Gesundheitspolitik

Vitalsana und Wettbewerbszentrale beenden Rechtsstreit

OLG Stuttgart muss nicht mehr entscheiden

BERLIN (ks) | Der langjährige Rechtsstreit zwischen der Wettbewerbszentrale und der einst zu Schlecker gehörenden Versandapotheke Vitalsana ist bereits im Juli mit einem Vergleich beendet worden. Damit muss sich das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart nicht mehr mit der Angelegenheit befassen. Der Bundesgerichtshof hatte das Verfahren mit Urteil vom 19. Juli 2012 an das OLG zurückverwiesen.

Das Geschäftsmodell der in den Niederlanden ansässigen Versandapotheke Vitalsana war der Wettbewerbszentrale stets ein Dorn im Auge. Sie monierte ihre Werbung ebenso wie die Gestaltung der Bestellscheine und das kostenpflichtige Beratungstelefon. Zudem war sie der Auffassung, dass Vitalsana angesichts einiger auf deutschem Boden vorgenommener Leistungen einer deutschen Apothekenbetriebserlaubnis bedürfe. Das Verfahren zog sich über sämtliche Instanzen bis hin zum BGH. Das OLG Stuttgart gab der Klage statt und hielt auch eine deutsche Betriebserlaubnis für erforderlich. Der BGH folgte der Vorinstanz zwar in fast allen Punkten – was die Betriebserlaubnis betrifft, verwies er das Verfahren jedoch an das OLG zurück (siehe AZ 2012, Nr. 30, S. 1). Dieses muss aber keine Antwort mehr geben. Der Fall ist für die Streitparteien mit dem Vergleich vom Tisch – mehr wollen sie dazu nicht sagen. 

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