Künftig BtM-Notfallvorräte in Hospizen
Änderung der BtM-Verschreibungsverordnung; Neue Regeln für cannabishaltige Arzneien
Berlin (ks). Die Bundesregierung hat am 2. März eine Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung beschlossen. Diese sieht zum einen vor, das generelle Verkehrsverbot von Cannabis aufzuheben und Cannabis zu medizinischen Zwecken zuzulassen. Zudem soll es der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung und Hospizen künfig möglich sein, einen Notfallvorrat an Betäubungsmitteln bereitzuhalten.