Betriebsprüfung – was hat sich geändert?
Interview zum Beschluss des Finanzgerichts Dessau
Berlin (jz). Seit Langem herrscht zwischen Steuerberatern und Betriebsprüfern Uneinigkeit über die Grenzen des Datenzugriffsrechts durch die Finanzverwaltung. Im Januar entschied das Finanzgericht SachsenAnhalt nun in einem Eilverfahren, dass der Finanzverwaltung im Rahmen einer Betriebsprüfung Datenzugriff in die Kassenauftragszeile des Warenwirtschaftssystems des Apothekers zu gewähren ist (Az. 1 V 580/12 – siehe AZ Nr. 8/2013 S. 1). Die AZ sprach mit Steuerfachanwalt Dr. Bernhard Bellinger, der das Verfahren vor dem Finanzgericht führt, über die praktische Bedeutung der Entscheidung für Apotheker.