemisch wirken und dauerhaft angewandt werden. Und ganz klar: Dem Medikationsplan muss zwingend eine Medikationsanalyse vorausgehen. Und dann ist da noch über die Vergütung für Apotheker zu sprechen.

Schon für den 25. Februar 2015 setzt das Ministerium eine Verbändeanhörung zum geplanten E-Health-Gesetz an. Die schriftliche Stellungnahme der ABDA dazu lässt sich auf den Punkt bringen: Medikationsplan auch vom Apotheker, Medikationsanalyse gehört zwingend dazu – und ordentliches Geld dafür.

Apropos Honorierung: Die DAZ rechnet unterdessen mal nach, wie viel Euro man für einen Medikationsplan überhaupt fordern bzw. erwarten kann. Eine ökonomische Analyse ergibt 30 Euro pro Jahr und Patient als Orientierungsgröße für ein angemessenes Honorar, wobei der Aufwand stark von der Zahl der Arzneimittel abhängt.

Das Ministerium selbst steuert im April 2015 überraschend eine weitere Überlegung zum Medikationsplan bei: „Wir müssen diskutieren, ob das schon ab drei regelmäßig verabreichten Medikamenten gilt“, sagt Gröhe und kommt damit Forderungen der ABDA und der Bundesärztekammer entgegen, die eine Festlegung auf fünf oder mehr Arzneimittel als Voraussetzung für die Erstellung eines Medikationsplans für „inhaltlich nicht begründbar“ halten. Unterdessen hagelt es Kritik von Apothekerorganisationen. Wehklagen sind auch auf dem Wirtschaftsforum im Mai 2015 zu vernehmen. Wer außer dem Apotheker könne beispielsweise die OTC-Arzneimittel in den Plan eintragen, fragt Fritz Becker, Chef des Deutschen Apothekerverbands (DAV). Außerdem sollten Ärzte und Apotheker einen Zugriff auf den Plan haben, so Becker. Dafür zeigt sogar der CDU-Gesundheitspolitiker Michael Hennrich Verständnis: „Der Patient soll entscheiden, ob der Plan beim Arzt oder beim Apotheker angesiedelt ist.“ Auch die gesundheitspolitischen Sprecher der Grünen und der Linken und die Verbraucherschützer wünschen sich, dass der Patient wählen dürfe, ob er den Plan vom Apotheker oder vom Arzt bekommt.

Der Kabinettsentwurf: Knock-out für Apotheker

Doch Kritik und Klagen helfen nichts. Am 27. Mai 2015 verabschiedet das Kabinett den Entwurf eines E-Health-Gesetzes – mit einem Medikationsplan, der dem Apotheker nur eine Statistenrolle zuteilt: Ab 1. Oktober 2016 sollen Patienten, die gleichzeitig mindestens drei verordnete Arzneimittel anwenden, einen Anspruch auf Erstellung und Aushändigung eines patientenverständlichen Medikationsplans haben – vom Arzt, der dafür ein Honorar erhält! Apotheker könnten nur bei Aktualisierungen des Medikationsplans, „soweit Veranlassung dazu besteht“ mitwirken. Ein Knock-out für Apotheker – und für die ABDA, die ein paar Tage braucht, um sich davon zu erholen. In einer Pressemitteilung weist ABDA-Präsident Schmidt auf große Defizite in Bezug auf die Arzneimitteltherapiesicherheit hin: „… die reine Auflistung von Arzneimitteln ist kaum etwas wert, wenn keine Medikationsanalyse erfolgt.“ Der Präsident der Bundesapothekerkammer, Andreas Kiefer, spricht von Konstruktionsfehlern und Etikettenschwindel. Für die niedersächsische Kammerpräsidentin Magdalene Linz ist „ein Medikationsplan ohne Apotheker ein Anachronismus“.

Honorar für Apotheker gibt’s nicht

Der Apotheker als Statist beim Medikationsplan ist die eine Schlappe. Dass es kein Honorar fürs Aktualisieren des Plans gibt, die andere. Aber kann es wirklich sein, dass das E-Health-Gesetz für den Apotheker überhaupt kein Honorar vorsieht? Die DAZ fragt im Ministerium nach. Eine Sprecherin des BMG begründet die Extra-Vergütung für die Ärzte: Die Erstellung des Medikationsplans sei für die Ärzte eine neue Aufgabe, die entweder handschriftlich oder per Computer erfolgen müsse. Dafür sei ein Extra-Honorar gerechtfertigt. Das BMG gehe davon aus, dass die von den Apothekern zu erbringenden möglichen Ergänzungen zum Medikationsplan im Rahmen der ohnehin zu leistenden Beratungstätigkeit bei der Arzneimittelabgabe erfolge und bereits mit dem Apothekenhonorar abgegolten sei, so die Sprecherin. Auf den Punkt gebracht heißt das: Für die Ärzte ist der Medikationsplan eine neue Aufgabe und eines Honorars würdig, für Apotheker ist es Teil der Beratung und damit abgegolten.

