Recht

Benutzt ein Marder ein ganzes Dach als "Wohnung" ...

(bü). Hat ein Hauseigentümer nur einen Teil seines Daches sanieren lassen, weil sich dort ein Marder eingenistet hatte, und verkauft er das Anwesen später, ohne den Käufer darauf aufmerksam zu machen, so ist er trotz Gewährleistungsausschlusses zum Schadenersatz verpflichtet, wenn der Käufer Jahre später feststellt, dass die "Teilsanierung" des Vorbesitzers bei Weitem nicht ausgereicht hatte. das Koblenzer Oberlandesgericht sah in dem Schweigen des Verkäufers eine arglistige Täuschung und bürdete ihm den geltend gemachten Schadenersatz in Höhe von 25.000 Euro auf.


(OLG Koblenz, 4 U 874/12)

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