Gesundheitspolitik

Hecken kämpft für Nicotinersatztherapie

G-BA klagt gegen Beanstandung geplanter Änderungen in DMPs

Berlin (ks). Im Rahmen der Disease-Management-Programme (DMP) Asthma und COPD will der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bestimmten Patienten eine medikamentöse Raucherentwöhnung auf Kassenkosten ermöglichen. Eine entsprechende Änderung der einschlägigen Richtlinien ist jedoch vom Bundesgesundheitsministerium abgelehnt worden. Der neue unparteiische Vorsitzende des G-BA, Josef Hecken, will den Streit nun vor Gericht klären lassen.
Josef Hecken, Foto: AZ/Sket

Noch in seiner Ende Juni ausgelaufenen zweiten Amtsperiode war der G-BA gegen den ablehnenden Bescheid des Ministeriums vorgegangen – zunächst ging es dabei vor allem darum, die Fristen einzuhalten. Doch Hecken betonte nun, dass es ihm ein Anliegen sei, diesen Prozess fortzuführen und eine zügige, am Patientenwohl orientierte Entscheidung herbeizuführen. In seiner ersten offiziellen G-BA-Pressekonferenz am 5. Juli betonte der bekennende Raucher, es sei von Bedeutung, höchstrichterlich klären zu lassen, inwieweit in DMPs von gesetzlichen Regelungen zum Verordnungsausschluss – hier: Lifestyle-Arzneimttel – abgewichen werden kann.

Hecken kündigte für seine zu Monatsbeginn angelaufene Amtsperiode überdies an, gegen das Vorurteil anzuarbeiten, der G-BA sei eine "Black Box". So solle bei komplexen Prozessen künftig auch vermehrt über Zwischenstände berichtet werden. Generell sieht es Hecken als Aufgabe des G-BA an, im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten, für die Versicherten das Optimum herauszuholen: "Wir als Selbstverwaltung müssen und können beweisen, dass Entscheidungen zur Versorgungsstruktur zum Wohl der Patienten getroffen werden können – und das möglichst zeitnah."



AZ 2012, Nr. 28, S. 2

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