DAZ aktuell

Wo bleibt die Anpassung der Testverordnung?

Sind die Zahlungsflüsse an Testanbieter gefährdet? BMG wiegelt ab

ks | Der Vorstand der Kassenärzt­lichen Bundesvereinigung (KBV) mahnt Rechtssicherheit für die Abrechnung von Corona-Tests an. In einem Brief an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) weist er darauf hin, dass die Testverordnung nach ihrer jüngsten Änderung einer weiteren Anpassung bedürfe – andernfalls habe dies vermutlich Auswirkungen auf die Zahlungsflüsse an die Testanbieter.

Seit dem 30. Juni gilt eine neue Testverordnung. Bürgertests sind seitdem nicht mehr für alle kostenlos, sondern nur für bestimmte Risikogruppen und zu gewissen Anlässen. In bestimmten Fällen ist zudem eine Eigenbeteiligung der Bürger von drei Euro vor­gesehen. Dies geht einher mit neuen Prüf- und Kontrollpflichten. Die KBV hatte schon bei Inkrafttreten erklärt, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) unter den neuen Vorgaben nicht mehr abrechnen und auszahlen könnten. Es folgten Gespräche mit dem Bundesgesundheitsminister und letztlich eine Einigung. Die KVen sollen demnach zwar prüfen, ob eine Akkreditierung der Testzentren vorliegt und die Abrechnungen rechnerisch richtig sind. Auffälligkeiten bei Testergebnissen sollen aber nicht von ihnen, sondern „nachgelagert“ – durch das Robert Koch-Institut – bewertet werden. Die KVen werden sodann weiterhin die Abrechnungen der Teststellen entgegennehmen und Auszahlungen vornehmen.

KVen sehen sich außerstande, Auszahlungen vorzunehmen

Doch rund einen Monat später vermisst die KBV eine entsprechende ­Anpassung der Testverordnung. Am 28. Juli schrieben daher die Vorstände Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Thomas Kriedel an Lauterbach: „Aus Gründen der Rechtssicherheit für die Kassenärztlichen Vereinigungen, aber auch für die übrigen Beteiligten, erlauben wir uns darauf hinzuweisen, dass, anders als die zugesagte Entgegennahme der Rechnungen, Abrechnungen und Auszahlungen bis zum Zeitpunkt der Anpassung nicht durchgeführt werden können.“ Insofern sehe man sich derzeit daran gehindert, die von der KBV nach der Ver­einbarung mit dem Minister bereits getroffenen Vorgaben in Kraft zu setzen. In der Folge sähen sich die KVen vor Ort „im Sinne einer ordnungs­mäßigen Verwaltung außerstande, Auszahlungen vorzunehmen“.

Im August werden nun allerdings die nächsten Abrechnungen der Teststellen eingehen – auch von Apotheken. Die KBV-Vorstände weisen daher darauf hin, „dass die gegenwärtige Lage vermutlich Auswirkungen auf die Zahlungsflüsse“ haben werde.

Was bedeutet das nun für testende Apotheken und ihre Abrechnungen? Ein KBV-Sprecher verwies gegenüber der DAZ darauf, dass die KVen hier individuell agieren. Grundsätzlich könnten Rechnungen aber zurück­gehalten werden.

BMG: TestV wird kurzfristig angepasst

Eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums erklärte auf Nachfrage: „Die Rechtssicherheit für die Abrechnung der Bürgertest war und ist gewährleistet. Das Bundesministerium für Gesundheit erwartet von den Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, die ihnen rechtlich zugewiesenen Aufgaben als Körperschaften des öffentlichen Rechts wahrzunehmen.“ Die Testverordnung, so die Sprecherin weiter, werde kurzfristig angepasst, die Gespräche hierzu liefen. |

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