Opioidabhängigkeit

Diamorphin-Substitution: Nur für Schwerstkranke in zehn Großstädten

Berlin - 24.04.2019, 17:20 Uhr

Für Schwerstabhängige, bei denen Methadon versagt, kann die kontrollierte Behandlung mit reinem Heroin die Lebensqualität steigern und eine Chance zur Resozialisierung bieten. Derzeit steht diese Therapieoption nur in zehn Großstädten zur Verfügung. (Foto: imago)

Für Schwerstabhängige, bei denen Methadon versagt, kann die kontrollierte Behandlung mit reinem Heroin die Lebensqualität steigern und eine Chance zur Resozialisierung bieten. Derzeit steht diese Therapieoption nur in zehn Großstädten zur Verfügung. (Foto: imago)


Mit Heroin die Heroinsucht behandeln? In Deutschland gibt es nur zehn Ambulanzen, in denen eine sogenannte Diamorphin-Substitution möglich ist. Das geht aus der Antwort des Bundesgesundheitsministeriums aus einer kleinen Anfrage der Grünen hervor. Für welche Patienten ist diese Methode eigentlich vorgesehen?

Vor zehn Jahren beschloss der Bundestag, für schwerkranke Opioidabhängige die Behandlung mit reinem Heroin (Diamorphin) in Spezialambulanzen zu ermöglichen. Grundlage für diese Entscheidung bildeten die positiven Ergebnisse der sogenannten Heroinstudie, ein Modellprojekt zur heroingestützten Behandlung Opioidabhängier. Die Heroin-Abgabe darf nur in Spezialambulanzen erfolgen. Diamorphinhaltige Arzneimittel (z.B. Diaphin®) dürfen nur an diese Einrichtungen geliefert werden.

Drei neue Ambulanzen in zehn Jahren

Wie hat sich die Diamorphin-Substitution bis heute entwickelt und ist ein Ausbau der Versorgung geplant? Danach erkundigten sich vor wenigen Tagen die Grünen im Bundestag. Aus der Antwort des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) geht hervor, dass in Deutschland aktuell nur zehn Spezialambulanzen in Großstädten für die Diamorphin-Behandlung zur Verfügung stehen. Im Rahmen des Modellprojektes gab es 2009 bereits Ambulanzen mit speziellen Anforderungen in Bonn, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Karlsruhe, Köln und München. Zwischen 2013 und 2016 kamen weitere Ambulanzen in Berlin, Stuttgart und Düsseldorf hinzu. Dem Bericht zum Substiutionsregister 2019 zufolge erhalten derzeit 1 Prozent von 79.400 Subsitutionspatienten eine diamorphingestützte Behandlung.

„Von einer flächendeckenden Versorgung kann keine Rede sein. Obwohl die Bundesregierung eine durchweg positive Bilanz aus der zehnjährigen Diamorphin-Vergabe zieht, weigert sie sich, diese Behandlungsform einem größeren Kreis von Betroffenen zugänglich zu machen“, erklärt die drogenpolitische Sprecherin der Grünen, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, die federführend für die Anfrage ist.

Diamorphin-Ambulanzen sind Ländersache

Einen Ausbau der Versorgung plant die Bundesregierung allerdings nicht. Die Genehmigung und Überwachung der Spezialambulanzen sei Ländersache, erklärt das BMG. „Es obliegt danach den medizinischen Einrichtungen vor Ort und den Landesbehörden, entsprechende Entscheidungen zu treffen“, schreibt der parlamentarische Staatsekretär Thomas Gebhardt (CDU).  

Eine weitere Frage der Grünen drehte sich darum, wie es um die Diamorphin-Behandlung in Justizvollzugsanstalten bestellt sei. Auch in diesem Punkt verweist Gebhardt auf die Zuständigkeiten der Bundesländer. Der Bundesregierung lägen generell keine Informationen über die Subsitutionsbehandlung in Haftanstalten vor. Diese Antwort erstaunt etwas, weil die Bundesregierung zuvor erklärt hatte, dass seit dem 1. Januar 2016 bundesweit Daten aus deutschen Justizvollzugsanstalten zum Themenbereich „stoffgebundene Suchtproblematik“ gesammelt werden. 

Grüne fordern erleichterten Zugang

Die Diamorphin-Behandlung erfolgt derzeit ausschließlich intravenös. Seit der Änderung der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung ist zwar die Behandlung mit anderen diamorphinhaltigen Arzneimitteln theoretisch möglich. Doch bislang wurde laut BMG noch kein Zulassungsantrag gestellt. In der Schweiz stehen bereits Diamorphin-Tabletten zur Verfügung.

Die Diamorphin-Behandlung in Deutschland ist schwerstkranken Opioidabhängigen vorbehalten, die seit mindestens fünf Jahren süchtig, älter als 23 Jahre sind und bereits zweimal erfolglos behandelt wurden, davon einmal mit einer anderen  Substitutionstherapie. Also Patienten, bei denen eine Methadon oder Buprenophin-Behandlung versagt hat und die schon lange unter ihrer Sucht leiden. „Erst wer schon ganz unten war, darf die Therapie in Anspruch nehmen. Die Hürden für die Originalstoffvergabe sollten abgesenkt werden“, fordert Kappert-Gonther. 

Eine Heroin-Behandlung stellt deshalb eine Schadensbegrenzung dar, weil die Betroffenen nicht mehr den Gefahren durch Streckmittel und Beschaffungskriminalität ausgesetzt sind. Für Schwerstabhängige, deren Symptome mit Methadon oder Buprenophin nicht wirksam gelindert werden können, kann Diamorphin als „ultima ratio“ die Lebensqualität verbessern und zur Resozialisierung beitragen.



Dr. Bettina Jung, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


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2 Kommentare

Venen gibt es immer

von Holger Marsen am 20.12.2019 um 20:49 Uhr

Sauber in die Leiste spritzen, kann man lernen.
Jeder hat Venen, egal wie lange man i. v. injiziert hat. Man muss nur gewisse Dinge beachten.
Haut immer vorher desinfizieren, immer eine neue Kanüle verwenden (Gr. 18; 40 x 0.25 mm)

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Diamorphin

von Karsten am 13.12.2019 um 11:45 Uhr

Ha ich habe nun schon 35 Jahre mit meiner polytox sucht zu schaffen und 5 Therapien plus 10 Jahre Haft und auch pola Methadon und auch buprnorphin in der Substitution bekommen aber ich bin der Meinung das all diese Stoffe nicht zum um Ziel führen und leider kommt für mich keine diamorphin behandlu g in Frage das ich keinerlei venen mehr finde. Und so ist es bei undms im Staate egal wie und wo wenn du unten bist bleibst du da weil die Wege raus meist so erschwerter werden das es nicht funktioniert und das nur weil sich das Menschen überlegen die Meinung ahnen zu haben aber da ist mal nichts von Ahnung oder ähnlichen Dingen. Echt arm und darum danke für nichts

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