Saarland: Versorgungslücke bei Inkontinenzartikeln
Apotheken springen ein
SAARBRÜCKEN (av/diz). Seit 1. Februar 2008 besteht eine Versorgungslücke mit Inkontinenzartikeln im Saarland. Die Barmer Ersatzkasse hatte entsprechend § 127 Abs. 1 SGB V die Lieferung dieser Hilfsmittel ausgeschrieben. Doch aufgrund rechtlicher Bedenken von dritter Seite konnte bisher noch kein Zuschlag erfolgen. Die Folge: Apotheken dürfen die Barmer-Versicherten nicht mehr mit Inkontinenzartikeln beliefern. Dennoch haben sich die Apotheken im Sinne ihrer Versicherten bereit erklärt, vorerst weiter die Windeln zu liefern.