Bluttest auf Down-Syndrom: Voraussichtlich kein Verbot
Rechtliche Voraussetzungen für Verbot nicht gegeben
BERLIN (dpa). Ein Verbot des umstrittenen vorgeburtlichen Bluttests auf das Down-Syndrom wird es nach derzeitigem Stand in Deutschland nicht geben. Das Land Baden-Württemberg, Sitz des Herstellers und damit zuständig, wird den Test nach Angaben des Sozialministeriums nicht verbieten.