Gesundheitspolitik

Bessere Ergebnisse für alle Apotheken

Treuhand Hannover zu den Auswirkungen von Notdienstpauschale und Kassenabschlag

Berlin (ks). Geringerer Kassenabschlag, mehr Geld für den Notdienst: Die Apotheken in Deutschland können in diesem Jahr mit einem verbesserten Betriebsergebnis rechnen. Die Steuerberatungsgesellschaft Treuhand Hannover hat nun überschlagen, wie hoch dieses je nach Apothekenart ausfallen könnte. Am stärksten profitieren dürften die Landapotheken, die viele Notdienste leisten. Hier hat die Treuhand für das laufende Jahr ein Plus von rund 10.000 Euro vor Steuern errechnet.

Betrachtet man die Auswirkungen des seit Jahresbeginn gesunkenen Kassenabschlags isoliert, wird die Durchschnittsapotheke in Westdeutschland, die etwa 35.000 Rx-Packungen im Jahr abgibt, ihr Betriebsergebnis vor Steuern in diesem Jahr um gut 6000 Euro erhöhen können. Schließlich lag der Apothekenabschlag 2012 noch bei 2,05 Euro. Im ersten Halbjahr 2013 waren es nur noch 1,75 Euro und seit dem 1. Juli sind es nun 1,85 Euro – auf diese Weise soll ein Mittel von 1,80 Euro über das Gesamtjahr erreicht werden. Die durchschnittliche ostdeutsche Apotheke, bei der die Treuhand rund 36.000 abgegebene Rx-Packungen für ihre Berechnung zugrunde legt, wird gut 7000 Euro mehr verzeichnen können. Bei einer in einem Ärztehaus gelegenen Apotheke (rd. 44.000 Rx-Packungen) können es sogar um die 8200 Euro zusätzlich werden. Die "Dorf"-Apotheke mit Verordnungen für etwa 31.500 Packungen wird knapp 5800 Euro mehr in ihrer Kasse finden. Am geringsten ausfallen wird der Effekt bei der "typischen Apotheke", die für rund 15 Prozent der Apotheken und die am häufigsten vorkommende Apothekengröße steht (Umsatz zwischen 1,25 Mio. und 1,5 Mio. Euro). Hier hat die Treuhand auf Basis von 26.000 abgegebenen Rx-Packungen ein Ergebnisplus vor Steuern von rund 4700 Euro errechnet. Auch wenn der durch den Kassenabschlag erreichte Effekt sehr unterschiedlich ausfällt – es ist "unbestreitbar eine Verbesserung", betonte Dr. Frank Diener, Generalbevollmächtigter der Treuhand Hannover letzte Woche bei der Vorstellung dieser Zahlen.

Allerdings gibt es auch eine Kehrseite des aus Dieners Sicht begrüßenswerten Kompromisses zum Kassenabschlag. Gut ist, dass nun auch für die Jahre 2009 und 2010 Rechtssicherheit besteht: Es bleibt für diese Jahre bei einem Abschlag von 1,75 Euro. Apotheken, die – wie auch von der Treuhand empfohlen – Rückstellungen gebildet haben, müssen diese nun aber auflösen. Nach Auffassung der Steuerberater sollte dies im ersten Jahresabschluss nach der Einigung geschehen. Das hat Folgen auf den nun zu versteuernden Gewinn. Nicht alle Finanzämter hatten die Rückstellungen akzeptiert, erklärte Treuhand-Geschäftsführer Tobias Meyer. So Apotheken sie jedoch realisiert haben, konnten sie ihre Steuerlast in der Vergangenheit senken. Doch sie wurde nur verschoben.

Rückstellungen müssen versteuert werden

Der schlechtere Fall wäre es allerdings gewesen, wenn DAV und GKV-Spitzenverband sich nicht auf einen Kompromiss verständigt hätten, sondern ein Gerichtsurteil ergangen wäre, das einen Abschlag von 2,30 Euro pro Rx-Packung bestätigt hätte. Dann wären alle Rücklagen an die Kassen verloren. Nun sind es lediglich die Steuern, die zu zahlen sind. Je nach Apotheke rechnet die Treuhand mit einer individuellen Steuerlast von 10.000 bis 18.000 Euro. Wer die Liquidität zurzeit nicht hat, sollte nicht gleich in Unruhe verfallen. Es blieben noch rund 18 Monate Zeit, diese anzusammeln, so Meyer. Die Steuererklärung wird in der Regel erst bis Ende 2014 zu erstellen sein.

Notdienstpauschale: Landapotheken profitieren

Neben dem geringeren Kassenabschlag wird die neue Notdienstpauschale die Finanzen der Apotheken aufbessern. Die Treuhand rechnet mit einer Pauschale von rund 250 Euro pro Notdienst. Sie errechnet sich aus der Summe des im Fonds eingesammelten Geldes geteilt durch die Anzahl aller geleisteten Voll-Notdienste. Die Pauschale ist mithin kein fixer Betrag, sondern eine "flatternde" Größe, erklärte Diener. Auch von ihr werden alle Apotheken profitieren– allerdings in unterschiedlichem Maß. Eine Apotheke im Ärztehaus oder in Lauflage wird am unteren Ende der Begünstigung stehen. Das Ziel der Politik, mit der neuen Maßnahme vor allem Apotheken auf dem Land zu erreichen, wird dagegen laut Treuhand erreicht werden. Eine durchschnittliche Dorf-Apotheke wird in den Monaten August bis Dezember 2100 Euro an den Notdienstfonds abführen – ganz neutral, als durchlaufenden Posten. Bekommen wird sie aus dem Fonds für 2013 voraussichtlich 4200 Euro. Zusammen mit den rund 5200 Euro infolge des gesenkten Kassenabschlags, sind also insgesamt 10.000 Euro mehr drin. Auch die typische Apotheke kann dank des neuen Notdienstfonds mit rund 3100 Euro zusätzlich rechnen.

"Echter Zuschuss" – keine doppelte Umsatzsteuer

Eine Doppelbesteuerung der Notdienstpauschale fürchtet man bei der Treuhand nicht. Der Fiskus kassiert bereits über die 16 Cent zusätzlichen Festzuschlag: Für diesen müssen die Apotheken 3 Cent ans Finanzamt abführen. Die später wieder an die Apotheken ausgezahlte Pauschale wird dagegen nicht der Umsatzsteuer unterliegen. Zwar steht dies nicht ausdrücklich im Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz, wie es aus Treuhand-Sicht wünschenswert gewesen wäre. Doch immerhin stellte der Gesundheitsausschuss diesen politischen Willen in seinem Abschlussbericht klar. Auch das Finanzministerium hatte betont, die Pauschale sei ein "echter Zuschuss" – und als solcher unterliegt sie nicht der Umsatzsteuer.

Die Treuhand betont: Alle genannten Apothekenformen sind letztlich Artefakte. Am Ende ist es stets der Einzelfall, der zählt. Zudem: Bei der isolierten Betrachtung der Effekte von Kassenabschlag und Notdienstpauschale bleiben andere für das Betriebsergebnis maßgebliche Einflussfaktoren unberücksichtigt, beispielsweise steigende Personalkosten. Trotzdem: Auch wenn das Plus vor Steuern unterschiedlich ausfallen wird – mehr als 2012 ist für jede Apotheke drin.

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