Gesundheitspolitik

Medikationsplan: Ärzte wollen Interaktionen checken

Vorbereitungen für den 1. Oktober: KBV präsentiert sich als Vorreiter

BERLIN (ks) | Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ist beim bundeseinheitlichen Medikationsplan nach vorne geprescht. Vergangene Woche hat sie es sich nicht nehmen lassen, auf einer Pressekonferenz in Berlin zu verkünden, dass die Vorarbeiten für den gesetzlich vorgegebenen Plan bestens laufen.

Die mit Deutschem Apothekerverband (DAV) und Bundesärztekammer (BÄK) bis zum 30. April 2016 zu treffende Vereinbarung über Inhalt, Struktur und Vorgaben zur Erstellung und Aktualisierung des Medikationsplans sowie ein Verfahren zu seiner Fortschreibung stehe – da allerdings noch Stellungnahmen auszuwerten seien, sollten die geladenen Journalisten nicht vor dem 2. Mai über die Inhalte der Vereinbarung schreiben. Das Vorgehen verwunderte – schließlich hätten die drei Partner anlässlich des offiziellen Abschlusses ihrer Vereinbarung Anfang Mai auch gemeinsam einen Erfolg der Selbstver­waltung verkünden können. Doch jetzt hat zunächst die KBV die Aufmerksamkeit auf sich gezogen.

Sie hat klargestellt, bei wem sie ­offensichtlich den Führungsanspruch in Sachen Medikationsplan sieht. Erfolgsmeldungen tun der Ärzte-Organisation, die zuletzt vor allem wegen windiger Immobiliengeschäfte und denkwürdiger Vorteile für ihren ehemaligen Vorsitzenden Andreas Köhler Schlagzeilen machte, gerade jetzt sicher gut.

Drei vorbereitende Vereinbarungen

Tatsächlich ist die KBV bei der Etablierung des Medikationsplans besonders gefordert. Gleich drei vorbereitende Vereinbarungen muss sie treffen. Die erste mit DAV und BÄK ist soweit vollbracht, sie muss im Benehmen mit GKV-Spitzenverband und Deutscher Krankenhausgesellschaft erfolgen und Patientenorganisationen die Möglichkeit zur Stellungnahme geben – Letzteres war vergangene Woche der nicht abgeschlossene Teil der Vereinbarung. Ferner müssen bis zum 30. Juni 2016 KBV und GKV-Spitzenverband Näheres zu den Voraussetzungen des Versichertenanspruchs im Bundesmantelvertrag regeln. Zum gleichen Stichtag soll die Vergütung der Ärzte für ihre Leistung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) geregelt sein. Auch wenn sich KBV und GKV-Spitzenverband in Honorierungsfragen zumeist konträr gegenüberstehen – KBV-Vorstand Regina Feldmann ist ­zuversichtlich, dass man sich ­einigen werde. Es gebe für Leistungen zur Arzneimitteltherapie­sicherheit beispielsweise schon in Selektivverträgen Vergütungsregelungen, in deren Rahmen man sich bewegen könne.

Apotheker-Unterstützung bei OTC erwünscht

Auch wenn Details zu Vereinbarungen mit den Apothekern noch unter Verschluss bleiben sollen – klar ist: Ab 1. Oktober sollen alle Ärzte einen einheitlichen, standardisierten Medikationsplan anbieten. Hier werden die verordneten Wirkstoffe eingetragen und Einnahmehinweise vermerkt. Der Plan wird Pflichtfelder enthalten und solche, die optional ausgefüllt werden können. Ein ausdrücklicher Wunsch sei es, erklärte Feldmann, dass die Apotheker den Plan unterstützen. Bekanntlich sind Apotheken bei der Erstellung des Plans außen vor – auf Wunsch des Patienten müssen sie ihn jedoch aktualisieren. Insbesondere sollen sie die Selbstmedikation des Patienten hinzufügen – wenn sie entsprechend ausgerüstet sind, elektronisch, auf jeden Fall aber handschriftlich, was der Arzt dann elektronisch nachtragen kann. Feldmann sieht hier durchaus Schwierigkeiten, da Patienten häufig mehrere Apotheken aufsuchen. Dennoch hat sie große Hoffnung, dass eine Koordination möglich ist. Denn eine nicht bekannte Selbstmedikation sei nicht zu ­unterschätzen – sie könne ein ­großes Problem sein.

Eine wesentliche Aufgabe der Ärzte wird es Feldmann zufolge sein, Patienten klarzumachen, dass sie ihren Medikationsplan künftig bei jedem Arztbesuch bei sich haben sollen – auch wenn sie zu einem anderen Arzt gehen –, ebenso beim Einkauf in der Apotheke. Es gehe nicht um Kontrolle, betont sie, sondern um eine Überprüfung, die für den Patienten selbst notwendig sei. In ihrer eigenen Praxis arbeitet Feldmann schon seit 25 Jahren mit einem Medikationsplan – doch selbst hier seien es nur rund 30 Prozent der Patienten, die ihren Medikationsplan tatsächlich immer dabei haben.

Medikationsplan auf eGK schon 2018?

Das große Ziel ist daher, möglichst rasch vom Medikationsplan in Papierform wegzukommen – mag er in gewisser Weise auch jetzt schon elektronisch unterstützt sein. Die Daten müssten baldmöglichst auf die elektronische Gesundheitskarte übernommen werden, sodass tatsächlich alle Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken Zugriff nehmen können. Das Gesetz sieht vor, dass dies ab 1. Januar 2019 der Fall sein muss – KBV, BÄK und DAV wollen dies jedoch möglichst schon ein Jahr zuvor realisiert wissen.

Für Feldmann ist der Medikationsplan nur der erste Schritt hin zu mehr Arzneimitteltherapiesicherheit. Auch wenn sie den Wunsch nach einer Unterstützung durch die Apotheker beteuert: Den Interaktionscheck sollen die Ärzte aus KBV-Sicht früher oder später offensichtlich ohne pharmazeutische Hilfe durchführen. Feldmann setzt darauf, dass ihnen alsbald eine Software zur Verfügung steht, die Wechselwirkungen der Medikamente erkennt. Die gebe es schon – nur sei sie noch sehr teuer. Diese einheitliche Software müsse dann auch die Verordnungen anderer Ärzte sowie die Selbstmedikation abbilden und so strukturiert wie möglich sein. Notwendig und vorgesehen sei daher eine Zertifizierung über die KBV. Ob das im Sinne der Apotheker ist, ist fraglich.

Dass die KBV mit ihrer Pressekonferenz so flott voranschritt und DAV und BÄK hinter sich ließ, erklärte ein Sprecher damit, dass der KBV wichtig war, zu zeigen, dass sie ihre Aufgaben im Sinne des E-Health-Gesetzes erfüllen kann. Für die KBV sei dies nicht zuletzt deshalb wichtig, da ihr Haushaltssanktionen drohen, wenn sie Fristen des E-Health-Gesetzes nicht einhält. Die sei bei ABDA und BÄK nicht der Fall. |


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