DAZ aktuell

DocMorris muss wieder zahlen

Apothekerkammer Nordrhein geht jetzt auch gegen Werbung für Fahrtkostenerstattung vor

BERLIN (ks) | Die Ordnungsgelder, die die Apothekerkammer Nordrhein gegen DocMorris erwirkt hat, summieren sich mittlerweile auf 350.000 Euro. In einem letzte Woche ergangenen Beschluss hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln jetzt auch das letzte Ordnungsgeld in Höhe von 150.000 Euro bestätigt (Az.: 6 W 181/13). Es wurde verhängt, weil DocMorris nach wie vor mit einer Prämie von bis zu 20 Euro für die Teilnahme an einem Arzneimittel-Check wirbt.

DocMorris reagiert – außer mit Rechtsmitteln – auf keine der Entscheidungen, die die Kammer Nordrhein in der letzten Zeit gegen sie erwirkt hat. Schon die vorangegangene Werbung mit einer Prämie bis zu 15 Euro hatte ihr Ordnungsgelder von zwei Mal 100.000 Euro beschert. Und nach wie vor wirbt die holländische Versandapotheke mit der Prämie für den Arzneimittel-Check – seit geraumer Zeit in Höhe von bis zu 20 Euro. Angesichts des vorsätzlichen Zuwiderhandelns gegen die einstweilige Verfügung, sei das Ordnungsgeld der Höhe nach angemessen, so das OLG. Und: „Sollte es zu erneuten Verstößen kommen, wird die Schuldnerin mit noch empfindlicheren Sanktionen rechnen müssen.“

Dennoch lässt sich DocMorris beständig weitere Methoden zum Kundenfang einfallen. Nach der Freundschafts-Werbung war es nun zuletzt die Fahrtkostenerstattung – „exklusiv für Neukunden“. Rezeptfreie Arzneimittel können bei DocMorris versandkostenfrei bestellt werden. „Den Weg zum Briefkasten können wir Ihnen leider nicht ersparen“, heißt es auf der DocMorris-Webseite. „Aber zum Ausgleich für Ihre Fahrtkosten mit Bus und Bahn erhalten Neukunden von uns einen 10-Euro-Gutschein“, verspricht die Apotheke. Diese Aktion ist bis zum Jahresende begrenzt. Auch hiergegen geht die Apothekerkammer nun – nach erfolgloser Abmahnung – per einstweiliger Verfügung vor. 

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