Allerdings, so schiebt das BMG nach, könne in einem zweiten Schritt bei der Übertragung des Medikationsplanes auf die elektronische Gesundheitskarte (eGK) zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) auch über eine Extra-Vergütung für die Apotheker verhandelt werden.

Große Enttäuschung bei der ABDA. Und überhaupt: „Das ist total unbefriedigend“, so ABDA-Präsident Friedemann Schmidt, „damit hat es sich der Gesetzgeber zu leicht gemacht.“ Seiner Ansicht nach „wird das so nicht funktionieren“. Der Hausarzt werde sich nicht die Mühe machen, die Medikation der Fachärzte einzupflegen, außerdem kenne er die Arzneimittel, die der Patient zur Selbstmedikation erwirbt, nicht. „Für den Medikationsplan stehen wir unter diesen Voraussetzungen nicht zur Verfügung, denn“, so poltert Schmidt, „wenn wir das machen würden, müssten wir die Medikation auch überprüfen und da würde unsere Leistungspflicht enden. Wenn man die Apotheker dabei haben will, dann soll man sagen, wie Apotheker dafür bezahlt werden“.

Schon fast verzweifelt greift die ABDA zur Eigeninitiative. Im Juni 2015 strickt sie sich selbst einen Medikationsplan-Paragrafen, der alle Apotheker-Wünsche enthält wie einen gemeinsamen Medikationsplan von Arzt und Apotheker, die vorausgehende Medikationsanalyse und das Apothekerhonorar.

Auf Gehör stößt das im Ministerium freilich nicht. Dennoch, der ABDA-Präsident versucht gut Wetter zu machen und die Politik davon zu überzeugen, den Apotheker miteinzubinden. „Immerhin“, so freut sich Schmidt, „wir haben den Medikationsplan im Gesetz – wer hätte das gedacht!“ Den Apothekern versucht er Mut zu machen: „Werft die Flinte nicht ins Korn!“, ruft er ihnen zu. Der Anspruch des Patienten auf einen Medikationsplan sei „ein Etappensieg, der uns motivieren sollte, weiter an dem dicken Brett zu bohren“. So kann man’s auch sehen. Deutlichere Worte kommen vom BAK-Präsidenten Kiefer: Der E-Health-Gesetzentwurf ist Etikettenschwindel. Darauf twittert das BMG: „Sobald die Telematik-Infrastruktur aufgebaut ist, können Apotheker in Medikationsplan eintragen und Vergütungsvereinbarungen dafür treffen“. Nicht wirklich ein Trost.

Hoffen auf den Bundesrat

Noch vor der Sommerpause berät der Bundestag den E-Health Gesetzentwurf, wobei allerdings der Medikationsplan kaum ein Thema war. Der Gesundheitsausschuss hat zwar dafür votiert, die Apotheker beim Medikationsplan stärker mit einzubeziehen. Ein Honorar für Apotheker empfehlen die Länderexperten allerdings nicht.

Neue Hoffnung im Juli 2015: Der Bundesrat spricht sich dafür aus, dass auch Apotheker den Medikationsplan erstellen und aktualisieren können, wenn der Patient dies wünscht. Beifall von der ABDA. Doch die Enttäuschung folgt im Herbst: Von diesem Vorschlag der Länder hält die Bundesregierung nichts. Und auch Ärzte schießen dagegen.

Die ABDA gibt nicht auf. Der Patient muss ein Wahlrecht haben, seine Medikationsliste auch vom Apotheker erstellen zu lassen, nicht nur vom Arzt, lautet die Ansage der ABDA zum Apothekertag 2015. Gleich sieben Anträge beschäftigten sich dort mit dem Medikationsplan, alle mit dem Tenor: Die Apotheker wollen beim Medikationsplan mitmachen. Die Politik zeigt wenig Verständnis. Lutz Stroppe, Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, erklärt, es sei eine „Grundsatzentscheidung“ gewesen, den Medikationsplan an die ärztliche Diagnose anzubinden.

