Rabattverträge

Ab Januar 2015: Zwölf BKKs verschärfen Retax-Politik

Berlin - 19.12.2014, 13:44 Uhr


Insgesamt zwölf Betriebskrankenkassen im Gefolge der Novitas BKK haben ab Januar 2015 verschärfte Retaxationen bei Abgabe-Verstößen gegen geltenden Rabattverträge angekündigt. Bereits am 27. November hat die Novitas BKK darüber den Deutschen Apotheker Verband (DAV) informiert. Jetzt hat der Hessische Landesapothekerverband (HAV) darüber seine Mitglieder unterrichtet.

Beginnend mit dem Abgabemonat Januar 2015 werde der Dienstleister, die Protaxplus GmbH & Co. KG, angewiesen, Verstöße von Apotheken gegen die Verpflichtung zur vorrangigen Abgabe des Rabattarzneimittels zu beanstanden und „im Einklang mit der rechtskräftigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes jeweils Vollabsetzungen vorzunehmen.“

Gegenüber DAZ.online bestätige eine Novitas-Sprecherin das Vorgehen: „Die Entscheidung hierzu haben wir partnerschaftlich getroffen. Eine Umsetzung der eindeutigen BSG-Rechtsprechung erfolgt erst ab Januar 2015, damit die Apotheken vorher darüber informiert bzw. sensibilisiert sind und ihr Abgabeverhalten entsprechend anpassen können.“

Neben der Novitas BKK gilt die Ankündigung auch für BIG - direkt gesund, BKK Achenbach Buschhütten, BKK BPW Bergische Achsen KG, BKK Grillo, BKK Gildemeister Seidensticker, BKK Linde, BKK Siemag, BKK VDN, BKK vor Ort, pronova BKK und Vaillant BKK.

Der Hintergrund sei die „klare Rechtslage, die jetzt, wie bereits von vielen anderen Krankenkassen, umgesetzt wird“, so Novitas BKK. Die Retaxierung auf Null entspräche der eindeutigen Rechtslage, die durch die Begründung zum Entwurf des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes auch noch einmal bestätigt worden sei.


Lothar Klein