Betriebsprüfung: Konträre Ansichten zum Datenzugriff
Zwei Finanzgerichte – zwei Meinungen
Berlin (jz). Wie weit die Vorlagepflicht von Apothekern bei Betriebsprüfungen geht, ist nicht nur zwischen Steuerberatern und Betriebsprüfern umstritten. Auch die Finanzgerichte sind sich in dieser Frage uneinig: Während das Hessische Finanzgericht eine Pflicht zur Herausgabe der Einzeldaten ablehnt, hat das Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt eine solche bejaht. Für Klarheit muss nun der Bundesfinanzhof sorgen – die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil aus dem hessischen Verfahren ist bereits anhängig.