Rezeptdaten

NRW: Verfahren gegen ARZ Haan eingeleitet

Berlin - 20.08.2013, 09:36 Uhr


Der NRW-Datenschutzbeauftragte Ulrich Lepper hat jetzt das angekündigte förmliche Anordnungsverfahren gegen das Apothekenrechenzentrum ARZ Haan eingeleitet. Nach Ansicht der Aufsichtsbehörde verkauft ARZ Haan sensible Patientendaten an Marktforschungsunternehmen, obwohl diese nicht ausreichend verschlüsselt sind. Die monatelangen Gespräche zwischen der Behörde und ARZ zur Kompromisssuche waren erfolglos geblieben.

Der „bisher friedliche Verhandlungsweg" habe zu keinem Ergebnis geführt, bestätigte Nils Schröder, Sprecher des Datenschutzbeauftragten, gegenüber DAZ.online. Es gebe die Befürchtung, dass die Angaben nur pseudonymisiert statt vollkommen anonymisiert werden, so Schröder weiter. Es dürfe nicht sein, dass mit wenigen Zusatzinformationen sensible Rezeptdaten Patienten, Apothekern und Ärzten zugeordnet werden könnten.

Das förmliche Anordnungsverfahren startet mit einer erneuten schriftlichen Anhörung. Die Frist für die Abgabe eine Stellungnahme von ARZ Haan endet am 6. September. Danach entscheidet der NRW-Datenschutzbeauftragte Lepper über eine Anordnung mit Vorgaben zur Datenweiterverarbeitung. Sollte das ARZ diese nicht befolgen, drohen Buß- und Zwangsgelder. Gegen diese Anordnung kann ARZ Haan jedoch Rechtsmittel einlegen. Dann müssten die Verwaltungsgerichte den Streit über den Datenschutz bei Rezeptdaten klären.

Letzten Mittwoch hatte ARZ Haan noch innerhalb der vom Landesdatenschützer gesetzten Frist einen neuen Vorschlag vorgelegt. Dieser sei bis gestern geprüft worden sei, sagte Schröder. Die Nachbesserungen seien aber nicht ausreichend gewesen.

"Dem mit gestrigem Datum angeordneten Anhörungsverfahren des LDI stehen wir offen und konstruktiv gegenüber. Eine weitere Stellungnahme möchten wir aufgrund des schwebenden Verfahrens nicht abgeben", teilte ARZ Haan mit. Bereits letzte Woche hatte ARZ Haan die Vorwürfe des Datenschutzbeauftragten zurückgewiesen und Kritik am Vorgehen von NRW-Landesdatenschützer Ulrich Lepper geübt. Leppers Schritt sei weder nachvollziehbar noch hinnehmbar, teilte ARZ Haan mit. „Dass nunmehr das LDI NRW – in Widerspruch zu anderen Aufsichtsbehörden – die rechtliche Zulässigkeit der bisherigen Praxis grundsätzlich in Frage stellt, ist für die ARZ weder nachvollziehbar, noch im Hinblick auf eine erforderliche bundeseinheitliche rechtliche Beurteilung, hinnehmbar“ sagte Stefan Mühr, Geschäftsführer der ARZ Service GmbH.


Lothar Klein