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Grünes Licht für PID

BERLIN (dpa). Paare dürfen Embryonen nach einer künstlichen Befruchtung künftig auf Gendefekte testen lassen. Der Bundestag stimmte am 7. Juli nach einer gefühlsgeladenen Debatte und ohne Fraktionszwang für die begrenzte Zulassung der umstrittenen Präimplantationsdiagnostik (PID). Und das mit überraschend deutlicher Mehrheit.

Der Gesetzentwurf pro PID der FDP-Abgeordneten Ulrike Flach und anderer kam am Donnerstag auf 326 Stimmen. Ein striktes Verbot befürworteten 260 Stimmen. Ein Kompromissentwurf war mit 58 Stimmen in zweiter Lesung gescheitert.

Ein Jahr nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs, nach dem Ärzten der Gencheck erlaubt ist, stellte der Gesetzgeber erstmals Bedingungen auf für diese Tests an den Embryonen vor der Einpflanzung in den Mutterleib. Die PID bleibt grundsätzlich verboten – wird aber erlaubt, wenn wegen elterlicher Gen-Anlagen eine Tot- oder Fehlgeburt oder schwere Krankheit des Kindes wahrscheinlich ist. Beratung ist Pflicht, eine Ethikkommission muss zustimmen. Es wird von einigen Dutzend bis einigen hundert Fällen im Jahr ausgegangen.

Gesundheitsstaatssekretärin Flach warnte, ein Verbot würde vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern. Sie verwies zudem darauf, Frauen würden in diesem Fall gezwungen, zur Abwendung einer schweren Erbkrankheit gegebenenfalls abzutreiben. "Diese Eltern wünschen sich sehnlichst ein gesundes Kind", mahnte Flach, "sie verstehen nicht, warum sie in Deutschland keine Hilfe bekommen."

Für den Patientenbeauftragten Wolfgang Zöller (CSU) stand wie für andere PID-Gegner im Mittelpunkt: "PID bedeutet Selektion. Unter den künstlich hergestellten Embryonen werden die einen ausgewählt, die anderen verworfen." Er warnte vor dem Druck auf Eltern, Musterbabys vorzuweisen. Wolfgang Thierse (SPD) warnte: "Wir ermöglichten eine Qualitätsbeurteilung menschlichen Lebens."

Sozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) wandte sich gegen Warnungen vor einem Dammbruch: "Niemand entscheidet sich leichtfertig für die künstliche Befruchtung und PID." SPD-Gesundheitsexpertin Carola Reimann betonte: "Wer die Prozedur einer PID auf sich nimmt, tut das nicht, um ein Kind mit blauen Augen zu bekommen."

Der SPD-Ethikexperte René Röspel warb erfolglos für den Kompromissantrag, nach dem die PID nur erlaubt sein sollte, wenn sich Embryos nicht entwickeln können.

Die Katholische Kirche reagierte sehr enttäuscht, die Evangelische Kirche skeptisch auf den Beschluss. Der Organisation pro familia geht die Zulassung nicht weit genug. Ärztepräsident Frank Ulrich Montgomery versicherte: "Mit uns wird es kein Designerbaby geben."



DAZ 2011, Nr. 28, S. 27

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