Abrechnungsbetrug: Kasse kann Vergütungsansprüche aufrechnen
BERLIN (ks). Ein Apotheker, der wegen Abrechnungsbetrugs ins Visier polizeilicher Ermittlungen geraten ist, muss es unter Umständen hinnehmen, wenn eine geschädigte Krankenkasse bereits vor Abschluss des Strafverfahrens vorsorglich Vergütungsansprüche aufrechnet. Dies entschied am 25. November das Berliner Sozialgericht (SG). Ein Berliner Apotheker hatte dort im Eilverfahren beantragt, die AOK Berlin zur Auszahlung der zurückgehaltenen Abrechnungssumme in Höhe von 80.000 Euro zu verpflichten. Die Richter wiesen dieses Begehren zurück. (Beschluss des Berliner Sozialgerichts vom25. November, Az.: S 82 KR 2638/05 ER)