DAV und Debeka einigen sich
Neuer Vertrag soll Apotheken vor Forderungsausfällen bei PKV-Patienten schützen
BERLIN (ks). Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Privatversicherer Debeka haben einen Vertrag über die Direktabrechnung von Arzneimitteln aller Art abgeschlossen. Er ermöglicht eine unmittelbare Abrechnung zwischen Apotheke und Versicherung, wenn der Wert der vorgelegten Rezepte eines Debeka-Versicherten mindestens 1000 Euro beträgt. Die Vereinbarung gilt bereits, jede DAV-Mitgliedsapotheke, die Debeka-Versicherte zu ihren Kunden zählt, kann ihr beitreten.