Ein letztes Ringen

Gibt es noch eine letzte Chance für die ABDA, den Gesetzgeber davon zu überzeugen, wie nützlich die Einbindung des Apothekers beim Medikationsplan sein kann? Der Gesundheitsausschuss beschließt eine öffentliche Anhörung zum E-Health-Gesetz, anberaumt für Anfang November 2015. Schon im Vorfeld der Anhörung verdichten sich Äußerungen und Hinweise aus dem Ministerium, dass die Chancen für Apotheker schlecht stehen. Und es zeigt sich: Die von Apothekerseite vorgetragenen Argumente stoßen auf taube Ohren. Selbst als die ABDA noch darauf hinweist, dass allein die Apotheke wisse, ob und welches Rabattarzneimittel der Patient bekomme, welche OTC-Arzneimittel der Patient nehme und nur so ein Medikationsplan wirklich rund werde – alles findet in der Politik keinen Anklang.

Eine allerletzte Hoffnung zeigt sich kurz vor der Bundestagsentscheidung im Dezember 2015. Auf einer Sitzung von Gesundheitspolitikern der Koalitionsfraktionen und des Bundesgesundheitsministeriums sei ein Minikompromiss gefunden worden, dringt es nach außen: Die Ärzte behalten wie geplant die Hoheit über die Erstellung des Medikationsplans, aber die Apotheker können auf ausdrücklichen Wunsch der Patienten die OTC-Medikation ergänzen und den Medikationsplan aktualisieren. Und zur abschließenden Beratung lägen zwei Varianten eines Änderungsantrags zum Medikationsplan vor. Beide enthielten zwar die Assistentenrolle der Apotheker, aber in einer Variante sollen die Apotheker an der für die Ärzte vorgesehenen Honorierung beteiligt werden, die zweite Variante schließt die Apotheker von einer Honorarbeteiligung aus. Protest von den Krankenkassen. Und Protest von den Hausärzten: Sie betrachten die Einbeziehung der Apotheker in die Honorierung als „Kriegserklärung“. Außerdem habe die CSU, so war zu vernehmen, den Hausärzten zugesichert, dass es an der Grenzlinie zwischen Ärzten und Apothekern keine Veränderung gebe.

Am 3. Dezember 2015 beschließt der Bundestag das E-Health-Gesetz – ohne die von Apothekern gewünschte Beteiligung beim Medikationsplan. Die Ärzte haben die Führungsrolle beim Medikationsplan und das Honorar, die Apotheker sind die Hilfsassistenten zum Aktualisieren und Ergänzen.

Honorar nur für die Ärzte

Triumphgeschrei bei den Ärzten, Frust bei den Apothekern. Die ABDA werde aber, so Schmidt, auch weiterhin nicht müde werden, allen verantwortungsvollen Gesundheitspolitikern das grundlegende Manko des E-Health-Gesetzes immer wieder vor Augen zu führen. Verbandschef Fritz Becker hält die Assistentenrolle der Apotheker und den Ausschluss von einem ­Honorar für „recht fragwürdig“.

Mitte Dezember stimmt dann noch der Bundesrat zu. Das E-Health-Gesetz wird am 28. Dezember 2015 im Bundesgesetzblatt verkündet.

Fristgerecht zum 30. April 2016 einigen sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) und die Bundesärztekammer (BÄK) über eine Vereinbarung, die Inhalt, Struktur und Vorgaben zur Erstellung und Aktualisierung des Medikationsplans regelt.

Verbandschef Becker warnt die Apotheker allerdings davor, die Aktualisierung nicht zu perfekt zu gestalten: „Wenn wir alles kostenlos machen, wenn wir jetzt schon kostenlos perfekte Lösungen anbieten, haben wir verspielt“, ist er überzeugt. Die Apotheker müssten zwar ihre Pflicht erfüllen, wenn Kunden ab Oktober ihren ärztlichen Medikationsplan auf Papier zur Überprüfung vorlegten, aber die Apotheker sollten nicht jetzt schon alles auf höchstem Niveau anbieten. Er zeigt sich überzeugt: Ab 2018 wendet sich das Blatt, „die Zeit arbeitet für uns“.

Mit großen Augen können die Apotheker nun lesen, dass die Ärzte allein für den Medikationsplan rund 163 Mio. Euro mehr bekommen, abgesehen von satten weiteren Erhöhungen. Und wenn dann ab 1. Oktober die Patienten ihre ersten Medikationspläne des ­Arztes vorlegen, werden die Apotheker ihren Patienten die ABDA-Merkhilfe zum Medikationsplan an die Hand geben, die Selbstmedikation nachtragen, die Rabattarzneimittel einpflegen und die ärztlichen Fehler im Plan ausmerzen. Natürlich gerne und ohne Honorar. |


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